Nachteile für einige Gemeinden befürchtet
Regionalverband hat 17 Kommunen als Siedlungsbereiche festgelegt – Neue Einteilung könnte andere Orte eher schwächen
TUTTLINGEN - Die Mitglieder des Regionalverbands SchwarzwaldBaar-Heuberg haben vergangene Woche beschlossen, im neuen Regionalplan 17 nicht-zentrale Orte als Siedlungsbereiche für Wohnen und Gewerbe festzulegen. Der Tuttlinger Landrat Stefan Bär hat dagegen gestimmt. Redakteurin Ingeborg Wagner unterhielt sich mit ihm.
Herr Bär – warum haben Sie dagegen gestimmt?
Im Grunde geht es darum, für die 17 Gemeinden, die Siedlungsbereiche werden sollen, Verbesserungen bei der Ausweisung von Bauflächen bei Wohnen und Gewerbe zu erreichen. Da habe ich nichts dagegen. Bislang gab es keine Siedlungsbereiche, das ist eine neue Kategorie, die der Regionalverband festlegen will. Die Kernfrage ist, was das für alle anderen Gemeinden bedeutet, die nicht Siedlungsbereiche sind. Meine Sorge ist, dass es für sie schwieriger wird, sich fortzuentwickeln und sie dadurch Nachteile haben könnten.
Dabei sind doch einige Orte im Landkreis Tuttlingen darunter, die nun wachsen dürfen, zum Beispiel Balgheim, Bubsheim, Neuhausen ob Eck, Rietheim-Weilheim, Wurmlingen und Emmingen-Liptingen. Konnte Sie das nicht überzeugen?
Ich habe von Anfang an die Position vertreten, dass wir auf Siedlungsbereiche verzichten sollten und es beim jetzigen System der zentralen Orte belassen. Damit würde es zwar bei den jetzt schon gegebenen Unterschieden bleiben, aber alle anderen Gemeinden hätten im Grunde die gleichen Chancen. Vielleicht gelingt es ja auch, im Laufe des Verfahrens die Nachteile auszuräumen, das ist die Hoffnung, die ich habe. Ich denke dabei speziell an die Gemeinden auf dem Heuberg, die durch das neue System nicht so gut wegkommen, wie sie es nach dortiger Wirtschaftskraft verdient hätten.
Was heißt das denn konkret für die Ortschaften, die Siedlungsbereiche werden sollen? Was ist künftig möglich, was es bislang nicht war?
Für die Siedlungsbereiche wird es künftig einfacher, zu wachsen und neue Gebiete für Wohnen und Gewerbe auszuweisen, da der Regionalverband es ihnen in der Abstufung zugesteht.
Wie ist das Verfahren momentan?
Wenn Gemeinden heute Bauflächen ausweisen wollen, dann müssen sie den Bedarf nachweisen. Dafür gibt es, vereinfacht ausgedrückt, Berechnungsverfahren, die den Bedarf plausibilisieren. Eine wesentliche Komponente dabei ist, welche regionalplanerische Einstufung ein Ort hat. Bisher gab es das System der zentralen Orte und sonstige Gemeinden, aber keine Siedlungsbereiche. Ich denke, es wird für die Orte, die die Kriterien für Siedlungsbereiche nicht erfüllen, künftig schwieriger, den Behörden den Bedarf nachzuweisen. Doch auch kleine Orte, und da komme ich jetzt wieder zum Heuberg, können große Firmen haben. Es muss möglich sein, dass sich die dortigen Betriebe weiterentwickeln können und es weitere Wohnflächen für die Mitarbeiter vor Ort gibt.
Ab wann tritt diese Regelung ein, und welche formalen Hürden gibt es zu überwinden?
Das war ein erster Entwurf für die Gesamtfortschreibung des Regionalplans, wir sind hier am Anfang des Verfahrens. Jetzt geht es um Stellungnahmen und Anhörungen der Träger öffentlicher Belange, auch der Gemeinden. Von diesen Stellungnahmen hängt es auch ab, welche Hürden sich auftun könnten. Man muss sicherlich mit eineinhalb bis zwei Jahren rechnen, bis die Fortschreibung beschlossen werden kann.