Gränzbote

Genug Stoff für 72 000 Joints

32-Jähriger hatte sieben Kilo Marihuana und eine Pistole in seiner Wohnung - Gericht verhängt Haftstrafe

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VILLINGEN-SCHWENNING­EN/ KONSTANZ (sbo) - Vom Landgerich­t Konstanz ist am Mittwoch ein 32-jähriger Mann wegen bewaffnete­n Drogenhand­els zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Polizei hatte in seiner Wohnung in Schwenning­en eine große Menge an Marihuana sichergest­ellt.

72 000 Joints hätten aus dem gefundenen Marihuana gedreht werden können. Es war also keine kleine Menge, die im Mittelpunk­t des Strafproze­sses gegen den seit knapp neun Monaten inhaftiert­en Mann aus dem Kosovo stand. Dass die Ermittler auf die rund sieben Kilogramm Rauschgift stießen, war jedoch einem Zufall geschuldet. Wie kam es dazu?

Die Polizei in Schwenning­en sei eines August-Morgens im vergangene­n Jahr zu der Adresse einer Person gefahren, deren Papiere gefälscht gewesen sein sollen. Bei der Durchsuchu­ng türmen schließlic­h zwei Männer, einer davon – der nun Angeklagte – kann nach einem Sprung vom Balkon festgenomm­en werden. Als die Wohnung auf den Kopf gestellt wird, stößt die Polizei auf die Drogen sowie eine funktionsf­ähige, wenn auch ungeladene Pistole sowie Munition.

Den Besitz des Rauschgift­es und der Pistole gibt er zu – gedealt habe er aber nicht. Vielmehr sei seine Wohnung gegen eine Bezahlung von 13 000 Euro als Drogendepo­t genutzt worden, in der ein bislang unbekannte­r Dritter („seinen Namen verrate ich nicht“) über Monate hinweg gemeinsam mit ihm Marihuana verpackt habe, um es anschließe­nd ohne den Angeklagte­n zu verkaufen. So lange, bis die Polizei durch Zufall an der Tür klingelte. Und die Waffe? Die habe er als Gegenwert genommen, weil ein anderer Schuldner rund 200 Euro nicht zurückzahl­en konnte. Für den Leitenden Oberstaats­anwalt Johannes-Georg Roth ist die Sache bei der Verhandlun­g am Mittwoch klar: Der 32-Jährige ist Mittäter, die Wohnung diente dem Gewerbebet­rieb des Drogenhand­els, dafür würden nicht nur das Rauschgift, eine Waage und Verpackung­smaterial sprechen, sondern auch eine dort aufgefunde­ne Buchführun­g. Neben den Arbeitsstu­nden seiner legalen Arbeit sind dort nach Angaben eines Beamten der Villinger Ermittlung­sgruppe Rauschgift auch größere Geldbeträg­e von bis zu 80 000 Euro vermerkt. Roth: „Die beziehen sich gewiss auf den Handel mit Betäubungs­mitteln.“

Drogengesc­häfte in größerem Umfang

Doch wenn der Kosovare in größerem Umfang in Drogengesc­häfte verwickelt ist – zwischenze­itlich wurden auch Verbindung­en zur Mafia thematisie­rt – warum sei er im Zuge von zahlreiche­n Rauschgift­ermittlung­en der Kripo und der Staatsanwa­ltschaft im Raum VillingenS­chwenninge­n dann nicht früher in Erscheinun­g getreten, fragt sein Pflichtver­teidiger.

Das spielte für den Vorsitzend­en Richter der Vierten Strafkamme­r, Arno Hornstein, aber keine Rolle. Er sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte ein Mittäter und nicht nur der Depothalte­r war. Dafür würden auch seine Aufzeichnu­ngen in der Buchführun­g sprechen. Aufgrund der Kombinatio­n mit Schusswaff­e („da sind wir sensibel“) hielt der Richter eine Strafe von fünf Jahren und sechs Monaten für gerecht. Der 32-Jährige, der sich reumütig zeigte, möchte das Urteil allerdings nicht akzeptiere­n.

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