Bluttat nährt Zweifel an Flüchtlingstaufen
Konversion zum Christentum kann Abschiebung vereiteln – Wie im Fall des Afghanen, der einen Fünfjährigen erstach
STUTTGART/AUGSBURG (sz/epd) Der Fall eines afghanischen Flüchtlings, der vor Jahren zum Christentum übergetreten war und am Wochenende einen Fünfjährigen getötet hat, hat Diskussionen über die Taufe von Asylbewerbern ausgelöst.
Der stellvertretende Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Ulf Küch, hält Konversionen muslimischer Flüchtlinge zum Christentum für einen „Trick, um im Land bleiben zu können“. „Muslime dürfen den Glauben nicht wechseln“, sagte Küch den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Es müsse schon viel passieren, damit Muslime ihre Religion aufgeben. „Wenn die Abschiebung des Täters daran gescheitert ist, dass er seinen Glauben gewechselt hat, dann muss man nur eins und eins zusammenzählen.“Auch der evangelische Landesbischof von Hannover Ralf Meister rief die Kirche zu einer kritischen Prüfung von konversionswilligen Flüchtlingen auf.
„Die Befürchtung, dass der einzige Grund für die Taufe die Erlangung eines Aufenthaltstitels in Deutschland sei, ist unbegründet“, sagte hingegen Manuela Pfann, Sprecherin der Diözese Rottenburg-Stuttgart, auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“. Interessenten würden intensiv auf eine Konversion vorbereitet. „Diese Taufvorbereitung dauert mindestens ein Jahr und bietet Raum, die Lebenssituation des Taufbewerbers kennenzulernen, die Motivlage sensibel zu klären und Taufinteressenten gegebenenfalls vor falschen Erwartungen zu schützen.“Seit Anfang des Jahres sei die mindestens einjährige Taufbegleitung muslimischer Flüchtlinge Pflicht. bayerisch-schwäbischen Diözese haben taufen lassen, war indes der Täter von Arnschwang. Dennoch sagte Meier, angesichts der langen Vorbereitungszeit und der notwendigen Erlaubnis des Bischöflichen Ordinariats sei ihm „kein einziger Fall bekannt, dass die Taufe als Vorwand genutzt wurde, um nicht abgeschoben zu werden“.
Gericht sah Gefahr von Übergriffen
Das galt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts München auch für den späteren Täter von Arnschwang. Die Richter stellten im Juli 2014 fest, der Afghane habe einen „ernsthaften Glaubenswechsel vollzogen und praktiziere den christlichen Glauben auch nach außen hin“. 2012 habe er sich taufen und firmen lassen, er gehe nach eigenen Angaben regelmäßig in die Kirche. „Bei dieser Sachlage ist davon auszugehen, dass der Kläger in Afghanistan aufgrund seines Abfalls vom moslemischen Glauben und der Zuwendung zum christlichen Glauben der konkreten Gefahr von schwerwiegendenen Übergriffen auf seine Person ausgesetzt wäre“, hieß es damals.
In Arnschwang wird am Freitag eine Andacht für das getötete Kind stattfinden.