Zwei aus drei
Nach dem Landesglücksspielgesetz hat Immendingen ab Juli eine Spielhalle zu viel
IMMENDINGEN - Aller Voraussicht nach wird von den drei Spielhallen in Immendingen eine schließen müssen. Das verlangt das Landesglücksspielgesetz, das vorschreibt, dass zwischen zwei Spielhallen mindestens 500 Meter Abstand liegen müssen. Bis Ende Juni gilt für die bestehenden Casinos noch eine Übergangsregelung. Dann ist Schluss. Die Entscheidung, welche Spielhalle schließen muss, trifft das Landratsamt, sagt Immendingens Hauptamtsleiter Manuel Stärk.
Zeus, Joker, Automaten betriebsgesellschaft–wer in Immendingen in eine Spielhalle will, braucht nicht lange zu suchen. Drei dieser Einrichtungen gibt es im Kern ort, praktischer weise alleent lang der Dur ch fahrts straße, an jedem Ortseingang eine und eine in der Mitte. Wäre es nach Gemeinde und Gemeinderat gegangen, gäbe es weniger, vielleicht sogar gar keine. „Wir haben die Spielhallen im Ort immer kritisch gesehen“, sagt Bürgermeister Markus Hugger. Das habe man auch bei der Anhörung im Rahm endes Bau genehmigungsverfahrens mindestens des jüngsten Casinos im Ort, der Automaten betriebsgesellschaft, so zum Ausdruck gebracht. Spielsucht sei ein ernstes Problem und man habe die Einwohner nicht unnötig einer Versuchung aussetzen wollen. Außerdem sei es für das Image eines relativ kleinen Ortes nicht gerade förderlich, wenn er drei Spielhallen beherberge.
Zur Wahrheit gehöre aber auch, dass es neben den Casinos zahlreiche Gaststätten mit Glücksspielautomaten gebe, die ohne die Pacht einnahmen für die Automaten nicht überleben könnten. Und nicht zuletzt profitiere die Gemeinde von der Vergnügungssteuer, die die Casinos– und Gaststätten mit Glücksspiel automaten–zahlen. Gute 300000 Euro seien das in Immendingen pro Jahr. „Wir haben die Vergnügungssteuer auf das zulässige Höchstmaß angehoben“, sagt Hugger. Dieses Geld könne nun beispielsweise in Schulen und Kindergärten investiert werden.
Ab Juli wird es auch für die bestehenden Häuser ernst
Verhindern konnte die Gemeinde die Ansiedlung der Spielhallen nicht. Dafür sorgt jetzt das Landesglücksspielgesetz, dass mindestens eine der dreien weichen muss. Es verlangt, dass Spielhallen mindestens 500 Meter auseinander liegen müssen. Spielende Personen solle so beim Verlassen die Chance erhalten, ihr Spielverhalten zu refklektieren und unbeeinflusst zu entscheiden, ob sie ihr Spiel fortsetzen wollen, hat es das Landes finanzministerium in den Anwendungshinweisen zum Landes glücksspiel gesetz formuliert.
Bis Ende Juni waren bestehende Casinos von dieser Regelung noch nicht betroffen, ab Juli wird es jetzt auch ernst für sie. In Immendingen betrifft es die Automaten betriebsgesellschaft etwa gegenüber von Volksbank und Sparkasse und das JokerCasino am Ortsausgang in Richtung Tuttlingen. Das Zeus-Casino am Lidl-Kreisel ist weit genug von den anderen beiden weg.
Welche von den beiden Spielhallen das Feld räumen muss, wird das Landratsamt entscheiden. Klare Vorgaben durch das Finanzministerium oder durch das Gesetz gibt es nicht. Es bleibt also viel Interpretationsspielraum für die Behörde in Tuttlingen. Dort war am Freitag keine Auskunft zu bekommen, entlang welcher Parameter eine Entscheidung fallen könnte. In der kommenden Woche sind Gespräche in Immendingen angesetzt. „Manche reden schon davon, dass gelost werden muss“, sagt Immendingens Hauptamtsleiter Stärk, der sicher davon ausgeht, dass es wohl eine Klage geben wird, egal, wie die Entscheidung später aussehen wird.