Acht Wochen Frist für SEPA-Lastschrift
BERLIN (dpa) - Wer eine ungeklärte Abbuchung auf seinem Kontoauszug feststellt, sollte seine Bank direkt kontaktieren. Handelt es sich tatsächlich um eine nicht autorisierte Zahlung, kann die Bank dem Kunden den Zahlungsbetrag erstatten. Darauf macht der Bankenverband aufmerksam. Bei einem Lastschriftverfahren auf SEPA-Basis gilt: Verbraucher können innerhalb von acht Wochen eine Erstattung verlangen. Wer eine Kontobelastung nicht genehmigt hat, hat sogar 13 Monate Zeit.
Keine Duldung ungenehmigter Modernisierungsarbeiten
BERLIN (dpa) - Hat ein Vermieter noch keine Erlaubnis für eine geplante Modernisierung, kann er von seinen Mietern keine Duldung der Arbeiten verlangen. Es sei verboten, die Arbeiten vor Erteilung der Genehmigung zu beginnen, befand das Amtsgericht Berlin-Tempelhof (Az.: 24 C 224/16). Das Argument, die Arbeiten würden durch eine fehlende Duldung unzumutbar verzögert, kann aus diesem Grund hier nicht gelten.
Unfallversicherung gilt bei Arbeit in Elternzeit weiter
MAINZ (dpa) - Wer in der Elternzeit zeitweise arbeitet, ist währenddessen gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz gilt demnach bei allen Tätigkeiten, die in betrieblichem Interesse sind – während kurzfristiger Arbeitseinsätze also ebenso wie bei Weiterbildungen. Auch der Weg zur und von der Arbeit ist versichert. Ob der Arbeitnehmer währenddessen Geld bekommt oder beispielsweise Guthaben auf einem Arbeitszeitkonto sammelt, spielt keine Rolle. Privatbesuche im Betrieb fallen nicht unter diese Regelung.
Bei Antiviren-Software auf mögliches Abo achten
HAMBURG (dpa) - Beim Onlinekauf von Antiviren-Software sollten Nutzer darauf achten, nicht ungewollt ein Abo für das jeweilige Programm abzuschließen. Hersteller versuchen, Kunden während des Kaufprozesses etwa mit bereits gesetzten Häkchen zu Abonnenten zu machen, berichtet die Zeitschrift „Computerbild“(Ausgabe 3/18), die acht Virenschutzlösungen untersucht hat. Bei anderen Herstellern gibt es die Virenscanner im OnlineDirektverkauf ohnehin nur noch im Abo. Darauf hingewiesen werde nur im Kleingedruckten. Virenscanner sollte man auf einem Datenträger im Handel kaufen, so die Tester.