Gränzbote

Finanzieru­ng gesetzlich regeln

- Von Kara Ballarin

Die freien Schulen und Kultusmini­sterin Susanne Eisenmann sind auf einem guten Weg. Nach Jahren, eher Jahrzehnte­n der Unsicherhe­it soll die Finanzieru­ng der Privatschu­len nun endlich klar geregelt werden. Das ist längst überfällig – im Sinne der Planungssi­cherheit für die Schulen, aber vor allem im Sinne der Privatschü­ler, die immerhin zehn Prozent an der Gesamtschü­lerschaft im Land ausmachen.

Privatschu­len im Südwesten sind nicht vergleichb­ar mit elitären Kaderschmi­eden in anderen Staaten. Es sind Schulen, die Profile pflegen – etwa in pädagogisc­her Hinsicht wie die Waldorfsch­ulen, oder mit besonderem Wertekanon wie die Schulen in kirchliche­r Trägerscha­ft. Sie bereichern die Bildungsla­ndschaft und haben ein Recht auf solide Finanzieru­ng.

Warum etwa der Kostendeck­ungsgrad von 80 Prozent eines staatliche­n Schülers nicht ins Privatschu­lgesetz soll, erschließt sich nicht. Die Förderung darf nicht vom Gutdünken der Politik abhängen, sie muss gesetzlich verankert werden. k.ballarin@schwaebisc­he.de werden, könnten die Schulen vor neue Probleme stellen“, sagt er. Zunächst wolle er die Ergebnisse abwarten und vor allem das „Kleingedru­ckte“lesen, ob die Schulen und die Eltern in Bezug auf das Schulgeld tatsächlic­h wie gefordert entlastet werden. Klar sei: „Wir wollen nicht ständig als Bittstelle­r auftreten.“

Deshalb beteiligt sich seine Schule, wie auch das Salvatorko­lleg, am Donnerstag an einer Kundgebung auf dem Stuttgarte­r Schlosspla­tz. Unter dem Motto „Freie Bildung unter freiem Himmel“wollen 13 000 Schüler und Lehrer auf die Bereicheru­ng und Vielfalt aufmerksam machen, die das freie Schulwesen bedeute. Insgesamt besuchen im Land rund 120 000 Schüler und damit zehn Prozent eine Privatschu­le.

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