Angeklagter streitet Vergewaltigung ab
28-Jähriger muss sich vor Landgericht Konstanz verantworten – Ex-Partnerin belastet ihn
KONSTANZ (naa) - Besonders schwere Vergewaltigung und mehrere Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz wirft die Staatsanwaltschaft einem 28-jährigen Mann aus Villingen vor. Er muss sich vor dem Landgericht Konstanz verantworten.
Als „Schwachsinn“bezeichnete der der aus Pakistan stammende Angeklagte den Vorwurf seiner ExFreundin, sie vor einem Jahr innerhalb von fünf Stunden vier Mal vergewaltigt zu haben. Dabei soll er ihr mit einem Steakmesser gedroht und sie am Verlassen des Zimmers gehindert haben. Und das alles, obwohl bereits ein Kontaktverbot verhängt war.
Laut Anklage soll er sich wenige Tage nach der Verfügung im Februar 2017 während ihrer Abwesenheit in einem Küchenschrank ihrer Wohnung versteckt haben. Als sie nach Hause kam, soll es zu den mehrfachen Vergewaltigungen gekommen sein. Dazu meinte der Mann gestern, er habe zu diesem gar keinen Wohnungsschlüssel mehr gehabt. Auch habe es in ihrer Küche überhaupt keinen Schrank gegeben, in dem er sich hätte verstecken können. Und Steakmesser habe die Frau wegen ihrer beiden kleinen Kinder nicht besessen.
Die 32-jährige Ex-Freundin hatte bereits mehrmals Kontaktverbote erwirkt, gegen die er verstoßen haben soll. Auch jetzt wurden ihm insgesamt vier Verstöße zur Last gelegt, die er bis auf einen bestritt. Da hatte er betrunken an ihrer Wohnungstür geklingelt: „Das war ein Fehler“, gab er zu. Alles andere sei so aber nicht richtig. Denn in Wirklichkeit sei die alkoholkranke Frau nach jeder Trennung mit Kontaktverbot jeweils selbst wieder auf ihn zugegangen, um sich mit ihm zu versöhnen. Er selbst sei dann später wegen Verstoßes gegen das Kontakt- und Näherungsverbotes zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Neue Freundin ist schwanger
Auch nach der endgültigen Trennung sei sie eifersüchtig gewesen. Als sie erfahren habe, dass er sich mit einer anderen Frau zusammengetan hatte, habe sie ihm angedroht, Schritte zu unternehmen, die zu seiner Abschiebung führen würden. Die neue Freundin des Angeklagten ist derzeit hochschwanger. Mit ihr wolle er eine eigene Familie gründen, erklärte der 28-Jährige. Bevor er vor fünf Monaten in Untersuchungshaft kam, hatte er eine Arbeitserlaubnis und einen guten Job.
Die Befragung der 32-jährigen Geschädigten wurde auf Anraten einer Psychologin ohne Öffentlichkeit und ohne den Angeklagten durchgeführt. Er konnte das Geschehen im Gerichtssaal per Videoübertragung in einem Nebenraum verfolgen. Zu einem Urteil soll es in zwei Wochen kommen.