Anlagen sollen ab dem Jahr 2045 gebaut werden
Während Deutschland den Standort für ein Atommüllendlager planmäßig bis zum Jahr 2031 finden will, sind die Nachbarn schon weiter. Nicht nur in der Schweiz laufen konkrete Planungen, auch in Frankreich fasste das Parlament bereits 2016 einen Entschluss. In der Schweiz verbietet das Kernenergiegesetz von 2005 den Export abgebrannter Brennstäbe ins Ausland. Bis 1982 wurde der Schweizer Atommüll im Meer (Nordostatlantik) versenkt – genauso, wie es in der Vergangenheit auch Deutschland, Großbritannien, Belgien, die Niederlande, Frankreich und die USA praktizierten.
Endlager braucht man deshalb, da beim Betrieb der Kernkraftwerke in den Brennelementen hochaktive Stoffe entstehen. Nach drei bis fünf Jahren sind die Brennelemente verbraucht und müssen ersetzt werden. Dann bewahrt man sie für fünf bis zehn Jahre in Abklingbecken auf, bevor man sie in ein Zwischenlager bringt, von wo sie entweder zur Wiederaufbereitung oder direkt in ein geologisches Tiefenlager gebracht werden. In der Schweiz werden die radioaktiven Abfälle im Zwischenlager in Würenlingen (AG) verwahrt. Bevor hochaktive Abfälle und verbrauchte Brennelemente in ein Tiefenlager gebracht werden können, müssen sie etwa 40 Jahre in Zwischenlagern abkühlen. Schwach- und mittelaktive Abfälle werden lediglich so lange zwischengelagert, bis ein geologisches Tiefenlager zur Verfügung steht. Ende der 2020-er Jahre sollen der Schweizer Bundesrat und das Parlament die Standortentscheidung treffen. Gebaut werden die Anlagen erst nach 2045. (sz)
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