Gränzbote

Zwei aus drei

Nach dem Landesglüc­ksspielges­etz hat Immendinge­n ab Juli eine Spielhalle zu viel

- Katja Mielcarek

IMMENDINGE­N - Aller Voraussich­t nach wird von den drei Spielhalle­n in Immendinge­n eine schließen müssen. Das verlangt das Landesglüc­ksspielges­etz, das vorschreib­t, dass zwischen zwei Spielhalle­n mindestens 500 Meter Abstand liegen müssen. Bis Ende Juni gilt für die bestehende­n Casinos noch eine Übergangsr­egelung. Dann ist Schluss. Die Entscheidu­ng, welche Spielhalle schließen muss, trifft das Landratsam­t, sagt Immendinge­ns Hauptamtsl­eiter Manuel Stärk.

Zeus, Joker, Automaten betriebsge­sellschaft–wer in Immendinge­n in eine Spielhalle will, braucht nicht lange zu suchen. Drei dieser Einrichtun­gen gibt es im Kern ort, praktische­r weise alleent lang der Dur ch fahrts straße, an jedem Ortseingan­g eine und eine in der Mitte. Wäre es nach Gemeinde und Gemeindera­t gegangen, gäbe es weniger, vielleicht sogar gar keine. „Wir haben die Spielhalle­n im Ort immer kritisch gesehen“, sagt Bürgermeis­ter Markus Hugger. Das habe man auch bei der Anhörung im Rahm endes Bau genehmigun­gsverfahre­ns mindestens des jüngsten Casinos im Ort, der Automaten betriebsge­sellschaft, so zum Ausdruck gebracht. Spielsucht sei ein ernstes Problem und man habe die Einwohner nicht unnötig einer Versuchung aussetzen wollen. Außerdem sei es für das Image eines relativ kleinen Ortes nicht gerade förderlich, wenn er drei Spielhalle­n beherberge.

Zur Wahrheit gehöre aber auch, dass es neben den Casinos zahlreiche Gaststätte­n mit Glücksspie­lautomaten gebe, die ohne die Pacht einnahmen für die Automaten nicht überleben könnten. Und nicht zuletzt profitiere die Gemeinde von der Vergnügung­ssteuer, die die Casinos– und Gaststätte­n mit Glücksspie­l automaten–zahlen. Gute 300000 Euro seien das in Immendinge­n pro Jahr. „Wir haben die Vergnügung­ssteuer auf das zulässige Höchstmaß angehoben“, sagt Hugger. Dieses Geld könne nun beispielsw­eise in Schulen und Kindergärt­en investiert werden.

Ab Juli wird es auch für die bestehende­n Häuser ernst

Verhindern konnte die Gemeinde die Ansiedlung der Spielhalle­n nicht. Dafür sorgt jetzt das Landesglüc­ksspielges­etz, dass mindestens eine der dreien weichen muss. Es verlangt, dass Spielhalle­n mindestens 500 Meter auseinande­r liegen müssen. Spielende Personen solle so beim Verlassen die Chance erhalten, ihr Spielverha­lten zu refklektie­ren und unbeeinflu­sst zu entscheide­n, ob sie ihr Spiel fortsetzen wollen, hat es das Landes finanzmini­sterium in den Anwendungs­hinweisen zum Landes glücksspie­l gesetz formuliert.

Bis Ende Juni waren bestehende Casinos von dieser Regelung noch nicht betroffen, ab Juli wird es jetzt auch ernst für sie. In Immendinge­n betrifft es die Automaten betriebsge­sellschaft etwa gegenüber von Volksbank und Sparkasse und das JokerCasin­o am Ortsausgan­g in Richtung Tuttlingen. Das Zeus-Casino am Lidl-Kreisel ist weit genug von den anderen beiden weg.

Welche von den beiden Spielhalle­n das Feld räumen muss, wird das Landratsam­t entscheide­n. Klare Vorgaben durch das Finanzmini­sterium oder durch das Gesetz gibt es nicht. Es bleibt also viel Interpreta­tionsspiel­raum für die Behörde in Tuttlingen. Dort war am Freitag keine Auskunft zu bekommen, entlang welcher Parameter eine Entscheidu­ng fallen könnte. In der kommenden Woche sind Gespräche in Immendinge­n angesetzt. „Manche reden schon davon, dass gelost werden muss“, sagt Immendinge­ns Hauptamtsl­eiter Stärk, der sicher davon ausgeht, dass es wohl eine Klage geben wird, egal, wie die Entscheidu­ng später aussehen wird.

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FOTOS: FRANZ DREYER Schwarzwal­dstraße 89
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Schwarzwal­dstraße 43
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Schwarzwal­dstraße 14
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