Landkreis will Lücken im Radwegenetz schließen
Neun Maßnahmen an Land-, Kreis- und Gemeindestraßen stehen auf der Prioritätenliste
TUTTLINGEN - Der Landkreis Tuttlingen will den Ausbau des Radwegenetzes im Kreis vorantreiben und vorhandene Lücken schließen.
Nicht nur der Bund, auch das Land Baden-Württemberg will den Radverkehr attraktiver gestalten und den Radverkehrsanteil in den kommenden Jahren deutlich erhöhen. Für Kreise und Kommunen bedeutet das, dass sie ihre Vorhaben derzeit leichter fördern lassen können. Auch der Landkreis Tuttlingen würde die Gunst der Stunde gerne nutzen und die vorhandenen Lücken schließen, wie bei der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt am Mittwochnachmittag im Landratsamt verlautbart wurde.
Ein Großteil der Lückenschlüsse befindet sich Landrat Stefan Bär zufolge an Landstraßen. Besonderes Augenmerk liege auf folgenden Strecken: L 191 Geisingen – Kirchen-Hausen bis Kreisgrenze Konstanz; L 440 Bereich Bergsteig – Freilichtmuseum; L 443 Renquishausen – Kolbingen – Mühlheim; L 438 Böttingen – Hirnbühl; L 225 Immendingen – Mauenheim und L 277 Einmündung L 440 – Bergsteig – Freilichtmuseum.
Kosten: 4,57 Millionen Euro
Die Kosten für diese sechs Lückenschlüsse beliefen sich auf rund 4,57 Millionen Euro. Da Radwege entlang Landstraßen aber in den Zuständigkeitsbereichs des Landes fallen, fielen für den Kreis keine Kosten an. Laut Bär sei es aber die Aufgabe des Kreises, auf die Bedeutung der Radwegelücke hinzuweisen und auf die Schließung beim Land hinzuarbeiten. Einstimmig beauftragten die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik den Kreis, genau das zu tun.
Ebenfalls beauftragt wurde der Kreis, sich mit den Kommunen in Verbindung zu setzen, die von Lückenschlüssen entlang von Kreisund Gemeindestraßen betroffen sind. Laut Landratsamt sind folgende Stellen von Bedeutung: K 5900 Stetten – Mühlheim (Oberstadt); K 5920 Kreisverkehr B 14 – Ortseingang Wurmlingen; K 5944 Eßlingen – Talheim; K 5914 Gunningen – Anschluss RW 11 (Bereich Herrenwald).
Förderung von 50 Prozent
Die Kosten für diese vier Maßnahmen belaufen sich auf etwa 1,43 Millionen Euro. Bezahlen müssen das – einer Grundsatzentscheidung des Kreistages zufolge – die Gemeinden, auf deren Gemarkung die entsprechenden Straßen liegen. Grundsätzlich sei vorgesehen, die Lückenschlüsse teilweise mit Fördermitteln zu finanzieren. Dabei wäre eine Förderquote von bis zu 50 Prozent möglich.