„Lex Schlatterhof“
Zum Bericht „Schlatterhof nimmt nächste Hürde“vom Donnerstag hat uns folgender Leserbrief erreicht:
Wer sich in Emmingen den Traum vom Einfamilienhaus auf dem Lande erfüllen möchte, benötigt einen langen Atem und viel Geduld. Kommunale Bauplätze sind rar beziehungsweise nicht vorhanden und deren Erschließung erscheint ein sehr zeitaufwendiger Akt zu sein.
Es soll Ausnahmen geben: Ein nicht privilegierter Ex-Manager möchte im Außenbereich sein ehemals landwirtschaftlich genutztes Anwesen um ein zweigeschossiges Wohnhaus im nicht regionaltypischen Schwarzwaldstil erweitern. Was fehlt: Planungs- und Baurecht. Die Zuständigkeit dafür liegt bei der Gemeinde Emmingen-Liptingen und beim Landratsamt Tuttlingen.
Getarnt wird das Bebauungsplanverfahren zur Schaffung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Landwirtschaft/Forstwirtschaft mit Wohnnutzung“. Ein Widerspruch an sich, sieht die Baunutzungsverordnung für die Wohnnutzung doch eigenständige Festsetzungsmöglichkeiten vor wie etwa ein Allgemeines Wohngebiet. Und landwirtschaftliche beziehungsweise forstwirtschaftliche Nutzungen sind gemäß Baugesetzbuch als privilegierte Nutzungsfor- men im Außenbereich sowieso zulässig.
Warum also spielt die Gemeinde hier Planungsträger, übernimmt die Planungskosten, obwohl es sich eindeutig um eine vorhabenbezogene Bebauung auf privatem Grund handelt, und wo bitte schön ist die Notwendigkeit für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung gegeben? Sie ist nicht zu begründen, da eigentlich die Gemeinde in diesem Außenbereich keine Entwicklung planen soll.
Viel eher sollte sie sich die Frage stellen, ob die Ziele der Raumordnung Beachtung finden und sonstige öffentliche Belange nicht dagegen sprechen, etwa eine Verfestigung einer Splittersiedlung oder die Einhaltung des Flächensparziels der Landesregierung. Stattdessen wird die kommunale Planungshoheit missbraucht, um eine „Lex Schlatterhof“zu schaffen.
Die gemeindlichen Anstrengungen, den Wunsch eines Einzelnen vom Häuschen im Grünen zu erfüllen, sind angesichts dringend zu erschließenden Wohnbauflächen, ein Schlag ins Gesicht all derjenigen Bürger, die verzweifelt in Emmingen einen kommunalen Bauplatz suchen. Thomas Kölschbach, EmmingenLiptingen, ist Bauamtsleiter der Stadt Meßkirch und ehemaliger Gemeinderat von Emmingen-Liptingen.