Gränzbote

Ein Modellvers­uch setzt sich durch

Den Führersche­in mit 17 gibt es inzwischen seit zehn Jahren – Junge Leute fahren sicherer

- Von Nele Fauser

TUTTLINGEN - Seit Anfang 2008, also seit etwas mehr als zehn Jahren dürfen Jugendlich­e mit 17 Jahren den Führersche­in machen und begleitet Auto fahren. Den Erfolg der Gesetzesän­derung bestätigen rund um Tuttlingen nicht nur Fahranfäng­er und Fahrlehrer, sondern auch die Unfallzahl­en.

„Das Angebot erfreut sich auch heute noch einer sehr großen Resonanz“, sagt Daniela Papke, Mitarbeite­rin bei der Fahrschule Gruler in Tuttlingen.

Nach Aussagen des Tuttlinger Landratsam­ts haben seit der Gesetzesän­derung allein in Tuttlingen und Umgebung rund 7800 junge Menschen ihren Führersche­in schon vor ihrer Volljährig­keit gemacht. Allein 2017 waren es 835 von 1441 Fahrschüle­rn, die den Führersche­in ab 17 in Anspruch genommen haben. Sieghart Krist, Leiter der gleichnami­gen Fahrschule in Tuttlingen, bestätigt dies: „Die Nachfrage ist nach wie vor sehr groß. Die Schüler müssen keine Extraprüfu­ngen oder Ähnliches absolviere­n und bekommen bis zu einem Jahr mehr Fahrpraxis.“

Der Lappen vor dem Abitur

Der Führersche­in ab 17 kommt bei den jungen Leuten an: Rebecca Osswald aus Neuhausen ob Eck hat im Jahr 2016 ihren Führersche­in gemacht. „Ich fand den Führersche­in mit 17 besonders praktisch, weil ich ihn schon während der Schule machen konnte. So musste ich mir nach meinem Abschluss keine Gedanken mehr darüber machen.“

Sie empfiehlt jedem, den Führersche­in so früh wie möglich zu machen. „Man fühlt sich einfach sicherer, und es ist einfacher, sich später alleine im Straßenver­kehr zurechtzuf­inden“, sagt sie. Ein Grund für das Gesetz war der Wunsch nach einer höheren Sicherheit für Fahranfäng­er. Dass dieser Wunsch in Erfüllung gegangen ist, bestätigt Daniela Papke: „Die Schüler haben mehr Übung. Das macht das Fahren sicherer für sie selbst und natürlich für alle anderen.“Diese Beobachtun­g bestätigen auch die Unfallzahl­en: Eine Studie des Statistisc­hen Bundesamte­s von 2017 zeigt, dass die Zahl der Toten durch Verkehrsun­fälle auf deutschen Straßen seit der Gesetzesän­derung im Jahr 2008 um rund 25 Prozent gesunken ist.

In Baden-Württember­g haben sich außerdem die Zahlen der von 17- bis 20-Jährigen verursacht­en Verkehrsun­fälle nahezu halbiert, so Thomas Kalmbach, Pressespre­cher der Tuttlinger Polizei. Sein Fazit: „Wenngleich sicher auch andere Aspekte zu den aktuell günstigere­n Unfallzahl­en bei Fahranfäng­ern geführt haben dürften, sprechen die Daten für eine durch das begleitete Fahren ab 17 bedingte Verbesseru­ng des Fahrverhal­tens junger Autofahrer“, sagt er.

Auch die Eltern stören nicht

Auch die Tuttlinger Fahranfäng­er bestätigen, dass das Fahren mit den Begleitper­sonen sich positiv auf die Fahrweise auswirkt: „Mich hat es nicht gestört, mit meinen Eltern zu fahren“, sagt Rebecca Osswald. „Sie konnten mir sogar noch Tipps geben, die mir den Einstieg ins Autofahren leichter gemacht haben.“ Bei pflegebedü­rftigen Menschen wird leider immer der Personenkr­eis der pflegebedü­rftigen behinderte­n Menschen vergessen. In diesem Bereich sieht es noch deutlich düsterer aus als bei alten Menschen.

Vor allem im Bereich Schwerstme­hrfachbehi­nderung oder Intensivbe­hinderung gibt es einen eklatanten Mangel an Pflegeplät­zen, sowohl im Stationäre­n als auch im Kurzzeitpf­legebereic­h.

Bestehende Kurzzeitei­nrichtunge­n schließen, weil sie sich finanziell nicht mehr tragen. Die noch beste-

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FOTO: BERND WÜSTNECK/ DPA Wer schon mit 17 Jahren Auto fahren darf, der benötigt eine in der Prüfungsbe­scheinigun­g eingetrage­ne Begleitper­son, die mindestens 30 Jahre alt sein muss.

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