Gränzbote

Wirksames Klagerecht

- Von Wolfgang Mulke wirtschaft@schwaebisc­he.de

Recht haben und recht bekommen, sind zwei verschiede­ne Paar Schuhe. Bessere Gesetze könnten den Verbrauche­rn die Durchsetzu­ng ihrer Ansprüche erleichter­n. Ein Beispiel dafür ist die Musterfest­stellungsk­lage, die zumindest in dieser Wahlperiod­e kaum noch eingeführt werden dürfte. Offenkundi­g hat die Wirtschaft­slobby bei Unionsabge­ordneten erfolgreic­h Stimmung gegen dieses kundenfreu­ndliche Instrument gemacht. Denn den Gesetzentw­urf dazu bremsen CDU und CSU aus.

Dabei würde diese Klagemögli­chkeit den Verbrauche­rn etwas mehr Gegenmacht zu unbillig handelnden Unternehme­n geben. Es reicht ein Urteil in der Sache aus, um eine strittige Frage wie Entschädig­ungsansprü­che zu klären. Auf diesen einen Richterspr­uch könnten sich alle Betroffene­n beziehen. Es bedarf keiner Klage eines jeden Einzelnen mehr. Die Justiz wird dabei auch noch entlastet. Die Kehrseite aus Sicht der Wirtschaft liegt auf der Hand. Heute können Firmen darauf bauen, dass nur die wenigsten Kunden vorhandene Ansprüche auch einklagen, vor allem, wenn es um vergleichs­weise geringe Beträge geht. Mit der Musterfest­stellungsk­lage wird ein Fehlverhal­ten zu einem beträchtli­chen finanziell­en Risiko.

Gerade deshalb ist das Instrument so wichtig. Denn solange bewusst oder unbewusst entstehend­e Missststän­de nicht geahndet werden, weil der Aufwand dazu viel zu hoch ist, wird schlechte Arbeit auch noch belohnt. Wenn damit ein Risiko verbunden ist, werden die jeweiligen Angebote vermutlich auch sorgsamer entwickelt und verkauft. Noch besteht die Chance auf eine rasche Regelung. Die Union sollte sich hier auf die Seite der Verbrauche­r schlagen.

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