Baugebiet bekommt keine „Rennstrecke“
Bebauungsplan Bühläcker-Strohschochen: Ortschaftsrat und Gemeinderat beschließen 4,75 Meter breite Straße
MÜHLHEIM (wlw) - In einer gemeinsamen Sitzung von Ortschaftsrat Stetten und Mühlheimer Gemeinderat im Bürgerhaus in Stetten ist es in erster Linie um die beiden Bebauungspläne Bühläcker-Strohschochen und Tellenäcker/BühläckerOst gegangen.
Eingangs der gemeinsamen Sitzung sagte Ortsvorsteher Emil Buschle, es hätten zum Bebauungsplan Bühläcker-Strohschochen schon eine ganze Reihe Beratungsrunden im Ortschaftsrat stattgefunden. Nun sollten die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden abgehandelt werden. Dazu machte die verantwortliche Planerin von Planstatt Senner, Tina Hekeler, nochmals detaillierte Aussagen. Sie will auch, zusammen mit Verbandsbaumeister Aldo Menean, bei speziellen Grundstücksfragen behilflich sein.
Auf einhelligen Wunsch des Ortschaftsrates Stetten wurde ein 1,50 Meter breiter, einseitiger Gehweg in die Planung mit aufgenommen. Auch der Mühlheimer Gemeinderat hat dem Wunsch des Ortschaftsrates entsprochen. Zwei jetzt noch eingegangenen Befreiungswünschen für das Neubaugebiet wird nicht stattgegeben, war sich das Gremium einig. Eine Verbreiterung der neuen Straße im Baugebiet Bühläcker-Strohschochen von 4,75 Meter auf fünf Meter wird es ebenfalls nicht geben. Man wolle keine „Rennstrecke“zulassen, war der Tenor. Die Bauarbeiten in dem Neubaugebiet sollen Mitte April aufgenommen werden und bereits zum Jahresende abgeschlossen sein. Während die Abstimmung im Ortschaftsrat einstimmig war, gab es beim Gemeinderat eine Enthaltung. Der Satzungsbeschluss soll am 4. April erfolgen. Dieser Tagesordnungspunkt wurde vom stellvertretenden Ortsvorsteher, Rainer Buschle, geleitet, da sich Ortsvorsteher Emil Buschle als „befangen“erklärt hatte. Zu diesem Beratungspunkt waren einige Stettener Bürger gekommen.
Die Behandlung der Anregungen und Satzungsbeschluss der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Tellenäcker/Bühläcker-Ost wurde nach kurzer Erläuterung von beiden Gremien in der vorgelegten Form, ohne Gegenstimme, gutgeheißen.