Gränzbote

Grundbucha­mt kann Erbschein verlangen

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MÜNCHEN (dpa) - Eine Nennung als Erbe in einem Testament allein reicht nicht immer aus, um Einsicht in ein Grundbuch zu bekommen. Bestehen berechtigt­e Zweifel daran, dass ein Erblasser testierfäh­ig war, als er das Testament errichtet hat, kann das Grundbucha­mt einen entspreche­nden Antrag auch ablehnen. Das hat das Oberlandes­gericht (OLG) München entschiede­n (Az.: 34 Wx 408/17), wie die Zeitschrif­t „NJW-Spezial“berichtet. In einem solchen Fall ist für die Einsichtna­hme die Vorlage eines Erbscheins erforderli­ch.

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