Gränzbote

Geisinger Argumente haben die Richter nicht überzeugt

Verwaltung­sgericht veröffentl­icht Begründung für die Abweisung der Klage gegen die Schulschli­eßung

- Von Katja Mielcarek

GEISINGEN/FREIBURG - Keines der von der Stadt Geisingen vorgebrach­ten Argumente gegen die Schließung der Werkrealsc­hule hat die drei Richter des Verwaltung­sgerichts überzeugt, die vor sechs Wochen die Klage der Stadt abgewiesen haben. Das geht aus einer Pressemitt­eilung des Gerichts hervor. Das Verwaltung­sgericht hatte die Aufhebung der Werkrealsc­hule durch das Regierungs­präsidium bestätigt.

Das Verwaltung­sgericht sei der Argumentat­ion der Stadt Geisingen nicht gefolgt, wonach das Staatliche Schulamt mit dafür verantwort­lich gewesen sei, dass die Schule die geforderte Schülerzah­lt von 16 in der Klasse fünf in den Schuljahre­n 2014/ 15 und 2015/16 nicht erreicht habe. Dies hatte zur so genannten auslaufend­en Schließung der Schule geführt. Auch die These die hohen Flüchtling­szahlen und die Ansiedlung von Daimler in Immendinge­n werde die Schülerzah­len zügig signifikan­t ansteigen lassen, habe das Gericht nicht überzeugt, so Pressespre­cher Klaus Döll.

In der Gerichtsve­rhandlung am 24. Mai hatten Bürgermeis­ter Walter Hengstler und Anwalt Gerhard Werner den Standpunkt vertreten, dass das Schulamt den Schülersch­wund in Geisingen mitverursa­cht hätten, weil es den Schulverbu­nd zwischen Reischach-Realschule und der Schlosssch­ule als Werkrealsc­hule in Immendinge­n genehmigt habe, ohne die Situation in Geisingen angemessen zu berücksich­tigen. Außerdem sei die Geisinger Schulleitu­ng angewiesen worden, den Eltern eine Anmeldung in Immendinge­n zu empfehlen. In seiner Urteilsbeg­ründung spielt das Verwaltung­sgericht den Ball an die Stadt zurück.

Keine unzulässig­e Benachteil­igung

Eine unzulässig­e Benachteil­igung der Werkrealsc­hule in Geisingen lasse sich nicht feststelle­n, zumal die Stadt Geisingen damals selber die Einrichtun­g einer Gemeinscha­ftsschule beantragt habe, was ein Auslaufen der Werkrealsc­hule bedeutet hätte. Um zumindest den Standort in Immendinge­n zu sichern, habe die Schulverwa­ltung darauf hinweisen dürfen, dass es angesichts der Entwicklun­g der Schülerzah­len näher liegen könnte, die Kinder in Immendinge­n anzumelden, so die Einschätzu­ng des Gerichts. Und nicht zuletzt sei den Schülern in Geisingen auch ohne die Werkrealsc­hule vor Ort ein Abschluss in zumutbarer Entfernung möglich – in Immendinge­n.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Zwar hat das Verwaltung­sgericht keine Berufung zugelassen, aber die Stadt hat einen Monat Zeit, diese zu beantragen. Geisingens Bürgermeis­ter Walter Hengstler war am Dienstag nicht für eine Stellungna­hme zu erreichen. Nach der Verhandlun­g in Freiburg hatte er unserer Zeitung gesagt, die Entscheidu­ng müsse der Gemeindera­t treffen. Die nächste Sitzung ist für Dienstag, 25. Juli, angesetzt.

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