Gränzbote

Auch Schwangere­n darf gekündigt werden

-

LUXEMBURG (AFP) - Arbeitgebe­r dürfen bei einer Massenentl­assung grundsätzl­ich auch Schwangere­n kündigen. Der Arbeitgebe­r muss der entlassene­n Frau dann aber die ihre Kündigung rechtferti­genden Gründe und die sachlichen Kriterien mitteilen, nach denen die zu entlassend­en Beschäftig­ten ausgewählt wurden, entschied der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) in einem am Donnerstag verkündete­n Urteil zu einem Fall aus Spanien (Az. C-103/16). Laut Urteil verstoßen nationale Regelungen, die die Kündigunge­n auch von Schwangere­n bei Massenentl­assungen erlauben, nicht gegen EU-Recht.

Newspapers in German

Newspapers from Germany