Zwei Casinos sollen übrig bleiben
Tuttlinger Ordnungsamt spricht fünf Schließungen aus – Vier Casinos mit Übergangszeit
Tuttlinger Ordnungsamt spricht fünf Schließungen für Spielhallen aus.
TUTTLINGEN - Wenn es nach dem Willen der Tuttlinger Stadtverwaltung geht, sollen von den derzeit elf Standorten von Spielcasinos nur zwei in Tuttlingen übrigbleiben. Fünf Standorte haben den Schließungsbescheid des Ordnungsamtes zum 31. Juli dieses Jahres bekommen, vier weiteren wurden aufgrund von Härtefallregelungen Übergangsfristen mit unterschiedlichen Laufzeiten gewährt. Doch auch diese Casinos sollen letztlich zu machen. Alle neun Betreiber haben Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt.
„Welche Casinos übrig bleiben und bis wann, steht völlig in den Sternen“, sagt der städtische Pressesprecher Arno Specht. Die Widersprüche seien bei der Stadt Tuttlingen eingegangen, bearbeitet würden sie vom Regierungspräsidium, so Specht. Deshalb seien alle Aussagen und Fakten zu diesem Thema unter Vorbehalt zu sehen.
Grund der Schließungsbescheide ist eine Regelung, die im Landesglücksspielgesetz festgehalten ist: Mindestens 500 Meter Abstand müssen zwischen zwei Spielhallen liegen, die gleiche Regelung greife auch bei mehreren vergebenen Konzessionen in einer Spielothek. In Tuttlingen sind 22 Konzessionen vergeben worden. Geschlossen werden sollen laut Amt fünf Standorte mit acht Konzessionen. Die vier Härtefallregelungen – angeführt werden dabei etwa langfristige Vertragsbindungen und Investitionen – umfasssen elf Konzessionen. Bleiben im besten Fall noch zwei Standorte mit zwei Konzessionen in Tuttlingen übrig. Diese befinden sich in den Randlagen, beziehungsweise Gewerbegebieten, denn bereits im Jahr 2009 hat der Tuttlinger Gemeinderat beschlossen, dass Spielhallen auf wenige Flächen konzentriert werden sollen: Stockacher Straße, Gewerbegebiet Nord und Möhringer Vorstadt.
In der Möhringer Vorstadt, in der Keltenstraße 2a, betreibt Richard Fischer aus Neuenstadt am Kocher seit 2009 die Spielothek Glückspilz, für die das Unternehmen zwei Konzessionen hat. Wie Geschäftsführer Dirk Fischer bestätigt, hat er Post vom Tuttlinger Ordnungsamt bekommen mit dem Schließungsbescheid für eine der beiden Konzessionen. Er hat Widerspruch eingelegt und rechnet bis auf weiteres nicht mit dem Wegfall einer Konzession: „Die Gerichte kollabieren bundesweit“, sagt er zur Klagewelle.
Ob und wie sich sein Standort in der Möhringer Vorstadt mit nur einer Konzession rechnen würde, kann er nicht sagen: „Die Folgen sind derzeit nicht abzusehen.“Im Wesentlichen hänge das von der Gesamtentwicklung am Standort Tuttlingen ab. Im Übrigen verweist Fischer auf das Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrags zum 30. Juni 2021. Bis zu diesem Datum kann bei Annahme eines Härtefalles eine Befreiung erteilt werden – mithin noch vier Jahre lang. Dann werden die Karten wieder neu gemischt.
Verlagerung ins Internet
Die Anwendung der Abstandsregelung, die für Neueröffnungen auch 500 Meter rund um Schulen und Kindergärten greift, kommt laut Fischer einer Enteignung gleich. Wie viele Casinos Fischer insgesamt unterhält – darüber gibt das Unternehmen keine Auskunft. Der Geschäftsführer verweist auf die Verlagerung des Glücksspiels ins Internet: „Dort können sie jederzeit rund um die Uhr per Handy spielen, ohne Überwachung des Jugendschutzes.“
Was der Schließungsbescheid für Löwen Play in der Möhringer Straße bedeutet, kann Geschäftsführer Josef Kron noch nicht abschließend beantworten. Ursprünglich seien zwei Konzessionen genehmigt worden. „Bezüglich der rechtlichen Klärung des Sachverhaltes sind wir mit der zuständigen Behörde in Kontakt“, schreibt er auf Anfrage unserer Zeitung. Daher bitte er um Verständnis, dass er zu den Einzelheiten des laufenden Verfahrens keine weitere Auskunft erteilen könne.