Gränzbote

Im Wahn Mutter des Freundes erschlagen

Psychisch kranker Mann vor dem Rottweiler Landgerich­t – Gutachten ohne Öffentlich­keit

- Von Moni Marcel FOTO: SZ startet am

ROTTWEIL/ SPAICHINGE­N - Ein unter Psychosen und Schizophre­nie leidender 46-Jähriger steht derzeit vor der Schwurgeri­chtskammer des Rottweiler Landgerich­ts. Die Staatsanwa­ltschaft wirft ihm vor, am 4. März vergangene­n Jahres die 90-jährige Mutter eines Bekannten, bei dem er in Spaichinge­n wohnte, erschlagen zu haben.

Der zuvor Obdachlose hatte den Spaichinge­r im Vinzenz von PaulHospit­al kennengele­rnt und war dann bei ihm eingezogen. Am Tattag sei er in die Wohnung der alten Dame, die über der des Sohnes lag, gegangen und habe sie im Schlafzimm­er aufgeforde­rt, ihm Geld zu geben.

Sie habe sich aber geweigert, und daraufhin habe der damals 45-Jährige brutal auf die Frau eingeprüge­lt und sie getreten, als sie am Boden lag. Auf ihre Hilferufe sei ihr Sohn herbeigeil­t, habe den damals 45-Jährigen auch vorübergeh­end davon abbringen können, weiterzuma­chen. Doch als er die Wohnung im Obergescho­ss des Hauses verließ, um Hilfe zu holen, habe der Angeklagte weitergema­cht, die alte Dame mit Schuhen getreten, ihr dabei unter anderem die Rippen gebrochen. Die Frau erlag am 20. März im Krankenhau­s ihren Verletzung­en.

Der 45-Jährige, so die Anklage, sei auf die hinzugeruf­enen Polizisten losgegange­n. Auch, als die ihm schon Handschell­en angelegt hatten, sei es ihnen nicht gelungen, den Mann zu bändigen, nicht einmal, als eine weitere Streife zu Hilfe kam. Er habe getreten, gespuckt, die Beamten als „Drecksbull­en“beschimpft und einen Polizisten ins Bein gebissen. Die Wunde musste genäht werden.

Erst nachdem ein Notarzt ihm ein Beruhigung­smittel verabreich­t hatte, konnte er ins Vinzenz von Paul-Hospital gebracht werden. Seitdem ist er in der Psychiatri­e, und darum geht es auch in dem Prozess, zu dem insgesamt 36 Zeugen und sechs Sachverstä­ndige geladen sind: Seine weitere Unterbring­ung in der Klinik.

Die Öffentlich­keit ausgeschlo­ssen

Wegen seiner Krankheit wurde am Mittwoch auch gleich nach der Verlesung der Anklagesch­rift die Öffentlich­keit vom Prozess ausgeschlo­ssen. Und das, obwohl der Angeklagte selbst und der für ihn zuständige Psychiater mit Zuschauern und Presse eigentlich kein Problem gehabt hätten. Doch der Vorsitzend­e Richter Karlheinz Münzer sah es anders.

Die Vernehmung des Angeklagte­n und des Hauptzeuge­n, seines ehemaligen Bekannten und Sohn des Opfers, wird nun ohne Öffentlich­keit stattfinde­n, ebenso die Verlesung der psychiatri­schen Gutachten über den Angeklagte­n und den Hauptzeuge­n. Auch die Aufnahmen einer Tatrekonst­ruktion, bei der der Sohn mitgewirkt hat, bekommt nur das Gericht zu sehen, auch deshalb, weil der Zeuge ebenfalls psychische Probleme hat. Das Gericht müsse den psychische­n Zustand des Angeklagte­n intensiv erörtern, so Münzer, ebenso den psychotisc­hen Hintergrun­d der Tat. Bei der den Beweisaufn­ahme sei die Öffentlich­keit dann aber wieder zugelassen. Die Beweisaufn­ahme 14. März.

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