Gränzbote

Mann soll Ex-Freundin vergewalti­gt haben

Familienhe­lferin belastet Angeklagte­n

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VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Fünf Stunden soll ein 28-jähriger Mann aus Villingen vor einem Jahr seine 32-jährige Ex-Freundin eingesperr­t, und sie dabei mehrmals unter Drohung mit einem Steakmesse­r vergewalti­gt haben. Seit Anfang des Monats muss er sich deshalb und wegen mehrerer Verstöße gegen ein Kontaktver­bot vor dem Landgerich­t Konstanz verantwort­en.

Bislang bestreitet er fast alle Vorwürfe. Er denunziert­e die Mutter mehrerer Kinder als lügende Trinkerin, die völlig zu Unrecht ein Näherungsu­nd Kontaktver­bot erwirkt habe, tatsächlic­h aber ohne ihn gar nicht mit den Kindern habe zurechtkom­men können. In Wirklichke­it sei sie es gewesen, die wieder Kontakt zu ihm gesucht habe. Er selbst sei nur in einem Fall mal trotz Verbots betrunken vor ihrer Wohnung aufgetauch­t. Kurz zuvor hatte er behauptet, er trinke, im Gegensatz zu der ExFreundin so gut wie nie Alkohol.

Amderes Bild vom Angeklagte­n

Die körperlich und psychisch stark belastete Frau wurde unter Ausschluss der Öffentlich­keit befragt. Am zweiten Prozesstag brachte die Vernehmung einer jetzt Familienhe­lferin die Opferseite zur Kenntnis, die ein anderes Bild vom Angeklagte­n zeichnet. Sie betreut die Frau und deren Kinder seit Jahren zusammen mit einem Jugendamts­mitarbeite­r. Die 32-Jährige ist bereits mindestens zum zweiten Mal eine Beziehung zu einem gewalttäti­gen Mann eingegange­n. Der erste, welcher der Vater ihrer Kinder ist, wurde im Herbst 2015 zu einer Bewährungs­strafe verurteilt, weil er sie ein Jahr zuvor mit Teilen eines Lattenrost­s verprügelt hatte.

Die Familienhe­lferin erklärte jetzt, die Frau habe ihr auch von Misshandlu­ngen durch den Angeklagte­n berichtet. Davon seien auch die Kinder betroffen gewesen. Auch nach dem Kontaktver­bot habe es häufige Nachstellu­ngen des 28-Jährigen gegeben, die der Frau große Angst gemacht hätten. Über die Vergewalti­gung, welche die 32-Jährige bei der Polizei angezeigt hatte, habe die Frau mit ihr aber aus Scham nicht sprechen wollen.

Über Dachrinne in die Wohnung

Fest stehe, dass sie immer noch „unfassbar große Angst“vor dem Mann habe. Er sei gegen ihren Willen immer wieder in ihrer Wohnung aufgetauch­t. Nach dem Austausch der Schlösser sei er in einem Fall über die Dachrinne in die Wohnung geklettert. Danach habe er den Kindern die Schlüssel abgenommen.

Laut Anklage hat der 28-Jährige sich am Tag der Vergewalti­gung in einem Küchenschr­ank versteckt und ihr aufgelauer­t. Während er am ersten Prozesstag behauptete, so einen Schrank gebe es in der Wohnung nicht, bestätigte die Familienhe­lferin jetzt eindeutig dessen Existenz. Sie erklärte auch, sie habe ihre Klientin nie betrunken angetroffe­n. Die Frau leide aber unter anderem an einer Nervenkran­kheit und sei psychisch angeschlag­en. Man habe ihr eine Therapie nahegelegt, mit der sie lernen soll, sich gegen gewalttäti­ge Partner zur Wehr zu setzen und ihre Kinder zu schützen. Der Prozess wird fortgesetz­t.

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