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TUTTLINGEN (pz) - Ärger mit einem verkauften, aber noch nicht umgemeldeten Fahrzeug haben in jüngster Zeit mehrere private Fahrzeugverkäufer gehabt, wie das Polizeipräsidium Tuttlingen in einer Pressemitteilung meldet.
So meldeten sich in letzter Zeit vermehrt Verkäufer von Gebrauchtwagen beim Polizeipräsidium. Allesamt hatten ihren Gebrauchtwagen über entsprechende Kleinanzeigen in der Presse oder in Online-Portalen zum Verkauf angeboten. In den Kaufverträgen vereinbarten die Verkäufer mit ihrem Käufer, dass der noch zugelassene Pkw innerhalb einer bestimmten Frist auf den neuen Besitzer umgemeldet, beziehungsweise abgemeldet werden müsse.
Dies setzten die neuen Besitzer in gleich mehreren Fällen jedoch nicht in die Tat um. Und so ließ der Ärger nicht lange auf sich warten: Strafmandate und Bußgeldbescheide aus verschiedenen Ländern Europas flatterten den gutgläubigen Verkäufern ins Haus. Entsprechende Nachforschungen ergaben, dass die Fahrzeuge von den neuen Besitzern nicht wie vereinbart umgemeldet wurden und diese teilweise sogar nicht mehr auffindbar waren.
Aus diesen aktuellen Anlässen mahnt die Polizei zur Vorsicht beim Autoverkauf. Wer mit dem Kaufvertrag in der Tasche das noch zugelassene Auto dem neuen Eigentümer übergibt, setzt sich einem großen Risiko aus, heißt es in der Pressemitteilung. Der Verkäufer laufe Gefahr, weiterhin für die Versicherungsprämie und Kraftfahrzeugsteuer zu haften, wenn der Käufer den Wagen nicht ummeldet.
Besonders heikel ist es laut Polizei, wenn der Käufer einen Unfall verursacht. Ein Schadensfall geht inklusive eines eventuellen Verlustes des Schadenfreiheitsrabattes zu Lasten des Verkäufers. Um sich diesen Ärger zu ersparen, wird daher grundsätzlich empfohlen, das Fahrzeug selbst abzumelden. Zum Abmelden werden beide Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) benötigt.