Oberlandesgericht lehnt Sperma-Herausgabe ab
MÜNCHEN (AFP) - Eine Witwe hat nach einem vorläufigen Urteil keinen Anspruch auf das tiefgefrorene Sperma ihres verstorbenen Ehemanns. Das Oberlandesgericht (OLG) wies wie zuvor schon das Landgericht die Forderung der Frau auf Herausgabe des in einer Klinik gelagerten Spermas zurück. Schon zu Lebzeiten ihres Mannes waren Versuche einer künstlichen Befruchtung gescheitert. Das OLG wies die Forderung mit Hinweis auf das Embryonenschutzgesetz zurück. Dieses stellt die künstliche Befruchtung einer Eizelle mit dem Sperma eines bereits verstorbenen Mannes unter Strafe. Die Klägerin kann aber mit dem Urteil nach Karlsruhe gehen und vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen.
Tragischer Traktorunfall in Dornbirn
DORNBIRN (dpa) - Ein zweijähriges Mädchen ist in Vorarlberg bei einem Traktorunfall ums Leben gekommen. Das Kind hatte am Mittwoch zusammen mit seinem dreijährigen Bruder auf der Heckschaufel des Traktors gestanden, berichtete die österreichische Polizei. Als der 37-jährige Vater auf dem Gelände seines Bauernhofes in Dornbirn rückwärts fuhr, fiel die Zweijährige von der Schaufel und wurde vom linken Hinterrad des Zugfahrzeugs überrollt.
Teurer Schnabelwuchs: 4800 Euro Geldstrafe
POTSDAM (dpa) - Wegen Beleidigung des brandenburgischen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (SPD) hat das Amtsgericht einen Mann zur Zahlung von 4800 Euro verurteilt. Der 77-Jährige räumte im Prozess ein, Woidke in Faxen an die Staatsanwaltschaft als „Stasi-Jüngling“und „Gangster“bezeichnet zu haben. Hintergrund sei ein jahrelanger Rechtsstreit um Anliegergebühren mit der Stadt Bad Liebenwerda, deren angeblich betrügerisches Handeln von den Behörden gedeckt worden sei, erklärte der Pensionär und kündigte an, das Urteil durch alle Instanzen anzufechten. „Ich rede so, wie mir der Schnabel gewachsen ist. Ich wollte Herrn Woidke nicht beleidigen, sondern erreichen, dass er uns behilflich ist, dass wir unser Recht bekommen.“