Auch Schwangeren darf gekündigt werden
LUXEMBURG (AFP) - Arbeitgeber dürfen bei einer Massenentlassung grundsätzlich auch Schwangeren kündigen. Der Arbeitgeber muss der entlassenen Frau dann aber die ihre Kündigung rechtfertigenden Gründe und die sachlichen Kriterien mitteilen, nach denen die zu entlassenden Beschäftigten ausgewählt wurden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil zu einem Fall aus Spanien (Az. C-103/16). Laut Urteil verstoßen nationale Regelungen, die die Kündigungen auch von Schwangeren bei Massenentlassungen erlauben, nicht gegen EU-Recht.