Streikverbot für Lehrer bleibt
Verfassungsrichter gegen „Rosinenpicken“für Beamte
KARLSRUHE (dpa) - Lehrer und andere Beamte dürfen auch in Zukunft in Deutschland nicht streiken. Eine Lockerung des Streikverbots komme nicht infrage, weil es an den Grundfesten des Berufsbeamtentums rüttle, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Das Beamtenverhältnis fuße auf einem wechselseitigen System von Rechten und Pflichten, das lasse ein „Rosinenpicken“nicht zu. Beamtete Lehrer seien Teil der Staatsverwaltung. Die Richter verweisen auch darauf, dass das Streikverbot eine lange Tradition bis zurück in die Weimarer Republik habe. Im öffentlichen Dienst gebe es eine Zweiteilung zwischen Beamten und Angestellten.
Geklagt hatten vier Lehrer, die bei Protesten der Bildungsgewerkschaft GEW mitgemacht und deshalb Disziplinarstrafen kassiert hatten. Die GEW kündigte an, das Urteil zu prüfen. Beamtenbund und Tarifunion begrüßten das Urteil.
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HANNOVER (dpa) - Wegen des Verdachts der Untreue hat die Staatsanwaltschaft Hannover Ermittlungen gegen den Oberbürgermeister der niedersächsischen Landeshauptstadt, Stefan Schostok (SPD), eingeleitet. Die Ermittlungen stünden im Zusammenhang mit der Affäre um unrechtmäßige Gehaltszulagen für seinen Büroleiter, teilte Schostok selbst mit. Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Ausdehnung ihrer bereits laufenden Ermittlungen.