Ein Gabalier-Konzert kann teuer werden
Tuttlinger wird vom Amtsgericht München wegen Beleidigung und Widerstands verurteilt
TUTTLINGEN/MÜNCHEN - Ein 38jähriger Tuttlinger ist jetzt vom Amtsgericht in München zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt worden. Dem Mann war vorgeworfen worden, beim Konzert von Andreas Gabalier im Münchener Olympiastadion am 1. Juli 2017 eine Frau beleidigt zu haben. Zudem habe er Widerstand gegen Polizisten geleistet. Das schreibt die Süddeutsche Zeitung.
Der Tuttlinger war demnach mit seinem Bruder bei dem GabalierKonzert. Doch, so schreibt die Süddeutsche, wurde dieser schon vor dem Konzert des Stadions verwiesen, der 38-jährige Koch bekam zwar noch die ersten Lieder mit, wurde dann aber ebenfalls aus dem Stadion verwiesen.
Die Brüder hätten vor dem Konzert ordentlich vorgeglüht. In angetrunkenem Zustand hätte der Bruder eine Frau beleidigt. Diese habe den Ordner verständigt, der die beiden zum Mitkommen aufgefordert habe: Während der Bruder schließlich die Polizei zur Anzeigenaufnahme begleitete, kehrte der 38-Jährige zu seinem Platz zurück.
Doch erneut seien zwei Polizisten auf den Tuttlinger zugekommen und hätten berichtet, dass sein Bruder des Stadions verwiesen worden sei. Er habe die Frau vor ihm in Ruhe zu lassen. Da sich andere Konzertbesucher gestört fühlten, weil der Angeklagte sich darüber aufgeregt hatte, dass er nun das Geld für die Konzertkarten umsonst ausgegeben hätte und laut diskutierte, musste er schließlich mit den Beamten mitgehen. Auf dem Weg aus dem Stadion habe er die Polizisten laut des Staatsanwalts beleidigt. Außerdem sei der Inhalt eines Bierbechers auf der Hose eines der beiden Beamten gelandet. Als ihn die Polizisten deswegen an eine Wand stellen wollten, habe der Mann Widerstand geleistet.
13 Vorstrafen im Register
Vor dem Amtsgericht gestand der 38Jährige nun, 13 Vorstrafen stehen laut der Süddeutschen in seinem Register, darunter Gewaltdelikte wegen Drogen und Diebstahl. Seit dem Jahr 2003 sei er nach einer Therapie clean. Sein Verhältnis zur Polizei sei angespannt, da sein Vater vor 30 Jahren bei einem Polizeieinsatz wegen Ruhestörung ums Leben gekommen sei. Das wollte das Gericht aber nicht als Begründung für das Verhalten des Mannes gelten lassen.