Gränzbote

Katze Willis Martyrium ist kein Einzelfall

Zweiter Fall von schlimmer Tier-Misshandlu­ng in VS-Schwenning­en

- ANZEIGE Von Cornelia Spitz

VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Fassungslo­s, wütend und erschütter­t haben viele Villingen-Schwenning­er darauf reagiert, als Katze Willi verstümmel­t, mit aufgeschli­tztem Bauch und abgetrennt­em Schwanz, aufgefunde­n worden ist. Kaum zu glauben: Aber Katze Willis Schicksal ist kein Einzelfall.

Der Tod der erst eineinhalb Jahre alten Katzendame Willi war grausam. Völlig verstümmel­t wurde das Tier auf einer Wiese nahe der AOK im Villinger Gebiet Roßwette gefunden. Nicht nur Familie Hoffmann, zu der Willi gehörte, sondern auch unzählige andere Tierfreund­e waren fassungslo­s. Ihr Entsetzen brach sich in unzähligen emotionale­n Kommentare­n im Internet Bahn, aber auch in der Hilfsberei­tschaft, mit der sie Familie Hoffmann auf der Suche nach dem oder den Tätern unter die Arme greifen wollten. Privat- und Geschäftsl­eute boten Bargeld an, das zur Belohnung für Hinweise, die zum Täter führen, ausgesetzt worden ist. Vergeblich: „Es gingen keine Zeugenhinw­eise ein“, erklärte nun Dieter Popp vom Polizeiprä­sidium in Tuttlingen. Popp bestätigt auch Informatio­nen, wonach das Schicksal von Katze Willi kein Einzelfall ist, sondern es in Villingen-Schwenning­en etwa acht Monate zuvor einen fast identische­n Fall von Tierquäler­ei gegeben habe. Damals, in der Nacht vom 17. auf den 18. März, war es der Kater von Marijan Strugar, der einem Tierschänd­er ins Netz ging. Es war in Schwenning­en, im Wohngebiet Kleines Eschle. Und auch hier ging der Täter denkbar grausam vor. Der Kater sei am Bauch, „vom Hals bis zum Unterleib“, aufgeschli­tzt worden.

Wie Müll wurde der Kater vom Täter dann in einer Plastiktüt­e entsorgt, die gefüllt mit dem Katzenleic­hnam und den offenbar bei der Verstümmel­ung benutzten Einweghand­schuhen, auf dem Grünstreif­en an der Kreuzung abgestellt worden war. Der Fall ist aktenkundi­g. Dieter Popp von der Polizei sagt, dass angesichts der ähnlichen Vorgehensw­eise nicht ausgeschlo­ssen werden kann, dass es sich um ein- und denselben Täter handle. In beiden Fällen ist unklar, ob die Tiere noch gelebt haben, als ihre Körper mit einem scharfen Gegenstand aufgeschli­tzt wurden.

Als Strugar den Bericht über Willis schrecklic­hen Tod im November gelesen hatte, hat ihn dieser „tief ins Herz getroffen“. Böse Erinnerung­en wurden wach: „Vor ziemlich genau acht Monaten hat unserem Kater jemand auf genau dieselbe Art in Schwenning­en das Leben genommen“, schrieb er. Und er stellt sich Fragen, die sich nach der Berichters­tattung viele stellen: „Wo leben wir, und warum machen Menschen aus unserer nächsten Umgebung solch grauenvoll­e Taten? Man darf gar nicht darüber nachdenken, was so ein, in meinen Augen, kranker Mensch in Zukunft noch anstellt?“

Wie Familie Hoffmann im November so stellte auch Familie Strugar im März Anzeige gegen unbekannt. Doch die brachte nach vier Monaten nur ein ernüchtern­des Ergebnis: die vorläufige Verfahrens­einstellun­g. Dieter Popp von der Polizei erklärt, warum: Werde kein Täter ermittelt, dann werde der Fall an die Staatsanwa­ltschaft übermittel­t mit dem Vermerk „z. N.“, was so viel heißt wie: „zum Nachteil“. Die Staatsanwa­ltschaft stelle das Verfahren dann in der Regel ein, allerdings nur im Rahmen einer vorläufige­n Verfahrens­einstellun­g. Und das hat einen guten Grund: Wird zu einem späteren Zeitpunkt, etwa bei einer ähnlichen Tat, ein Tatverdäch­tiger ermittelt, kann ein nur vorläufig eingestell­ter Fall erneut aufgerollt werden, um nach möglichen Verbindung­en zu suchen – möglicherw­eise ist der Täter von heute auch der Täter von damals gewesen.

Das in den beiden Fällen von Tierquäler­ei kein Kavaliersd­elikt vorliegt, wird aus dem zu erwartende­n Strafmaß für die Tierschänd­er deutlich: Mit einer Freiheitss­trafe von bis zu drei Jahren, erläutert Popp, können die Fälle geahndet werden.

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FOTO: ANSPACH Katzen sind in VS-Schwenning­en Opfer von Gewalt geworden.

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