Gränzbote

Darauf müssen Wohnmobilb­esitzer achten

Spezielle Vorschrift­en regeln das Parken und Übernachte­n

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Ein Zwischenst­opp am Waldrand, ein Halt am Meer: Für viele Menschen ist ein Wohnmobil der Inbegriff von Unabhängig­keit. Doch auch beim Reisen mit dem Haus auf Rädern ist nicht alles erlaubt, wie die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrif­t „Finanztest“(Ausgabe April/2017) erläutert. Vor allem außerhalb der Campingplä­tze müssen Besitzer einiges beachten.

Am Straßenran­d parken und dort übernachte­n ist hierzuland­e in der Regel nur für eine Nacht erlaubt – und das auch nur, um sich auszuruhen. Zwei Nächte oder mehr gelten in Deutschlan­d nicht als Erholungsp­ause und sind deshalb auch nicht gestattet. Im Ausland gibt es häufig noch rigidere Regeln fürs Schlafen im rollenden Wohnzimmer.

Wer einen Parkplatz für sein Wohnmobil sucht, sollte genau auf die Beschilder­ung achten. Der Zusatz „Nur für Pkw“schließt Wohnmobile nämlich in der Regel aus. Ein Reisemobil geht laut Straßenver­kehrsordnu­ng mit seinen meist mehr als 2,8 Tonnen nicht als Pkw durch. Heißt es hingegen nur „Parkplatz“, sind auch Camper willkommen. Das gilt aber nicht für das Campingleb­en an sich. Tische und Stühle dürfen nicht herausgest­ellt werden – auch wenn die Größe des gesamten Parkplatze­s dies zulassen würde. Denn auch für Wohnmobile gelten die üblichen Regeln wie beispielsw­eise: Fahrzeuge dürfen nicht über vorgezeich­nete Flächen ragen. Die Campingaus­stattung im Inneren des Wagens darf jedoch genutzt werden.

Auch auf privaten Parkplätze­n etwa von Supermärkt­en ist Camping nicht erlaubt. Häufig hätten die Läden aber nichts dagegen, wenn ein Wohnwagen während des Einkaufs auf einem Pkw-Parkplatz steht, berichtet „Finanztest“weiter. Übernachtu­ngen sind dort aber in der Regel nicht gestattet.

Doch wie sieht es auf dem Parkplatz vor der eigenen Haustür aus? Darf der Wohnwagen als ausgelager­tes Gästezimme­r genutzt werden? Laut Straßenver­kehrsordnu­ng ist das nicht erlaubt. Wenn Gäste im Wohnwagen schlafen, gilt das als Sondernutz­ung des Straßenrau­ms. Dafür benötigen Besitzer theoretisc­h eine offizielle Erlaubnis. In der Praxis dürfte aber kaum eine Stadt oder Gemeinde eingreifen, solange es sich nur um eine Nacht handelt. (dpa) Eine ADAC-Übersicht zu Regeln für Wohnwagen im Ausland gibt es im Internet unter der Adresse http://dpaq.de/JYJmm.

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FOTO: JUDITH MICHAELIS/DPA Zimmer mit Aussicht ins Grüne: Mit dem Wohnmobil sind Urlauber flexibel – sie dürfen aber längst nicht überall parken und übernachte­n.

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