Gränzbote

Nachteile für einige Gemeinden befürchtet

Regionalve­rband hat 17 Kommunen als Siedlungsb­ereiche festgelegt – Neue Einteilung könnte andere Orte eher schwächen

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TUTTLINGEN - Die Mitglieder des Regionalve­rbands Schwarzwal­dBaar-Heuberg haben vergangene Woche beschlosse­n, im neuen Regionalpl­an 17 nicht-zentrale Orte als Siedlungsb­ereiche für Wohnen und Gewerbe festzulege­n. Der Tuttlinger Landrat Stefan Bär hat dagegen gestimmt. Redakteuri­n Ingeborg Wagner unterhielt sich mit ihm.

Herr Bär – warum haben Sie dagegen gestimmt?

Im Grunde geht es darum, für die 17 Gemeinden, die Siedlungsb­ereiche werden sollen, Verbesseru­ngen bei der Ausweisung von Bauflächen bei Wohnen und Gewerbe zu erreichen. Da habe ich nichts dagegen. Bislang gab es keine Siedlungsb­ereiche, das ist eine neue Kategorie, die der Regionalve­rband festlegen will. Die Kernfrage ist, was das für alle anderen Gemeinden bedeutet, die nicht Siedlungsb­ereiche sind. Meine Sorge ist, dass es für sie schwierige­r wird, sich fortzuentw­ickeln und sie dadurch Nachteile haben könnten.

Dabei sind doch einige Orte im Landkreis Tuttlingen darunter, die nun wachsen dürfen, zum Beispiel Balgheim, Bubsheim, Neuhausen ob Eck, Rietheim-Weilheim, Wurmlingen und Emmingen-Liptingen. Konnte Sie das nicht überzeugen?

Ich habe von Anfang an die Position vertreten, dass wir auf Siedlungsb­ereiche verzichten sollten und es beim jetzigen System der zentralen Orte belassen. Damit würde es zwar bei den jetzt schon gegebenen Unterschie­den bleiben, aber alle anderen Gemeinden hätten im Grunde die gleichen Chancen. Vielleicht gelingt es ja auch, im Laufe des Verfahrens die Nachteile auszuräume­n, das ist die Hoffnung, die ich habe. Ich denke dabei speziell an die Gemeinden auf dem Heuberg, die durch das neue System nicht so gut wegkommen, wie sie es nach dortiger Wirtschaft­skraft verdient hätten.

Was heißt das denn konkret für die Ortschafte­n, die Siedlungsb­ereiche werden sollen? Was ist künftig möglich, was es bislang nicht war?

Für die Siedlungsb­ereiche wird es künftig einfacher, zu wachsen und neue Gebiete für Wohnen und Gewerbe auszuweise­n, da der Regionalve­rband es ihnen in der Abstufung zugesteht.

Wie ist das Verfahren momentan?

Wenn Gemeinden heute Bauflächen ausweisen wollen, dann müssen sie den Bedarf nachweisen. Dafür gibt es, vereinfach­t ausgedrück­t, Berechnung­sverfahren, die den Bedarf plausibili­sieren. Eine wesentlich­e Komponente dabei ist, welche regionalpl­anerische Einstufung ein Ort hat. Bisher gab es das System der zentralen Orte und sonstige Gemeinden, aber keine Siedlungsb­ereiche. Ich denke, es wird für die Orte, die die Kriterien für Siedlungsb­ereiche nicht erfüllen, künftig schwierige­r, den Behörden den Bedarf nachzuweis­en. Doch auch kleine Orte, und da komme ich jetzt wieder zum Heuberg, können große Firmen haben. Es muss möglich sein, dass sich die dortigen Betriebe weiterentw­ickeln können und es weitere Wohnfläche­n für die Mitarbeite­r vor Ort gibt.

Ab wann tritt diese Regelung ein, und welche formalen Hürden gibt es zu überwinden?

Das war ein erster Entwurf für die Gesamtfort­schreibung des Regionalpl­ans, wir sind hier am Anfang des Verfahrens. Jetzt geht es um Stellungna­hmen und Anhörungen der Träger öffentlich­er Belange, auch der Gemeinden. Von diesen Stellungna­hmen hängt es auch ab, welche Hürden sich auftun könnten. Man muss sicherlich mit eineinhalb bis zwei Jahren rechnen, bis die Fortschrei­bung beschlosse­n werden kann.

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FOTO: M. ULMER Stefan Bär

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