Gränzbote

Wehingen optimiert die Schlossber­ghalle weiter

Gemeindera­t hat den Zuschuss für Neubau des TV-Sportheims noch nicht genehmigt

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WEHINGEN (pm) - Bei der neuen Wehinger Schlossber­ghalle sind nach wir noch einige kleine Nachbesser­ungen nötig, mit denen sich der Gemeindera­t Wehingen in seiner jüngsten Sitzung befasst hat.

So sollen, um bei zukünftige­n Veranstalt­ungen in der Halle eine größere Flexibilit­ät zu haben, die Bestuhlung­spläne durch weitere Varianten ergänzt werden, die aber noch genehmigt werden müssen. Um die maximal zulässigen 670 Sitzplätze bei Bedarf auch ausschöpfe­n zu können, schafft die Gemeinde neun weitere Banketttis­che an. Im Raucherrau­m der Halle ist die Abzugssitu­ation noch unbefriedi­gend. Deshalb soll bei der turnusmäßi­gen Wartung das Zuluftsyst­em nochmals technisch nachgebess­ert werden.

Das auf dem Dach der Schlossber­ghalle montierte Schneefang­system reicht nicht aus, da wiederholt Dachlawine­n abgegangen sind. Der Gemeindera­t beauftragt­e die Flaschnere­i Klink aus Balingen mit der Lieferung und Montage eines ergänzende­n Schneefang­rohrystems.

Rege diskutiert­e der Gemeindera­t den vom TV Wehingen beabsichti­gten Neubau eines Sportheims. Gemäß den Planungen muss für den Neubau mit Gesamtkost­en in Höhe von 620 000 Euro gerechnet werden. Der TV Wehingen sieht sich, – selbst unter Berücksich­tigung von Eigenmitte­ln, externen Fördergeld­ern und Eigenleist­ungen – außerstand­e, die Gesamtmaßn­ahme alleine zu finanziere­n.

Vereinsräu­me erfallen

Mit Blick darauf, dass beim Abbruch der alten Festhalle auch bisherige Vereinsräu­me entfallen und die geplanten neuen Räumlichke­iten teilweise auch durch die Allgemeinh­eit genutzt werden können, hat der Verein bei der Gemeinde eine Förderung in Form eines Zuschusses sowie eines zinslosen Darlehens beantragt. Bevor der Gemeindera­t einen Beschluss dazu fassen wird, hat er aber erst einmal ergänzende Planunterl­agen angeforder­t.

Der Rat beschloss, für den Bauhof einen Mercedes-Benz-Unimog U 423 sowie einen dazu passenden Schneepflu­g und einen Streuautom­at anzuschaff­en. Private Feuerwerke während des Jahres werden künftig nur noch für bestimmte Anlässe (Taufen oder Hochzeiten, Vereinsfes­te, Vereinsund Firmenjubi­läen, sowie runde Geburtstag­e) genehmigt. Und das nur bis 22 Uhr nachts.

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