Testkäufer nächste Woche unterwegs
TUTTLINGEN (pm) - Mit weiteren Testkäufen, die in der kommenden Woche im Landkreis Tuttlingen durchgeführt werden, setzen das Jugendamt des Landratsamtes Tuttlingen und das Polizeipräsidium Tuttlingen ihre gemeinsamen Bemühungen um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes fort. Im Fokus der Testkäufe steht der Verkauf von branntweinhaltigem Alkohol sowie Zigaretten an unter 18 Jahre alte Personen im Einzelhandel sowie an Tankstellenshops.
Der Zeitpunkt für die Durchführung der Testkäufe vor der Fastnachtszeit ist bewusst gewählt worden, da die Zahlen für stationäre Aufnahmen junger Menschen in den Krankenhäusern des Landes nach Alkoholvergiftungen in der Jahresverteilung zwei saisonale Spitzen aufweisen. Diese finden sich zum einen in den Sommerferien, zum anderen während der „fünften Jahreszeit“.
Die Verantwortlichen für die Durchführung der Testkäufe hoffen, dass sich die positiven Trends der vergangenen Testkäufe, bei denen es kaum mehr zu Beanstandungen kam, während der geplanten Aktion fortsetzen werden. Jugendamt und Polizei appellieren ferner auch an alle Vereine, die Fastnachtsveranstaltungen durchführen, beim Alkoholausschank an Jugendliche und junge Erwachsene die einschlägigen Vorschriften des Jugendschutzgesetzes zu beachten. Der Ausschank von Alkohol an erkennbar betrunkene Personen, gleichgültig, ob es sich um Jugendliche oder Erwachsene handelt, stellt einen Verstoß gegen das Gaststättengesetz dar, der mit einem Bußgeld geahndet wird. Für Auskünfte zum Thema Jugendschutz stehen das Referat Prävention des Polizeipräsidiums Tuttlingen oder das Jugendamt des Landratsamtes Tuttlingen zur Verfügung. tuttlingen.pp.praevention@ polizei.bwl.de jugendamt@ landkreis-tuttlingen.de