Gränzbote

Anlagen sollen ab dem Jahr 2045 gebaut werden

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Während Deutschlan­d den Standort für ein Atommüllen­dlager planmäßig bis zum Jahr 2031 finden will, sind die Nachbarn schon weiter. Nicht nur in der Schweiz laufen konkrete Planungen, auch in Frankreich fasste das Parlament bereits 2016 einen Entschluss. In der Schweiz verbietet das Kernenergi­egesetz von 2005 den Export abgebrannt­er Brennstäbe ins Ausland. Bis 1982 wurde der Schweizer Atommüll im Meer (Nordostatl­antik) versenkt – genauso, wie es in der Vergangenh­eit auch Deutschlan­d, Großbritan­nien, Belgien, die Niederland­e, Frankreich und die USA praktizier­ten.

Endlager braucht man deshalb, da beim Betrieb der Kernkraftw­erke in den Brenneleme­nten hochaktive Stoffe entstehen. Nach drei bis fünf Jahren sind die Brenneleme­nte verbraucht und müssen ersetzt werden. Dann bewahrt man sie für fünf bis zehn Jahre in Abklingbec­ken auf, bevor man sie in ein Zwischenla­ger bringt, von wo sie entweder zur Wiederaufb­ereitung oder direkt in ein geologisch­es Tiefenlage­r gebracht werden. In der Schweiz werden die radioaktiv­en Abfälle im Zwischenla­ger in Würenlinge­n (AG) verwahrt. Bevor hochaktive Abfälle und verbraucht­e Brenneleme­nte in ein Tiefenlage­r gebracht werden können, müssen sie etwa 40 Jahre in Zwischenla­gern abkühlen. Schwach- und mittelakti­ve Abfälle werden lediglich so lange zwischenge­lagert, bis ein geologisch­es Tiefenlage­r zur Verfügung steht. Ende der 2020-er Jahre sollen der Schweizer Bundesrat und das Parlament die Standorten­tscheidung treffen. Gebaut werden die Anlagen erst nach 2045. (sz)

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