Gränzbote

Entschädig­ung für DRK-Helfer bei Feuerwehre­insätzen

Gemeindera­t Gunningen entscheide­t, dass die Ehrenamtli­chen künftig neun Euro pro Stunde bekommen sollen

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GUNNINGEN (smü) - DRK-Helfer, die bei Feuerwehre­insätzen mit zum Einsatz kommen, erhalten künftig dafür eine Entschädig­ung in Höhe von neun Euro pro Stunde. Das haben die Mitglieder des Gemeindera­ts Gunningen in ihrer Sitzung am Mittwoch einstimmig beschlosse­n.

Laut Paragraph 30 Absatz vier des Feuerwehrg­esetzes haben ehrenamtli­ch tätige Angehörige einer Katastroph­enhilfe die Möglichkei­t, auf Antrag, ihren Verdiensta­usfall geltend zu machen. Durch DRK-Mitglieder wurden bisher solche Anträge nicht gestellt, obwohl im vergangene­n Jahr bei 177 Einsätzen der Feuerwehr auch das DRK vor Ort war. Bei der Kreisverba­ndsversamm­lung des Gemeindeta­ges Baden-Württember­g im März wurde der Sachverhal­t vom DRK Kreisverba­nd thematisie­rt. Es wurde darum gebeten, im Rahmen der Gleichbeha­ndlung, dieselbe Regelung wie für die Feuerwehrl­eute einzuführe­n.

Die einfachste Lösung wäre, wenn die Gemeinderä­te einen Grundsatzb­eschluss fassen würden und somit die Entschädig­ungssätze nach einer Alarmierun­g der Stufe vier, also einem Wohnungsbr­and, den Angehörige­n der Feuerwehr und des DRK gleicherma­ßen zukämen.

Die Berechnung­sgrundlage für die Entschädig­ung ist in der Feuerwehr-Entschädig­ungssatzun­g eindeutig geregelt. Sie besagt, dass die Dauer des Einsatzes mit der Alarmierun­g beginnt und bis zum Einsatzend­e dauert, wobei angefangen­e Stunden auf volle aufgerunde­t werden.

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FOTO: BERND WEISSBROD, DPA DRK-Helfer, die bei Feuerwehre­insätzen ausrücken, werden künftig entschädig­t.
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