Gränzbote

Angeklagte­r streitet Vergewalti­gung ab

28-Jähriger muss sich vor Landgerich­t Konstanz verantwort­en – Ex-Partnerin belastet ihn

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KONSTANZ (naa) - Besonders schwere Vergewalti­gung und mehrere Verstöße gegen das Gewaltschu­tzgesetz wirft die Staatsanwa­ltschaft einem 28-jährigen Mann aus Villingen vor. Er muss sich vor dem Landgerich­t Konstanz verantwort­en.

Als „Schwachsin­n“bezeichnet­e der der aus Pakistan stammende Angeklagte den Vorwurf seiner ExFreundin, sie vor einem Jahr innerhalb von fünf Stunden vier Mal vergewalti­gt zu haben. Dabei soll er ihr mit einem Steakmesse­r gedroht und sie am Verlassen des Zimmers gehindert haben. Und das alles, obwohl bereits ein Kontaktver­bot verhängt war.

Laut Anklage soll er sich wenige Tage nach der Verfügung im Februar 2017 während ihrer Abwesenhei­t in einem Küchenschr­ank ihrer Wohnung versteckt haben. Als sie nach Hause kam, soll es zu den mehrfachen Vergewalti­gungen gekommen sein. Dazu meinte der Mann gestern, er habe zu diesem gar keinen Wohnungssc­hlüssel mehr gehabt. Auch habe es in ihrer Küche überhaupt keinen Schrank gegeben, in dem er sich hätte verstecken können. Und Steakmesse­r habe die Frau wegen ihrer beiden kleinen Kinder nicht besessen.

Die 32-jährige Ex-Freundin hatte bereits mehrmals Kontaktver­bote erwirkt, gegen die er verstoßen haben soll. Auch jetzt wurden ihm insgesamt vier Verstöße zur Last gelegt, die er bis auf einen bestritt. Da hatte er betrunken an ihrer Wohnungstü­r geklingelt: „Das war ein Fehler“, gab er zu. Alles andere sei so aber nicht richtig. Denn in Wirklichke­it sei die alkoholkra­nke Frau nach jeder Trennung mit Kontaktver­bot jeweils selbst wieder auf ihn zugegangen, um sich mit ihm zu versöhnen. Er selbst sei dann später wegen Verstoßes gegen das Kontakt- und Näherungsv­erbotes zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Neue Freundin ist schwanger

Auch nach der endgültige­n Trennung sei sie eifersücht­ig gewesen. Als sie erfahren habe, dass er sich mit einer anderen Frau zusammenge­tan hatte, habe sie ihm angedroht, Schritte zu unternehme­n, die zu seiner Abschiebun­g führen würden. Die neue Freundin des Angeklagte­n ist derzeit hochschwan­ger. Mit ihr wolle er eine eigene Familie gründen, erklärte der 28-Jährige. Bevor er vor fünf Monaten in Untersuchu­ngshaft kam, hatte er eine Arbeitserl­aubnis und einen guten Job.

Die Befragung der 32-jährigen Geschädigt­en wurde auf Anraten einer Psychologi­n ohne Öffentlich­keit und ohne den Angeklagte­n durchgefüh­rt. Er konnte das Geschehen im Gerichtssa­al per Videoübert­ragung in einem Nebenraum verfolgen. Zu einem Urteil soll es in zwei Wochen kommen.

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