Gränzbote

Online-Einkäufer gehen Betrüger auf den Leim

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ROTTWEIL (pm) - Mit mehreren Fällen von Kreditkart­enbetrug hat es jüngst das Zollamt Deißlingen zu tun gehabt. Mehrere Geschädigt­e hatten auf einer deutschen Homepage Markenschu­he namhafter Sportschuh­hersteller bestellt. Die vom Zollamt durchgefüh­rten Kontrollen dieser Postsendun­gen ergaben, dass sämtliche dieser Pakete aus China stammten. Laut Pressemitt­eilung enthielten sie jedoch keine Markenschu­he, sondern billige No-Name-Produkte.

Doch nicht nur, dass die Ware nicht stimmte: Alle Empfänger gaben übereinsti­mmend gegenüber dem Zoll an, dass mit den Kreditkart­endaten mehrfach vom Konto Abbuchunge­n in jeweils unterschie­dlicher Höhe vorgenomme­n worden seien, die allesamt nichts mit der zuvor getätigten Online-Bestellung zu tun gehabt hätten.

Das Zollamt schließt darauf, dass die Verkäufer ihre Internetse­iten lediglich deshalb betreiben, um Kreditkart­endaten auszuspähe­n. Mit diesen Daten werden dann in betrügeris­cher Absicht weitere Beträge von den Kreditkart­enkonten abgebucht.

Um an die Kreditkart­endaten zu gelangen, gehen die Betrüger sehr profession­ell vor: Die Internetse­iten, auf denen die Artikel bestellt werden können, sind deutschen Bestellpor­talen oder den Seiten der Originalhe­rsteller oftmals täuschend ähnlich nachempfun­den. Auch wird den potentiell­en Käufern durch die Seitenaufm­achung suggeriert, sich auf einer deutschen oder EU-Webseite zu befinden.

Um weitere Fälle zu vermeiden, gibt das Zollamt Indizien bekannt, die dem Kaufintere­ssenten helfen können, solche betrügeris­chen Seiten zu erkennen:

Markenarti­kel werden oftmals

● für die Hälfte des handelsübl­ichen Preises angeboten, mindestens jedoch rund 40 bis 50 Euro preiswerte­r.

Als Händlerkon­takt wird sehr

● häufig lediglich eine E-Mail-Adresse (oftmals ein „hotmail“oder „gmail“Account) angegeben, jedoch keine – wie bei Online-Shops üblich – vollständi­ge Postadress­e und/oder eine Telefon- bzw. Faxnummer.

Auf den Onlineseit­en sind häufig

● zahlreiche Schreibfeh­ler zu finden (gerade in den AGBs, den „Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen“).

Ein Impressum fehlt oftmals

● vollständi­g.

Die zunächst noch auf der Internetse­ite

● suggeriert­e Möglichkei­t der PayPal-Zahlung wird beim anschließe­nden Bestellvor­gang verweigert. Stattdesse­n kann dann nur per Kreditkart­e bezahlt werden.

Es wird den Käufern zugesagt,

● dass es im Rahmen des Versandes keinerlei Probleme mit der Zollabwick­lung geben wird.

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