Entschädigung für DRK-Helfer bei Feuerwehreinsätzen
Gemeinderat Gunningen entscheidet, dass die Ehrenamtlichen künftig neun Euro pro Stunde bekommen sollen
GUNNINGEN (smü) - DRK-Helfer, die bei Feuerwehreinsätzen mit zum Einsatz kommen, erhalten künftig dafür eine Entschädigung in Höhe von neun Euro pro Stunde. Das haben die Mitglieder des Gemeinderats Gunningen in ihrer Sitzung am Mittwoch einstimmig beschlossen.
Laut Paragraph 30 Absatz vier des Feuerwehrgesetzes haben ehrenamtlich tätige Angehörige einer Katastrophenhilfe die Möglichkeit, auf Antrag, ihren Verdienstausfall geltend zu machen. Durch DRK-Mitglieder wurden bisher solche Anträge nicht gestellt, obwohl im vergangenen Jahr bei 177 Einsätzen der Feuerwehr auch das DRK vor Ort war. Bei der Kreisverbandsversammlung des Gemeindetages Baden-Württemberg im März wurde der Sachverhalt vom DRK Kreisverband thematisiert. Es wurde darum gebeten, im Rahmen der Gleichbehandlung, dieselbe Regelung wie für die Feuerwehrleute einzuführen.
Die einfachste Lösung wäre, wenn die Gemeinderäte einen Grundsatzbeschluss fassen würden und somit die Entschädigungssätze nach einer Alarmierung der Stufe vier, also einem Wohnungsbrand, den Angehörigen der Feuerwehr und des DRK gleichermaßen zukämen.
Die Berechnungsgrundlage für die Entschädigung ist in der Feuerwehr-Entschädigungssatzung eindeutig geregelt. Sie besagt, dass die Dauer des Einsatzes mit der Alarmierung beginnt und bis zum Einsatzende dauert, wobei angefangene Stunden auf volle aufgerundet werden.