Im Wahn Mutter des Freundes erschlagen
Psychisch kranker Mann vor dem Rottweiler Landgericht – Gutachten ohne Öffentlichkeit
ROTTWEIL/ SPAICHINGEN - Ein unter Psychosen und Schizophrenie leidender 46-Jähriger steht derzeit vor der Schwurgerichtskammer des Rottweiler Landgerichts. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 4. März vergangenen Jahres die 90-jährige Mutter eines Bekannten, bei dem er in Spaichingen wohnte, erschlagen zu haben.
Der zuvor Obdachlose hatte den Spaichinger im Vinzenz von PaulHospital kennengelernt und war dann bei ihm eingezogen. Am Tattag sei er in die Wohnung der alten Dame, die über der des Sohnes lag, gegangen und habe sie im Schlafzimmer aufgefordert, ihm Geld zu geben.
Sie habe sich aber geweigert, und daraufhin habe der damals 45-Jährige brutal auf die Frau eingeprügelt und sie getreten, als sie am Boden lag. Auf ihre Hilferufe sei ihr Sohn herbeigeilt, habe den damals 45-Jährigen auch vorübergehend davon abbringen können, weiterzumachen. Doch als er die Wohnung im Obergeschoss des Hauses verließ, um Hilfe zu holen, habe der Angeklagte weitergemacht, die alte Dame mit Schuhen getreten, ihr dabei unter anderem die Rippen gebrochen. Die Frau erlag am 20. März im Krankenhaus ihren Verletzungen.
Der 45-Jährige, so die Anklage, sei auf die hinzugerufenen Polizisten losgegangen. Auch, als die ihm schon Handschellen angelegt hatten, sei es ihnen nicht gelungen, den Mann zu bändigen, nicht einmal, als eine weitere Streife zu Hilfe kam. Er habe getreten, gespuckt, die Beamten als „Drecksbullen“beschimpft und einen Polizisten ins Bein gebissen. Die Wunde musste genäht werden.
Erst nachdem ein Notarzt ihm ein Beruhigungsmittel verabreicht hatte, konnte er ins Vinzenz von Paul-Hospital gebracht werden. Seitdem ist er in der Psychiatrie, und darum geht es auch in dem Prozess, zu dem insgesamt 36 Zeugen und sechs Sachverständige geladen sind: Seine weitere Unterbringung in der Klinik.
Die Öffentlichkeit ausgeschlossen
Wegen seiner Krankheit wurde am Mittwoch auch gleich nach der Verlesung der Anklageschrift die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen. Und das, obwohl der Angeklagte selbst und der für ihn zuständige Psychiater mit Zuschauern und Presse eigentlich kein Problem gehabt hätten. Doch der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer sah es anders.
Die Vernehmung des Angeklagten und des Hauptzeugen, seines ehemaligen Bekannten und Sohn des Opfers, wird nun ohne Öffentlichkeit stattfinden, ebenso die Verlesung der psychiatrischen Gutachten über den Angeklagten und den Hauptzeugen. Auch die Aufnahmen einer Tatrekonstruktion, bei der der Sohn mitgewirkt hat, bekommt nur das Gericht zu sehen, auch deshalb, weil der Zeuge ebenfalls psychische Probleme hat. Das Gericht müsse den psychischen Zustand des Angeklagten intensiv erörtern, so Münzer, ebenso den psychotischen Hintergrund der Tat. Bei der den Beweisaufnahme sei die Öffentlichkeit dann aber wieder zugelassen. Die Beweisaufnahme 14. März.