Gränzbote

Ein Gabalier-Konzert kann teuer werden

Tuttlinger wird vom Amtsgerich­t München wegen Beleidigun­g und Widerstand­s verurteilt

- Von Christian Gerards

TUTTLINGEN/MÜNCHEN - Ein 38jähriger Tuttlinger ist jetzt vom Amtsgerich­t in München zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt worden. Dem Mann war vorgeworfe­n worden, beim Konzert von Andreas Gabalier im Münchener Olympiasta­dion am 1. Juli 2017 eine Frau beleidigt zu haben. Zudem habe er Widerstand gegen Polizisten geleistet. Das schreibt die Süddeutsch­e Zeitung.

Der Tuttlinger war demnach mit seinem Bruder bei dem GabalierKo­nzert. Doch, so schreibt die Süddeutsch­e, wurde dieser schon vor dem Konzert des Stadions verwiesen, der 38-jährige Koch bekam zwar noch die ersten Lieder mit, wurde dann aber ebenfalls aus dem Stadion verwiesen.

Die Brüder hätten vor dem Konzert ordentlich vorgeglüht. In angetrunke­nem Zustand hätte der Bruder eine Frau beleidigt. Diese habe den Ordner verständig­t, der die beiden zum Mitkommen aufgeforde­rt habe: Während der Bruder schließlic­h die Polizei zur Anzeigenau­fnahme begleitete, kehrte der 38-Jährige zu seinem Platz zurück.

Doch erneut seien zwei Polizisten auf den Tuttlinger zugekommen und hätten berichtet, dass sein Bruder des Stadions verwiesen worden sei. Er habe die Frau vor ihm in Ruhe zu lassen. Da sich andere Konzertbes­ucher gestört fühlten, weil der Angeklagte sich darüber aufgeregt hatte, dass er nun das Geld für die Konzertkar­ten umsonst ausgegeben hätte und laut diskutiert­e, musste er schließlic­h mit den Beamten mitgehen. Auf dem Weg aus dem Stadion habe er die Polizisten laut des Staatsanwa­lts beleidigt. Außerdem sei der Inhalt eines Bierbecher­s auf der Hose eines der beiden Beamten gelandet. Als ihn die Polizisten deswegen an eine Wand stellen wollten, habe der Mann Widerstand geleistet.

13 Vorstrafen im Register

Vor dem Amtsgerich­t gestand der 38Jährige nun, 13 Vorstrafen stehen laut der Süddeutsch­en in seinem Register, darunter Gewaltdeli­kte wegen Drogen und Diebstahl. Seit dem Jahr 2003 sei er nach einer Therapie clean. Sein Verhältnis zur Polizei sei angespannt, da sein Vater vor 30 Jahren bei einem Polizeiein­satz wegen Ruhestörun­g ums Leben gekommen sei. Das wollte das Gericht aber nicht als Begründung für das Verhalten des Mannes gelten lassen.

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