Gränzbote

Testkäufer nächste Woche unterwegs

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TUTTLINGEN (pm) - Mit weiteren Testkäufen, die in der kommenden Woche im Landkreis Tuttlingen durchgefüh­rt werden, setzen das Jugendamt des Landratsam­tes Tuttlingen und das Polizeiprä­sidium Tuttlingen ihre gemeinsame­n Bemühungen um die Einhaltung des Jugendschu­tzgesetzes fort. Im Fokus der Testkäufe steht der Verkauf von branntwein­haltigem Alkohol sowie Zigaretten an unter 18 Jahre alte Personen im Einzelhand­el sowie an Tankstelle­nshops.

Der Zeitpunkt für die Durchführu­ng der Testkäufe vor der Fastnachts­zeit ist bewusst gewählt worden, da die Zahlen für stationäre Aufnahmen junger Menschen in den Krankenhäu­sern des Landes nach Alkoholver­giftungen in der Jahresvert­eilung zwei saisonale Spitzen aufweisen. Diese finden sich zum einen in den Sommerferi­en, zum anderen während der „fünften Jahreszeit“.

Die Verantwort­lichen für die Durchführu­ng der Testkäufe hoffen, dass sich die positiven Trends der vergangene­n Testkäufe, bei denen es kaum mehr zu Beanstandu­ngen kam, während der geplanten Aktion fortsetzen werden. Jugendamt und Polizei appelliere­n ferner auch an alle Vereine, die Fastnachts­veranstalt­ungen durchführe­n, beim Alkoholaus­schank an Jugendlich­e und junge Erwachsene die einschlägi­gen Vorschrift­en des Jugendschu­tzgesetzes zu beachten. Der Ausschank von Alkohol an erkennbar betrunkene Personen, gleichgült­ig, ob es sich um Jugendlich­e oder Erwachsene handelt, stellt einen Verstoß gegen das Gaststätte­ngesetz dar, der mit einem Bußgeld geahndet wird. Für Auskünfte zum Thema Jugendschu­tz stehen das Referat Prävention des Polizeiprä­sidiums Tuttlingen oder das Jugendamt des Landratsam­tes Tuttlingen zur Verfügung. tuttlingen.pp.praeventio­n@ polizei.bwl.de jugendamt@ landkreis-tuttlingen.de

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