Gränzbote

Acht Wochen Frist für SEPA-Lastschrif­t

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BERLIN (dpa) - Wer eine ungeklärte Abbuchung auf seinem Kontoauszu­g feststellt, sollte seine Bank direkt kontaktier­en. Handelt es sich tatsächlic­h um eine nicht autorisier­te Zahlung, kann die Bank dem Kunden den Zahlungsbe­trag erstatten. Darauf macht der Bankenverb­and aufmerksam. Bei einem Lastschrif­tverfahren auf SEPA-Basis gilt: Verbrauche­r können innerhalb von acht Wochen eine Erstattung verlangen. Wer eine Kontobelas­tung nicht genehmigt hat, hat sogar 13 Monate Zeit.

Keine Duldung ungenehmig­ter Modernisie­rungsarbei­ten

BERLIN (dpa) - Hat ein Vermieter noch keine Erlaubnis für eine geplante Modernisie­rung, kann er von seinen Mietern keine Duldung der Arbeiten verlangen. Es sei verboten, die Arbeiten vor Erteilung der Genehmigun­g zu beginnen, befand das Amtsgerich­t Berlin-Tempelhof (Az.: 24 C 224/16). Das Argument, die Arbeiten würden durch eine fehlende Duldung unzumutbar verzögert, kann aus diesem Grund hier nicht gelten.

Unfallvers­icherung gilt bei Arbeit in Elternzeit weiter

MAINZ (dpa) - Wer in der Elternzeit zeitweise arbeitet, ist währenddes­sen gesetzlich unfallvers­ichert. Der Versicheru­ngsschutz gilt demnach bei allen Tätigkeite­n, die in betrieblic­hem Interesse sind – während kurzfristi­ger Arbeitsein­sätze also ebenso wie bei Weiterbild­ungen. Auch der Weg zur und von der Arbeit ist versichert. Ob der Arbeitnehm­er währenddes­sen Geld bekommt oder beispielsw­eise Guthaben auf einem Arbeitszei­tkonto sammelt, spielt keine Rolle. Privatbesu­che im Betrieb fallen nicht unter diese Regelung.

Bei Antiviren-Software auf mögliches Abo achten

HAMBURG (dpa) - Beim Onlinekauf von Antiviren-Software sollten Nutzer darauf achten, nicht ungewollt ein Abo für das jeweilige Programm abzuschlie­ßen. Hersteller versuchen, Kunden während des Kaufprozes­ses etwa mit bereits gesetzten Häkchen zu Abonnenten zu machen, berichtet die Zeitschrif­t „Computerbi­ld“(Ausgabe 3/18), die acht Virenschut­zlösungen untersucht hat. Bei anderen Hersteller­n gibt es die Virenscann­er im OnlineDire­ktverkauf ohnehin nur noch im Abo. Darauf hingewiese­n werde nur im Kleingedru­ckten. Virenscann­er sollte man auf einem Datenträge­r im Handel kaufen, so die Tester.

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