Schwächen bei Finanzvergleichsportalen
BERLIN (AFP) - Viele Vergleichsportale für Finanzdienstleistungen bieten Verbrauchern keinen verlässlichen Überblick. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Auftrag gegebene Studie. „Viele Finanzvergleichsportale sind nicht so objektiv, wie sie tun, und arbeiten nicht so transparent, wie sie sollten“, sagte vzbv-Chef Klaus Müller der Nachrichtenagentur AFP.
Im Auftrag des vzbv untersuchte das Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen (IFF) die fünf meistgenutzten Vergleichsportale für Girokonten, Ratenkredite und KfzVersicherungen. Dabei stellten die Forscher fest, dass die Portale zwar alle den Einruck vermitteln, „explizit Verbraucherinteressen zu bedienen“. Doch bei drei dieser fünf Portale wurden Produkte in der Voreinstellung herausgefiltert, für die sie selbst keine Verträge anbieten.
Immobilie geerbt: Kosten richtig steuerlich absetzen
BERLIN (dpa) - Bloß weil man etwas geschenkt bekommt, heißt das noch lange nicht, dass es nichts kostet. Diese Erfahrung müssen insbesondere Erben mitunter machen. Denn nicht selten kommt es vor, dass die Verteilung des Erbes Kosten nach sich zieht. „Immer, wenn sich im Nachlass Immobilien befinden, die auf die Erben aufgeteilt werden, fallen Notar- und Grundbuchkosten an“, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Bei hohen Immobilienwerten können auch diese Kosten schnell beträchtliche Größen annehmen.
Eintrittstickets dürfen weiterverkauft werden
BERLIN (dpa) - Tickets dürfen weiterverkauft werden – auch wenn der Veranstalter das in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt. Auch der Weiterverkauf von Tickets zu höheren Preisen ist nicht verboten, erklärt die Stiftung Warentest in der Zeitschrift „Finanztest“. Allerdings laufen Käufer Gefahr, ihr Geld zu verlieren, wenn die Veranstaltung nicht stattfindet. Wenn eine Veranstaltung ausfällt, werden die Besucher, die ihre Tickets regulär beim Veranstalter gekauft haben, in aller Regel rechtzeitig benachrichtigt und erhalten ihr Eintrittsgeld zurück.
So kann es laut vzbv passieren, „dass gerade das für Verbraucher beste Produkt ganz aus dem Vergleich herausfällt“. Gleichzeitig vertrauten aber viele Verbraucher darauf, dass Vergleichsportale ihnen die günstigsten Preise zuerst anzeigen. Bestätigt sehen sich die Verbraucherschützer durch eine von ihnen in Auftrag gegebene Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa. Demnach gehen 48 Prozent der Befragten davon aus, dass Vergleichsportale die Angebote nach aufsteigendem Preis sortieren. „Finanzdienstleistungen sind Vertrauensgüter. Wie gut deren Qualität tatsächlich ist, können Verbraucher oft gar nicht selbst überprüfen“, kritisierte Müller. Portale, die Angebote herausfiltern, sollten daher als „Finanzproduktvermittler“erkennbar sein, nicht mehr als objektive Vergleichsportale – „andernfalls täuschen sie Verbraucher“.
Produktbewertungen im Netz helfen oft nicht weiter
DÜSSELDORF (dpa) - Produktbewertungen im Netz helfen oft nicht wirklich weiter. Selbst wenn es sich um eine unabhängige, nicht von Herstellern, Händlern, Produktesterclubs oder Vorteilsprogrammen beeinflusste Bewertung handelt, bleibt im besten Fall nur ein persönlicher Eindruck. Darauf weist die Verbraucherzentrale NordrheinWestfalen hin. Laien fehlten für die tiefergehende Beurteilung meist aber Fachwissen, Test- und Vergleichsmöglichkeiten. In unabhängigen, großen Tests, wie etwa bei der Stiftung Warentest, fänden dagegen viele verschiedene Produkte Berücksichtigung. Denn wie gut ein einzelnes Produkt ist, zeige sich häufig erst beim Vergleich mit Alternativen, so die Verbraucherschützer.
Rundfunkbeiträge können nicht bar gezahlt werden
MÜNSTER (dpa) - Verbraucher haben keinen Anspruch darauf, ihren Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen. Denn der bargeldlose Zahlungsverkehr vereinfache die Verwaltung – ähnlich wie im Steuerrecht. Da auf diese Weise auch die Kosten minimiert werden, liege diese Vorgehensweise auch im Interesse des zahlungspflichtigen Bürgers.