„Rewe-Treter“hat Berufung eingelegt
SPAICHINGEN (abra/pm) - Der Mann, der am Dienstag vergangener Woche wegen Körperverletzung an einer Rewe-Marktleiterin zu Gefängnis verurteilt worden war, hat Berufung eingelegt. Damit ist das Verfahren, das auf eine Körperverletzung am 13. Februar in Spaichingen zurück geht, noch nicht beendet. Das Jugendschöffengericht in Rottweil hatte den 35-jährigen Mann aus Spaichingen, wie berichtet, zu einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung verurteilt.
In einer Pressemitteilung des Gerichts wird der vor Gericht festgestellte Vorfall so beschrieben: Ein Vater und seine zwei Söhne, einer davon noch heranwachsend – gerieten mit der damaligen Marktleiterin in Streit. Diese erteilte ihnen ein Hausverbot. Beim Hinausgehen trat der ältere Sohn gewollt kraftvoll gegen das Knie der Marktleiterin. Als ein Securitymann der Mitarbeiterin zur Hilfe kommen wollte, schlug der Täter auch ihn. Zuletzt versetzte auch der jüngere Sohn dem Securitymann noch einen Schlag. Während der Mitarbeiter des Sicherheitspersonals nur leicht verletzt wurde, ist die Marktleiterin bis heute durch die Folgen des Trittes gravierend beeinträchtigt.
Das Amtsgericht verurteilte den Haupttäter, unter Einbeziehung einer geringen noch offenen Strafe aus einem anderen Verfahren, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten ohne Bewährung. Gegen den jüngeren Bruder, bei dem noch eine weitere Straftat Gegenstand der Hauptverhandlung war, wurde noch keine bezifferte Jugendstrafe verhängt. Er steht nun für ein Jahr und sechs Monate unter Bewährung, um dem Gericht zu zeigen, dass er sich gut führt und nicht noch nachträglich eine Strafe gegen ihn verhängt werden muss. Weil dem Vater eine von ihm selbst ausgehende aktive Beteiligung am Geschehen nicht sicher nachgewiesen werden konnte, wurde er freigesprochen, so die Mitteilung des Gerichts.