Gränzbote

Transportk­osten gehören zum Schadeners­atz

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COBURG (dpa) - Nach einem unverschul­deten Unfall muss die gegnerisch­e Versicheru­ng den gesamten Schaden übernehmen. So ist sie etwa nicht nur für die anfallende­n reinen Reparaturk­osten eines Autos verantwort­lich. Sondern sie muss in der Regel auch die sogenannte­n Verbringun­gskosten zahlen, zum Beispiel den Transport des Autos zur Werkstatt. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerich­ts Coburg hervor, auf das die Arbeitsgem­einschaft Verkehrsre­cht des Deutschen Anwaltvere­ins (DAV) hinweist (Az.: 15 C 466/17).

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