Kostüme mit Konfliktpotenzial
Welche Verkleidungen Feiernde an der Fasnet besser nicht tragen sollten
RAVENSBURG/KÖLN - Strenge Sicherheitsvorkehrungen gehören mittlerweile zur Fasnet – erst recht nach dem Terroranschlag von Berlin. Problematisch wird es daher, wenn man seine Verkleidung mit besonders martialischen Gimmicks oder Waffenattrappen garniert. Was sollte man besser vermeiden, was ist sogar verboten – ein Überblick in Fragen und Antworten.
Wo liegt das Problem bei martialischen Verkleidungen?
Abgesehen davon, dass es auch vor den Terroranschlägen von Berlin schon eine geschmacklose Idee war, sich mit Spielzeug-Sprengstoffgürtel in der Öffentlichkeit blicken zu lassen: Wer dieses Jahr mit provokanten Kostümen zur Fasnet geht, kann sich darauf gefasst machen, von Sicherheitskräften besonders beäugt zu werden. Das gilt vor allem, wenn der Kostümträger eine täuschend echt aussehende Waffe bei sich trägt. „Dabei könnte es sich um eine Anscheinswaffe handeln“, erklärt Fritz Bezikofer vom Polizeipräsidium Konstanz, also jene Waffen, die einer echten ähnlich sehen. Erst im Januar hatte die Aachener Polizei einen Karnevalisten im Offizierskostüm entwaffnet, weil dieser ein vermeintlich echtes Gewehr bei sich trug. „Man muss auf Anhieb erkennen können, dass es keine echte Waffe ist“, so Bezikofer. Deshalb seien diese oft in Neonfarben lackiert. „Uns erreichen immer mal wieder Anrufe, weil vermeintlich echte Waffen im Spiel sind“, sagt auch Ulms Polizeisprecher Uwe Krause. Tatsächliche Verstöße würden aber vergleichsweise selten festgestellt: „Wir reden hier über zwei, drei Fälle jedes Jahr“, so Krause.
Ist es denn verboten, sich als Terrorist oder Soldat zu verkleiden?
Trotz der Angst vor Terroranschlägen gibt es keine besonderen Vorgaben. So rät das Festkomitee Kölner Karneval den Feiernden nicht ausdrücklich von bestimmten Verkleidungen ab. „Wir verbieten keinem Jecken sein Kostüm“, heißt es auch von Seiten der Kölner Polizei. Allerdings appelliere man an den gesunden Menschenverstand, sagt ein Polizeisprecher. So sei es vollkommen in Ordnung, sich als Soldat zu verkleiden, die originalgetreue Attrappe eines Maschinengewehrs solle man aber lieber zu Hause lassen. Es gebe Spielzeugwaffen, die selbst Polizisten auf kurze Distanz nicht von echten Pistolen oder Gewehren unterscheiden könnten. „In solchen Situationen müssen die Jecken sich dann damit abfinden, dass sie auch mal 30 Minuten kontrolliert werden und eine solche Attrappe sichergestellt werden kann“, sagt der Behördensprecher. In Extremsituationen könne es sogar dazu kommen, dass die Beamten selbst ihre Waffe ziehen müssten.
Worauf muss ich achten, wenn ich trotzdem eine Spielzeugwaffe mit zum Feiern nehmen will?
Spielzeugwaffen müssen als solche gekennzeichnet werden. „Wir verkaufen ausschließlich CE-zertifizierte Spielzeugwaffen, die eine bunte Kappe auf der Mündung haben“, sagt Björn Lindert, Geschäftsführer des Karnevals- und Kostümverkaufs Deiters. So sei sofort erkennbar, dass es sich nicht um eine echte Waffe handle. „Karneval ist ein lustiges, buntes Ereignis, da haben martialische und geschmacklose Verkleidungen wie ein Terrorist mit einem Bombengürtel oder ein Flüchtlingskostüm nichts zu suchen“, so Lindert. „So etwas haben wir deshalb überhaupt nicht im Sortiment.“Ohnehin habe die Nachfrage nach den in den vergangenen Jahren beliebten Polizistenoder Spezialkräfte-Kostümen abgenommen.
Kann ich für bestimmte Kostüme strafrechtlich belangt werden?
Unter bestimmten Umständen kann das passieren. „Wenn ich in einer echten Polizei- oder Feuerwehruniform Karneval feiere, könnte das als Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen nach Paragraf 132a des Strafgesetzbuches interpretiert werden“, sagt der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. Das kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. „Wenn man an der Uniform allerdings etwas anbringt, das deutlich zeigt, dass man kein echter Amtsträger ist, besteht diese Gefahr nicht“, sagt Bremer. Von solchen missverständlichen Kostümen rät auch Bezikofer ab und warnt vor dem Vorwurf der Amtsanmaßung. „Es darf keine täuschend echte Uniform sein“. Also: In nachgemachter, offiziell aussehender Montur aufzutreten und womöglich auch noch den Verkehr regeln zu wollen, ist tabu. Das gilt auch für ausländische Dienstkleidung, etwa als cooler US-Cop.