Transportkosten gehören zum Schadenersatz
COBURG (dpa) - Nach einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung den gesamten Schaden übernehmen. So ist sie etwa nicht nur für die anfallenden reinen Reparaturkosten eines Autos verantwortlich. Sondern sie muss in der Regel auch die sogenannten Verbringungskosten zahlen, zum Beispiel den Transport des Autos zur Werkstatt. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Coburg hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist (Az.: 15 C 466/17).