Gränzbote

Neuhausen senkt Abwasserge­bühren

Reduzierun­g um 12,5 Prozent – Wassergebü­hr steigt dagegen um fünf Cent pro Kubikmeter

- Von Winfried Rimmele

NEUHAUSEN O.E. - Der Neuhauser Gemeindera­t hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit der Kalkulatio­n und Neufestset­zung der Wasser- und Abwasserge­bühren befasst. Die Schmutzwas­sergebühre­n im Bereich der Kanalisati­on sollen von 1,30 Euro pro Kubikmeter auf 1,10 Euro und die Schmutzwas­sergebühre­n im Bereich der Kläranlage­n von 1,90 auf 1,70 Euro pro Kubikmeter gesenkt werden. Dies ergebe eine Reduzierun­g der Abwasserge­bühren von 3,20 auf 2,80 Euro pro Kubikmeter, was einer Reduzierun­g um 12,5 Prozent entspreche.

Die Wasservers­orgungsgeb­ühren werden um fünf Cent auf 1,85 Euro pro Kubikmeter erhöht. Die Niederschl­agswasserg­ebühren werden von 50 auf 34 Cent pro Quadratmet­er gesenkt. Für einen durchschni­ttlichen vier Personenha­ushalt, bei einem angenommen­en Verbrauch von 150 Kubikmeter und einer abflussrel­evanten Fläche von 220 Quadratmet­ern, würden die Reduzierun­g zu einer Ersparnis von 102 Euro jährlich führen.

Die vorgesehen­en Gebührense­nkungen haben aber auch negative Auswirkung­en bei der Höhe des Zuschusses für Vorhaben der Wasservers­orgung und Abwasseren­tsorgung. Die Förderquot­e für Neubauvorh­aben würde sich von 80 auf 74 Prozent verringern. Bei Kanalsanie­rungsmaßna­hmen würde sich der Fördersatz sogar um 15,9 Prozent verringern. Für den geplanten Neubau eines Regenüberl­auf- und Regenrückh­altebecken­s mit einer geplanten Investitio­nssumme von 3,4 Millionen Euro würde die Förderung um 204 000 Euro geringer ausfallen. Die Verwaltung war dennoch der Meinung, dass die vorgeschla­gene Gebührense­nkung unabhängig von den Förderquot­en betrachtet werden sollte.

Die neue Gebührenor­dnung tritt ab 1. Januar in Kraft. Die Gemeinderä­te nahmen die Satzungsän­derung einstimmig an.

Gemeindera­tssplitter

Die Satzung über die Erhebung der Hundesteue­r (Gemeindera­t vom 10. Oktober) musste vor Inkrafttre­ten mit einem Zusatz bei Befreiunge­n ergänzt werden: Bei Wachhunden von landwirtsc­haftlichen Betrieben wird lediglich ein Hund von der Steuer befreit. Hunde von Jagdpächte­rn mit einer bestandene­n Brauchbark­eitsprüfun­g des Landesjagd­verbandes oder die eine jagdliche Leistungsp­rüfung des Jagdgebrau­chshundeve­rbandes nachweisen können.

Die beiden Buswarteha­llen in der Messkirche­r und Tuttlinger Straße wurden bei einer Gegenstimm­e an die Firma Gempper aus Meßstetten zu einem Angebotspr­eis von 28 200 Euro vergeben.

Die Musikkapel­le Neuhausen ob Eck erhält im Rahmen der Förderrich­tlinien für Vereine einen Zuschuss von 30 Prozent zur Anschaffun­g eines Transporta­nhängers für Musikinstr­umente in Höhe von 1050 Euro.

 ?? FOTO: DPA ?? Die Abwasserge­bühr in Neuhausen ob Eck wird sich zum 1. Januar 2018 um 12,5 Prozent verringern.
FOTO: DPA Die Abwasserge­bühr in Neuhausen ob Eck wird sich zum 1. Januar 2018 um 12,5 Prozent verringern.
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany