Dönerbude darf erst mal bleiben
Zaun muss wegen des Bebauungsplans an einer Seite weichen
TROSSINGEN (sfk) - Wahrlich begeistert haben sich Stadtverwaltung und viele Gemeinderäte vor wenigen Wochen nicht gezeigt, als auf einem leeren Grundstück an der Hauptstraße eine Döner-Bude errichtet worden ist. Doch nun steht fest: Der Imbisswagen steht rechtlich auf der sicheren Seite.
„Wir hatten uns städtebaulich eine andere Lösung erhofft“, sagt Hauptamtsleiter Dieter Kohler im Gespräch mit der Trossinger Zeitung. Im Vorfeld war Kritik laut geworden, dass ein solcher Wagen optisch nicht in die Hauptstraße passe.
Wie jede andere Stadt auch, versuche Trossingen mit Hilfe des Bebauungsplans das Erscheinungsbild der Hauptstraße zu beeinflussen. So seien dort zum Beispiel Reifenhändler nicht zugelassen, Gastronomiebetriebe hingegen schon. Darunter fallen eben nicht nur Restaurants, sondern auch Imbissbuden. Diese explizit auszuklammern, daran sei bei der Aufstellung des Bebauungsplans nicht gedacht worden.
Weil der Betreiber des Dönerwagens eine Reisegewerbekarte hat und die Imbissbude - im Amtsdeutsch „Fliegender Bau“genannt - mobil ist, habe der Betreiber alles richtig gemacht. „Er befindet sich auf seinem Privatgrundstück, da haben wir keine Handhabe“, so Dieter Kohler weiter. Lediglich den kleinen Zaun, der das Grundstück einrahmte, musste der Besitzer auf der der Hauptstraße zugewandten Seite kappen. „Der Bebauungsplan erlaubt keine Umzäunung vorne zur Hauptstraße hin“, sagt der Hauptamtsleiter.
Weil der Betreiber damit alle Auflagen erfülle, könne er „erst mal“weiterarbeiten. „Wir werden es beobachten“, kündigt Dieter Kohler an. Der Besitzer der Döner-Bude nutzt derweil seine Chance und hat seit vergangener Woche geöffnet.