Finanzierung gesetzlich regeln
Die freien Schulen und Kultusministerin Susanne Eisenmann sind auf einem guten Weg. Nach Jahren, eher Jahrzehnten der Unsicherheit soll die Finanzierung der Privatschulen nun endlich klar geregelt werden. Das ist längst überfällig – im Sinne der Planungssicherheit für die Schulen, aber vor allem im Sinne der Privatschüler, die immerhin zehn Prozent an der Gesamtschülerschaft im Land ausmachen.
Privatschulen im Südwesten sind nicht vergleichbar mit elitären Kaderschmieden in anderen Staaten. Es sind Schulen, die Profile pflegen – etwa in pädagogischer Hinsicht wie die Waldorfschulen, oder mit besonderem Wertekanon wie die Schulen in kirchlicher Trägerschaft. Sie bereichern die Bildungslandschaft und haben ein Recht auf solide Finanzierung.
Warum etwa der Kostendeckungsgrad von 80 Prozent eines staatlichen Schülers nicht ins Privatschulgesetz soll, erschließt sich nicht. Die Förderung darf nicht vom Gutdünken der Politik abhängen, sie muss gesetzlich verankert werden. k.ballarin@schwaebische.de werden, könnten die Schulen vor neue Probleme stellen“, sagt er. Zunächst wolle er die Ergebnisse abwarten und vor allem das „Kleingedruckte“lesen, ob die Schulen und die Eltern in Bezug auf das Schulgeld tatsächlich wie gefordert entlastet werden. Klar sei: „Wir wollen nicht ständig als Bittsteller auftreten.“
Deshalb beteiligt sich seine Schule, wie auch das Salvatorkolleg, am Donnerstag an einer Kundgebung auf dem Stuttgarter Schlossplatz. Unter dem Motto „Freie Bildung unter freiem Himmel“wollen 13 000 Schüler und Lehrer auf die Bereicherung und Vielfalt aufmerksam machen, die das freie Schulwesen bedeute. Insgesamt besuchen im Land rund 120 000 Schüler und damit zehn Prozent eine Privatschule.