Neuhausen senkt Abwassergebühren
Reduzierung um 12,5 Prozent – Wassergebühr steigt dagegen um fünf Cent pro Kubikmeter
NEUHAUSEN O.E. - Der Neuhauser Gemeinderat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit der Kalkulation und Neufestsetzung der Wasser- und Abwassergebühren befasst. Die Schmutzwassergebühren im Bereich der Kanalisation sollen von 1,30 Euro pro Kubikmeter auf 1,10 Euro und die Schmutzwassergebühren im Bereich der Kläranlagen von 1,90 auf 1,70 Euro pro Kubikmeter gesenkt werden. Dies ergebe eine Reduzierung der Abwassergebühren von 3,20 auf 2,80 Euro pro Kubikmeter, was einer Reduzierung um 12,5 Prozent entspreche.
Die Wasserversorgungsgebühren werden um fünf Cent auf 1,85 Euro pro Kubikmeter erhöht. Die Niederschlagswassergebühren werden von 50 auf 34 Cent pro Quadratmeter gesenkt. Für einen durchschnittlichen vier Personenhaushalt, bei einem angenommenen Verbrauch von 150 Kubikmeter und einer abflussrelevanten Fläche von 220 Quadratmetern, würden die Reduzierung zu einer Ersparnis von 102 Euro jährlich führen.
Die vorgesehenen Gebührensenkungen haben aber auch negative Auswirkungen bei der Höhe des Zuschusses für Vorhaben der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Die Förderquote für Neubauvorhaben würde sich von 80 auf 74 Prozent verringern. Bei Kanalsanierungsmaßnahmen würde sich der Fördersatz sogar um 15,9 Prozent verringern. Für den geplanten Neubau eines Regenüberlauf- und Regenrückhaltebeckens mit einer geplanten Investitionssumme von 3,4 Millionen Euro würde die Förderung um 204 000 Euro geringer ausfallen. Die Verwaltung war dennoch der Meinung, dass die vorgeschlagene Gebührensenkung unabhängig von den Förderquoten betrachtet werden sollte.
Die neue Gebührenordnung tritt ab 1. Januar in Kraft. Die Gemeinderäte nahmen die Satzungsänderung einstimmig an.
Gemeinderatssplitter
Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Gemeinderat vom 10. Oktober) musste vor Inkrafttreten mit einem Zusatz bei Befreiungen ergänzt werden: Bei Wachhunden von landwirtschaftlichen Betrieben wird lediglich ein Hund von der Steuer befreit. Hunde von Jagdpächtern mit einer bestandenen Brauchbarkeitsprüfung des Landesjagdverbandes oder die eine jagdliche Leistungsprüfung des Jagdgebrauchshundeverbandes nachweisen können.
Die beiden Buswartehallen in der Messkircher und Tuttlinger Straße wurden bei einer Gegenstimme an die Firma Gempper aus Meßstetten zu einem Angebotspreis von 28 200 Euro vergeben.
Die Musikkapelle Neuhausen ob Eck erhält im Rahmen der Förderrichtlinien für Vereine einen Zuschuss von 30 Prozent zur Anschaffung eines Transportanhängers für Musikinstrumente in Höhe von 1050 Euro.