Nachbarn mit dem Tod gedroht
Spaichinger Amtsgericht verhandelt eskalierten Nachbarschaftsstreit in Primtalgemeinde
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SPAICHINGEN - Wenn ein schlimmer Nachbarschaftsstreit eskaliert, kann das vor dem Kadi enden. So geschehen bei zwei Straftaten, die am Spaichinger Amtsgericht verhandelt worden sind: Ein Mann, Jahrgang 1953, aus einer Primtalgemeinde war angeklagt, weil er seinen Nachbarn nicht nur beleidigt, sondern ihm sogar den Tod angedroht habe. Außerdem wurde die Haustür des Nachbarn mit Eddingstift bekritzelt.
Damit mussten vor Gericht zwei Straftaten verhandelt werden: Beleidigung mit Todesdrohung und Sachbeschädigung. Während der Angeklagte einräumte, seinen Nachbarn bedroht zu haben, wollte er mit der beschädigten Tür nichts zu tun haben. „Das war ich nicht“, beteuerte er.
Fünf Zeugen sagen aus
Geladen waren fünf Zeugen. Doch was die Sachbeschädigung angeht, konnten sie auch kein Licht ins Dunkel bringen. Gehört wurden der bedrohte Nachbar, sein Sohn, der die beschädigte Tür fotografiert hatte, ein Nachbar, der die Beleidigung mitbekommen hatte, eine Nachbarin, die sich mit der Exfrau des Angeklagten über die beschädigte Tür unterhielt, und die Exfrau selbst.
Dass in dieser Nachbarschaft ein schwieriges Verhältnis herrscht, war auch im Gerichtssaal zu spüren. Die Richterin musste den zusätzlichen Diskussionen und Streitgesprächen im Zuschauerraum immer wieder Einhalt gebieten. Hier werde nur über die Bedrohung und die kaputte Tür verhandelt. Sie riet allen Beteiligten, sich aus dem Weg zu gehen.
Schließlich beantragte die Staatsanwaltschaft, das Verfahren wegen Sachbeschädigung einzustellen, da kein Täter ermittelt werden konnte. Die Bedrohung habe der Angeklagte ja eingeräumt und sich damit strafbar gemacht. Straferschwerend seien drei Vorstrafen, die letzte im Oktober vergangenen Jahres. Hier wurde der Angeklagte wegen Bedrohung in zwei Fällen verurteilt. Da er nur wenig Rente erhält und außerdem verschuldet ist, empfahl die Staatsanwaltschaft, ihn zu 40 Tagessätzen à 15 Euro zu verurteilen. Dieser Empfehlung folgte die Richterin. Die Verfahrenskosten trage der Angeklagte.