Wirksames Klagerecht
Recht haben und recht bekommen, sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Bessere Gesetze könnten den Verbrauchern die Durchsetzung ihrer Ansprüche erleichtern. Ein Beispiel dafür ist die Musterfeststellungsklage, die zumindest in dieser Wahlperiode kaum noch eingeführt werden dürfte. Offenkundig hat die Wirtschaftslobby bei Unionsabgeordneten erfolgreich Stimmung gegen dieses kundenfreundliche Instrument gemacht. Denn den Gesetzentwurf dazu bremsen CDU und CSU aus.
Dabei würde diese Klagemöglichkeit den Verbrauchern etwas mehr Gegenmacht zu unbillig handelnden Unternehmen geben. Es reicht ein Urteil in der Sache aus, um eine strittige Frage wie Entschädigungsansprüche zu klären. Auf diesen einen Richterspruch könnten sich alle Betroffenen beziehen. Es bedarf keiner Klage eines jeden Einzelnen mehr. Die Justiz wird dabei auch noch entlastet. Die Kehrseite aus Sicht der Wirtschaft liegt auf der Hand. Heute können Firmen darauf bauen, dass nur die wenigsten Kunden vorhandene Ansprüche auch einklagen, vor allem, wenn es um vergleichsweise geringe Beträge geht. Mit der Musterfeststellungsklage wird ein Fehlverhalten zu einem beträchtlichen finanziellen Risiko.
Gerade deshalb ist das Instrument so wichtig. Denn solange bewusst oder unbewusst entstehende Missststände nicht geahndet werden, weil der Aufwand dazu viel zu hoch ist, wird schlechte Arbeit auch noch belohnt. Wenn damit ein Risiko verbunden ist, werden die jeweiligen Angebote vermutlich auch sorgsamer entwickelt und verkauft. Noch besteht die Chance auf eine rasche Regelung. Die Union sollte sich hier auf die Seite der Verbraucher schlagen.