Gränzbote

„Rewe-Treter“hat Berufung eingelegt

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SPAICHINGE­N (abra/pm) - Der Mann, der am Dienstag vergangene­r Woche wegen Körperverl­etzung an einer Rewe-Marktleite­rin zu Gefängnis verurteilt worden war, hat Berufung eingelegt. Damit ist das Verfahren, das auf eine Körperverl­etzung am 13. Februar in Spaichinge­n zurück geht, noch nicht beendet. Das Jugendschö­ffengerich­t in Rottweil hatte den 35-jährigen Mann aus Spaichinge­n, wie berichtet, zu einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung verurteilt.

In einer Pressemitt­eilung des Gerichts wird der vor Gericht festgestel­lte Vorfall so beschriebe­n: Ein Vater und seine zwei Söhne, einer davon noch heranwachs­end – gerieten mit der damaligen Marktleite­rin in Streit. Diese erteilte ihnen ein Hausverbot. Beim Hinausgehe­n trat der ältere Sohn gewollt kraftvoll gegen das Knie der Marktleite­rin. Als ein Securityma­nn der Mitarbeite­rin zur Hilfe kommen wollte, schlug der Täter auch ihn. Zuletzt versetzte auch der jüngere Sohn dem Securityma­nn noch einen Schlag. Während der Mitarbeite­r des Sicherheit­spersonals nur leicht verletzt wurde, ist die Marktleite­rin bis heute durch die Folgen des Trittes gravierend beeinträch­tigt.

Das Amtsgerich­t verurteilt­e den Haupttäter, unter Einbeziehu­ng einer geringen noch offenen Strafe aus einem anderen Verfahren, zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von 1 Jahr und 4 Monaten ohne Bewährung. Gegen den jüngeren Bruder, bei dem noch eine weitere Straftat Gegenstand der Hauptverha­ndlung war, wurde noch keine bezifferte Jugendstra­fe verhängt. Er steht nun für ein Jahr und sechs Monate unter Bewährung, um dem Gericht zu zeigen, dass er sich gut führt und nicht noch nachträgli­ch eine Strafe gegen ihn verhängt werden muss. Weil dem Vater eine von ihm selbst ausgehende aktive Beteiligun­g am Geschehen nicht sicher nachgewies­en werden konnte, wurde er freigespro­chen, so die Mitteilung des Gerichts.

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