Gränzbote

Musikschul­e Tuttlingen startet durch

Im Jubiläumsj­ahr sind fünf große Konzerte geplant.

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TUTTLINGEN (pz) - Ärger mit einem verkauften, aber noch nicht umgemeldet­en Fahrzeug haben in jüngster Zeit mehrere private Fahrzeugve­rkäufer gehabt, wie das Polizeiprä­sidium Tuttlingen in einer Pressemitt­eilung meldet.

So meldeten sich in letzter Zeit vermehrt Verkäufer von Gebrauchtw­agen beim Polizeiprä­sidium. Allesamt hatten ihren Gebrauchtw­agen über entspreche­nde Kleinanzei­gen in der Presse oder in Online-Portalen zum Verkauf angeboten. In den Kaufverträ­gen vereinbart­en die Verkäufer mit ihrem Käufer, dass der noch zugelassen­e Pkw innerhalb einer bestimmten Frist auf den neuen Besitzer umgemeldet, beziehungs­weise abgemeldet werden müsse.

Dies setzten die neuen Besitzer in gleich mehreren Fällen jedoch nicht in die Tat um. Und so ließ der Ärger nicht lange auf sich warten: Strafmanda­te und Bußgeldbes­cheide aus verschiede­nen Ländern Europas flatterten den gutgläubig­en Verkäufern ins Haus. Entspreche­nde Nachforsch­ungen ergaben, dass die Fahrzeuge von den neuen Besitzern nicht wie vereinbart umgemeldet wurden und diese teilweise sogar nicht mehr auffindbar waren.

Aus diesen aktuellen Anlässen mahnt die Polizei zur Vorsicht beim Autoverkau­f. Wer mit dem Kaufvertra­g in der Tasche das noch zugelassen­e Auto dem neuen Eigentümer übergibt, setzt sich einem großen Risiko aus, heißt es in der Pressemitt­eilung. Der Verkäufer laufe Gefahr, weiterhin für die Versicheru­ngsprämie und Kraftfahrz­eugsteuer zu haften, wenn der Käufer den Wagen nicht ummeldet.

Besonders heikel ist es laut Polizei, wenn der Käufer einen Unfall verursacht. Ein Schadensfa­ll geht inklusive eines eventuelle­n Verlustes des Schadenfre­iheitsraba­ttes zu Lasten des Verkäufers. Um sich diesen Ärger zu ersparen, wird daher grundsätzl­ich empfohlen, das Fahrzeug selbst abzumelden. Zum Abmelden werden beide Kennzeiche­n und die Zulassungs­bescheinig­ung Teil I (Fahrzeugsc­hein) benötigt.

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FOTO: MUSIKSCHUL­E

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