Online-Einkäufer gehen Betrüger auf den Leim
ROTTWEIL (pm) - Mit mehreren Fällen von Kreditkartenbetrug hat es jüngst das Zollamt Deißlingen zu tun gehabt. Mehrere Geschädigte hatten auf einer deutschen Homepage Markenschuhe namhafter Sportschuhhersteller bestellt. Die vom Zollamt durchgeführten Kontrollen dieser Postsendungen ergaben, dass sämtliche dieser Pakete aus China stammten. Laut Pressemitteilung enthielten sie jedoch keine Markenschuhe, sondern billige No-Name-Produkte.
Doch nicht nur, dass die Ware nicht stimmte: Alle Empfänger gaben übereinstimmend gegenüber dem Zoll an, dass mit den Kreditkartendaten mehrfach vom Konto Abbuchungen in jeweils unterschiedlicher Höhe vorgenommen worden seien, die allesamt nichts mit der zuvor getätigten Online-Bestellung zu tun gehabt hätten.
Das Zollamt schließt darauf, dass die Verkäufer ihre Internetseiten lediglich deshalb betreiben, um Kreditkartendaten auszuspähen. Mit diesen Daten werden dann in betrügerischer Absicht weitere Beträge von den Kreditkartenkonten abgebucht.
Um an die Kreditkartendaten zu gelangen, gehen die Betrüger sehr professionell vor: Die Internetseiten, auf denen die Artikel bestellt werden können, sind deutschen Bestellportalen oder den Seiten der Originalhersteller oftmals täuschend ähnlich nachempfunden. Auch wird den potentiellen Käufern durch die Seitenaufmachung suggeriert, sich auf einer deutschen oder EU-Webseite zu befinden.
Um weitere Fälle zu vermeiden, gibt das Zollamt Indizien bekannt, die dem Kaufinteressenten helfen können, solche betrügerischen Seiten zu erkennen:
Markenartikel werden oftmals
● für die Hälfte des handelsüblichen Preises angeboten, mindestens jedoch rund 40 bis 50 Euro preiswerter.
Als Händlerkontakt wird sehr
● häufig lediglich eine E-Mail-Adresse (oftmals ein „hotmail“oder „gmail“Account) angegeben, jedoch keine – wie bei Online-Shops üblich – vollständige Postadresse und/oder eine Telefon- bzw. Faxnummer.
Auf den Onlineseiten sind häufig
● zahlreiche Schreibfehler zu finden (gerade in den AGBs, den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“).
Ein Impressum fehlt oftmals
● vollständig.
Die zunächst noch auf der Internetseite
● suggerierte Möglichkeit der PayPal-Zahlung wird beim anschließenden Bestellvorgang verweigert. Stattdessen kann dann nur per Kreditkarte bezahlt werden.
Es wird den Käufern zugesagt,
● dass es im Rahmen des Versandes keinerlei Probleme mit der Zollabwicklung geben wird.