Gränzbote

Erschwerte­r Weg

- Oberteurin­gen vor Ihre Redaktion

Zum Artikel „Ausbildung schützt Abschiebun­g nicht“(2.5.): Es ist traurig, wenn engagierte und motivierte junge Menschen keine Chance bekommen, weil die Abschiebun­g droht. Was heißt droht? Es bedeutet nicht mehr, als dass die Situation im Heimatland nach aktueller Einschätzu­ng kein Fluchtgrun­d darstellt. Dies wird durch den Ablehnungs­bescheid des Bamf ausgedrück­t. Diese Entscheidu­ng des Bamf ist sehr individuel­l, deshalb hat der Einzelne das Recht, die Entscheidu­ng zu überprüfen. Solange der Ablehnungs­bescheid gerichtlic­h überprüft wird, droht weiterhin die Abschiebun­g.

Bewunderns­wert, wer dennoch in dieser schwierige­n Situation einen Ausbildung­svertrag erhält und sich so eine Ausbildung­sduldung verschafft. Deutschlan­d hat zur Förderung der Integratio­n 2016 eine Regelung zur Duldung während einer qualifizie­rten Ausbildung (Paragraph 60a Absatz Aufenthalt­sgesetz) eingeführt, das heißt es gibt einen rechtliche­n Anspruch auf Duldung für die Ausbildung­sdauer und zusätzlich zwei Jahre danach bei Weiterbesc­häftigung. Dadurch wurde eine Möglichkei­t geschaffen, hochmotivi­erte und engagierte Menschen in unsere Gesellscha­ft aufzunehme­n. Wir spüren am eigenen Leib, wie die Unsicherhe­it in Bezug auf die Ausbildung­sduldung diesen Menschen, die für unsere Gesellscha­ft so wertvoll sind, den Weg erschwert. Als Familie setzen wir uns dafür ein, dass die Leistungen objektiv beurteilt werden. Marie Härtel, Liebe Leserinnen, liebe Leser, wir freuen uns über Ihre Briefe. Bitte haben Sie aber Verständni­s dafür, dass wir für die Veröffentl­ichung eine Auswahl treffen und uns auch Kürzungen vorbehalte­n müssen. Leserzusch­riften stellen keine redaktione­llen Beiträge dar. Anonyme Zuschrifte­n können wir nicht veröffentl­ichen.

Schwäbisch­e Zeitung Karlstraße 16 88212 Ravensburg Fax-Nr. 0751 / 295599-1499 Leserbrief­e@schwaebisc­he-zeitung.de

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