Was ist die FünfprozentHürde?
Auf dem Stimmzettel bei der Bundestagswahl stehen viele verschiedene Parteien, aber nicht alle schaffen es auch in den Bundestag. Denn dorthin darf eine Partei ihre Politiker nur schicken, wenn sie mindestens fünf Prozent aller Wählerstimmen bekommen hat. Das regelt die Fünfprozent-Hürde.
Dabei hört es sich im ersten Moment doch leicht an: Von 100 Stimmen reichen einer Partei ganze fünf, um die Hürde zu überspringen. Aber: Die größten Parteien ergattern in der Praxis auch den größten Teil der Stimmen. In den aktuellen Bundestag haben es deshalb nur vier Parteien geschafft – CDU, SPD, Grüne und Linke. Die anderen sind bei der Wahl vor vier Jahren an der Sperrklausel gescheitert, wie die Fünfprozent-Hürde auch genannt wird.
Die Anhänger und die Kandidaten der kleineren Parteien finden das natürlich nicht in Ordnung. Für die Sperrklausel gibt es aber eine Begründung: In der Weimarer Republik, der ersten deutschen Republik von etwa 1918 bis 1933, gab es diese Beschränkung nicht. Im Parlament saßen deswegen bis zu 15 Parteien mit ihren Vertretern, die nur diskutierten, sich aber nicht einigen konnten. Eine stabile Mehrheit konnte so nicht entstehen und es war extrem schwierig, Entscheidungen zu treffen. Zweck der Fünfprozent-Hürde ist es also, die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten, damit neue Gesetze entstehen können. (sz)