Darauf müssen Wohnmobilbesitzer achten
Spezielle Vorschriften regeln das Parken und Übernachten
Ein Zwischenstopp am Waldrand, ein Halt am Meer: Für viele Menschen ist ein Wohnmobil der Inbegriff von Unabhängigkeit. Doch auch beim Reisen mit dem Haus auf Rädern ist nicht alles erlaubt, wie die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift „Finanztest“(Ausgabe April/2017) erläutert. Vor allem außerhalb der Campingplätze müssen Besitzer einiges beachten.
Am Straßenrand parken und dort übernachten ist hierzulande in der Regel nur für eine Nacht erlaubt – und das auch nur, um sich auszuruhen. Zwei Nächte oder mehr gelten in Deutschland nicht als Erholungspause und sind deshalb auch nicht gestattet. Im Ausland gibt es häufig noch rigidere Regeln fürs Schlafen im rollenden Wohnzimmer.
Wer einen Parkplatz für sein Wohnmobil sucht, sollte genau auf die Beschilderung achten. Der Zusatz „Nur für Pkw“schließt Wohnmobile nämlich in der Regel aus. Ein Reisemobil geht laut Straßenverkehrsordnung mit seinen meist mehr als 2,8 Tonnen nicht als Pkw durch. Heißt es hingegen nur „Parkplatz“, sind auch Camper willkommen. Das gilt aber nicht für das Campingleben an sich. Tische und Stühle dürfen nicht herausgestellt werden – auch wenn die Größe des gesamten Parkplatzes dies zulassen würde. Denn auch für Wohnmobile gelten die üblichen Regeln wie beispielsweise: Fahrzeuge dürfen nicht über vorgezeichnete Flächen ragen. Die Campingausstattung im Inneren des Wagens darf jedoch genutzt werden.
Auch auf privaten Parkplätzen etwa von Supermärkten ist Camping nicht erlaubt. Häufig hätten die Läden aber nichts dagegen, wenn ein Wohnwagen während des Einkaufs auf einem Pkw-Parkplatz steht, berichtet „Finanztest“weiter. Übernachtungen sind dort aber in der Regel nicht gestattet.
Doch wie sieht es auf dem Parkplatz vor der eigenen Haustür aus? Darf der Wohnwagen als ausgelagertes Gästezimmer genutzt werden? Laut Straßenverkehrsordnung ist das nicht erlaubt. Wenn Gäste im Wohnwagen schlafen, gilt das als Sondernutzung des Straßenraums. Dafür benötigen Besitzer theoretisch eine offizielle Erlaubnis. In der Praxis dürfte aber kaum eine Stadt oder Gemeinde eingreifen, solange es sich nur um eine Nacht handelt. (dpa) Eine ADAC-Übersicht zu Regeln für Wohnwagen im Ausland gibt es im Internet unter der Adresse http://dpaq.de/JYJmm.