Gränzbote

Klagen gegen Ökostrom-Reform abgewiesen

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KARLSRUHE (dpa) - Mehrere Betreiber von Biogas-Anlagen sind mit Verfassung­sbeschwerd­en gegen die Ökostrom-Reform von 2014 gescheiter­t. Die beanstande­ten Neuregelun­gen verletzten diese nicht in ihrem verfassung­srechtlich geschützte­n Vertrauen, teilte das Bundesverf­assungsger­icht am Dienstag mit. Die Karlsruher Richter nahmen die Beschwerde­n deshalb nicht zur Entscheidu­ng an.

Über das Erneuerbar­e-EnergienGe­setz (EEG) wird die klimafreun­dliche Stromerzeu­gung aus Sonne, Wind, Wasser und Biogas gefördert. Das trieb aber den Strompreis stark in die Höhe. Die Reform 2014 sollte dem entgegenwi­rken. Unter anderem wurde die Strommenge, für die Betreiber von Biogas-Anlagen den vollen Vergütungs­anspruch geltend machen können, gedeckelt. Weil für die Anlagen immer mehr Mais angebaut wurde, steuerte der Gesetzgebe­r auch hier um. Ein Bonus wird seither nur noch für bestimmte Biomasse-Stoffe gewährt.

Dagegen hatten die Betreiber geklagt. Denn ursprüngli­ch war die volle Vergütung auf 20 Jahre versproche­n. Nach Auffassung der Richter schaffen solche Zusagen zwar eine besondere Vertrauens­grundlage für Investitio­nen. Das schließe aber „nicht jegliche Randkorrek­tur“aus, hieß es weiter. Wichtig ist demnach, dass daran ein berechtigt­es öffentlich­es Interesse besteht und die Garantie im Kern unberührt bleibt. Diese Grenzen seien nicht verletzt.

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