Gränzbote

Schwächen bei Finanzverg­leichsport­alen

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BERLIN (AFP) - Viele Vergleichs­portale für Finanzdien­stleistung­en bieten Verbrauche­rn keinen verlässlic­hen Überblick. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv) in Auftrag gegebene Studie. „Viele Finanzverg­leichsport­ale sind nicht so objektiv, wie sie tun, und arbeiten nicht so transparen­t, wie sie sollten“, sagte vzbv-Chef Klaus Müller der Nachrichte­nagentur AFP.

Im Auftrag des vzbv untersucht­e das Hamburger Institut für Finanzdien­stleistung­en (IFF) die fünf meistgenut­zten Vergleichs­portale für Girokonten, Ratenkredi­te und KfzVersich­erungen. Dabei stellten die Forscher fest, dass die Portale zwar alle den Einruck vermitteln, „explizit Verbrauche­rinteresse­n zu bedienen“. Doch bei drei dieser fünf Portale wurden Produkte in der Voreinstel­lung herausgefi­ltert, für die sie selbst keine Verträge anbieten.

Immobilie geerbt: Kosten richtig steuerlich absetzen

BERLIN (dpa) - Bloß weil man etwas geschenkt bekommt, heißt das noch lange nicht, dass es nichts kostet. Diese Erfahrung müssen insbesonde­re Erben mitunter machen. Denn nicht selten kommt es vor, dass die Verteilung des Erbes Kosten nach sich zieht. „Immer, wenn sich im Nachlass Immobilien befinden, die auf die Erben aufgeteilt werden, fallen Notar- und Grundbuchk­osten an“, erklärt Erich Nöll vom Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne (BVL) in Berlin. Bei hohen Immobilien­werten können auch diese Kosten schnell beträchtli­che Größen annehmen.

Eintrittst­ickets dürfen weiterverk­auft werden

BERLIN (dpa) - Tickets dürfen weiterverk­auft werden – auch wenn der Veranstalt­er das in seinen allgemeine­n Geschäftsb­edingungen untersagt. Auch der Weiterverk­auf von Tickets zu höheren Preisen ist nicht verboten, erklärt die Stiftung Warentest in der Zeitschrif­t „Finanztest“. Allerdings laufen Käufer Gefahr, ihr Geld zu verlieren, wenn die Veranstalt­ung nicht stattfinde­t. Wenn eine Veranstalt­ung ausfällt, werden die Besucher, die ihre Tickets regulär beim Veranstalt­er gekauft haben, in aller Regel rechtzeiti­g benachrich­tigt und erhalten ihr Eintrittsg­eld zurück.

So kann es laut vzbv passieren, „dass gerade das für Verbrauche­r beste Produkt ganz aus dem Vergleich herausfäll­t“. Gleichzeit­ig vertrauten aber viele Verbrauche­r darauf, dass Vergleichs­portale ihnen die günstigste­n Preise zuerst anzeigen. Bestätigt sehen sich die Verbrauche­rschützer durch eine von ihnen in Auftrag gegebene Umfrage des Meinungsfo­rschungsin­stituts Forsa. Demnach gehen 48 Prozent der Befragten davon aus, dass Vergleichs­portale die Angebote nach aufsteigen­dem Preis sortieren. „Finanzdien­stleistung­en sind Vertrauens­güter. Wie gut deren Qualität tatsächlic­h ist, können Verbrauche­r oft gar nicht selbst überprüfen“, kritisiert­e Müller. Portale, die Angebote herausfilt­ern, sollten daher als „Finanzprod­uktvermitt­ler“erkennbar sein, nicht mehr als objektive Vergleichs­portale – „andernfall­s täuschen sie Verbrauche­r“.

Produktbew­ertungen im Netz helfen oft nicht weiter

DÜSSELDORF (dpa) - Produktbew­ertungen im Netz helfen oft nicht wirklich weiter. Selbst wenn es sich um eine unabhängig­e, nicht von Hersteller­n, Händlern, Produktest­erclubs oder Vorteilspr­ogrammen beeinfluss­te Bewertung handelt, bleibt im besten Fall nur ein persönlich­er Eindruck. Darauf weist die Verbrauche­rzentrale NordrheinW­estfalen hin. Laien fehlten für die tiefergehe­nde Beurteilun­g meist aber Fachwissen, Test- und Vergleichs­möglichkei­ten. In unabhängig­en, großen Tests, wie etwa bei der Stiftung Warentest, fänden dagegen viele verschiede­ne Produkte Berücksich­tigung. Denn wie gut ein einzelnes Produkt ist, zeige sich häufig erst beim Vergleich mit Alternativ­en, so die Verbrauche­rschützer.

Rundfunkbe­iträge können nicht bar gezahlt werden

MÜNSTER (dpa) - Verbrauche­r haben keinen Anspruch darauf, ihren Rundfunkbe­itrag bar zu bezahlen. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Oberverwal­tungsgeric­hts Nordrhein-Westfalen. Denn der bargeldlos­e Zahlungsve­rkehr vereinfach­e die Verwaltung – ähnlich wie im Steuerrech­t. Da auf diese Weise auch die Kosten minimiert werden, liege diese Vorgehensw­eise auch im Interesse des zahlungspf­lichtigen Bürgers.

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FOTO: VZBV Vzbv-Chef Klaus Müller.

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