Kosten kommen nach Jahrzehnten
In Immendingen müssen rund 80 Gebäude eingemessen werden.
● IMMENDINGEN - Otto Noppenberger versteht die Welt nicht mehr: Vor 15 Jahren baute er an sein Haus einen Anbau – vergangene Woche kamen Vermesser des Landratsamtes und erfassten dessen Maße für das Liegenschaftskataster. Noppenberger muss jetzt rund 400 Euro für die Einmessung zahlen. So wie ihm geht es auch weiteren Immendingern.
Hintergrund ist, dass das Vermessungsamt derzeit flächendeckend für das ganze Kreisgebiet den Gebäudebestand des Liegenschaftskatasters aktualisiert und ergänzt. Das heißt: alles was angebaut wurde und von den Bauherren noch nicht beim Vermessungsamt gemeldet wurde, wird vermessen und nachträglich ins Liegenschaftskataster eingetragen.
Doch Otto Noppenberger fragt sich: Warum werden erst jetzt Anbauten wie Garagen oder Schuppen eingemessen, die teilweise schon vor über 30 Jahren gebaut wurden?
Auf Anfrage erklärt Nadja Seibert, Sprecherin des Landratsamts Tuttlingen, schriftlich: „Nach derzeitigen Schätzungen werden rund 80 Gebäude und Gebäudeveränderungen eingemessen.“Das hat Noppenberger auch in seiner Nachbarschaft erlebt: „Das ist nicht nur bei mir so, sondern bei vielen Gebäuden. Die Leute haben sich dermaßen aufgeregt.“
„Kein Amt hat darüber informiert“
Da er für einen Hausanbau und eine Garage eine Baugenehmigung der Gemeinde hatte, ging er davon aus, dass damit alles geregelt sei. „Wer weiß denn so was?“, fragt er sich. „Kein Amt hat es für notwendig erachtet, darüber zu informieren.“
Seibert erklärt, dass die Eigentümer durch das Vermessungsgesetz verpflichtet seien, Errichtungen oder Veränderungen von Gebäuden beim Vermessungsamt zu melden. „Grundsätzlich ist jeder selbst dafür verantwortlich, dass er die für ihn geltenden Gesetze kennt“, schreibt sie. Auf die Meldungspflicht werde zudem in der Regel in den Baugenehmigungen hingewiesen.
„Man muss wohl Experte auf allen Ebenen sein“, meint Noppenberger. Vor allem wundert ihn die Einmessung von „Sachen, die schon so lange her sind.“Seibert schreibt hierzu, dass es keine Verjährungsfrist gebe. Allerdings sei vor einigen Jahren festgelegt worden, dass für die Aufnahmen von Gebäuden, die vor dem 1. Januar 1980 errichtet oder verändert wurden, keine Gebühr verlangt werden dürfe.
Noppenberger erklärt, teilweise seien betroffene Gebäude schon verkauft worden und hätten neue Besitzer. Und „urplötzlich“werde jetzt erst eingemessen. „Die Einmessung ist in Ordnung, die muss ja sein“, zeigt er Verständnis. Dennoch: „Jetzt warten wir auf die Kosten.“Seibert erklärt, ohne Benachrichtigung durch die Eigentümer könnten bis zur Einmessung mehrere Jahre vergehen.
Keine Dokumente mehr
Die Kosten, die für die Einmessung veranschlagt werden, findet der pensionierte technische Lehrer fraglich. Diese bemessen sich an den Baukosten. Doch teilweise hätten seine Nachbarn keine Dokumente mehr über die Anbauten, die teilweise noch in D-Mark bezahlt worden seien. „Woher nehmen die die Kosten?“, sagt er. Seibert schreibt, dass die Gebühr der Einmessung vom gültigen Gebührenverzeichnis abhänge. Wer also erst später einmessen lässt, zahlt die aktuelle Gebühr.
Immendingens Ortsbaumeister Rainer Guggemos klärt auf: „Die Leute bringen da zwei Dinge durcheinander.“Viele würden davon ausgehen, dass mit der Einreichung und Zustimmung zu einem Baugesuch jenes auch ins Liegenschaftskataster aufgenommen werde. Doch dem ist nicht so. „Dieses Verzeichnis führen nicht wir, sondern das Vermessungsamt.“Manche würden vergessen, das zu melden, sagt Guggemos. So passiere es auch, dass Bürger Häuser kaufen und nach zehn Jahren feststellen würden, dass sie für Einmessungen noch nachzahlen müssten. „Das sorgt natürlich für Unmut, aber die Gemeinde hat damit nichts zu tun“, erklärt er.