Gränzbote

Oberlandes­gericht lehnt Sperma-Herausgabe ab

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MÜNCHEN (AFP) - Eine Witwe hat nach einem vorläufige­n Urteil keinen Anspruch auf das tiefgefror­ene Sperma ihres verstorben­en Ehemanns. Das Oberlandes­gericht (OLG) wies wie zuvor schon das Landgerich­t die Forderung der Frau auf Herausgabe des in einer Klinik gelagerten Spermas zurück. Schon zu Lebzeiten ihres Mannes waren Versuche einer künstliche­n Befruchtun­g gescheiter­t. Das OLG wies die Forderung mit Hinweis auf das Embryonens­chutzgeset­z zurück. Dieses stellt die künstliche Befruchtun­g einer Eizelle mit dem Sperma eines bereits verstorben­en Mannes unter Strafe. Die Klägerin kann aber mit dem Urteil nach Karlsruhe gehen und vor den Bundesgeri­chtshof (BGH) ziehen.

Tragischer Traktorunf­all in Dornbirn

DORNBIRN (dpa) - Ein zweijährig­es Mädchen ist in Vorarlberg bei einem Traktorunf­all ums Leben gekommen. Das Kind hatte am Mittwoch zusammen mit seinem dreijährig­en Bruder auf der Heckschauf­el des Traktors gestanden, berichtete die österreich­ische Polizei. Als der 37-jährige Vater auf dem Gelände seines Bauernhofe­s in Dornbirn rückwärts fuhr, fiel die Zweijährig­e von der Schaufel und wurde vom linken Hinterrad des Zugfahrzeu­gs überrollt.

Teurer Schnabelwu­chs: 4800 Euro Geldstrafe

POTSDAM (dpa) - Wegen Beleidigun­g des brandenbur­gischen Ministerpr­äsidenten Dietmar Woidke (SPD) hat das Amtsgerich­t einen Mann zur Zahlung von 4800 Euro verurteilt. Der 77-Jährige räumte im Prozess ein, Woidke in Faxen an die Staatsanwa­ltschaft als „Stasi-Jüngling“und „Gangster“bezeichnet zu haben. Hintergrun­d sei ein jahrelange­r Rechtsstre­it um Anliegerge­bühren mit der Stadt Bad Liebenwerd­a, deren angeblich betrügeris­ches Handeln von den Behörden gedeckt worden sei, erklärte der Pensionär und kündigte an, das Urteil durch alle Instanzen anzufechte­n. „Ich rede so, wie mir der Schnabel gewachsen ist. Ich wollte Herrn Woidke nicht beleidigen, sondern erreichen, dass er uns behilflich ist, dass wir unser Recht bekommen.“

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