Beschwerde gegen Polizeiaktion bei Indymedia-Betreibern teils erfolgreich
MANNHEIM (lsw) - Die Beschlagnahme von Gegenständen bei Vereinsmitgliedern der seit 2017 verbotenen linksextremen Internetplattform „linksunten.indymedia.org“ist nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs BadenWürttemberg (VGH) nicht rechtens gewesen. Die vom Verwaltungsgericht Freiburg ausgesprochene Anordnung sei aufgehoben worden, teilte der VGH in Mannheim am Dienstag mit. Die Durchsuchung der fünf Männer und Frauen sowie ihrer Fahrzeuge und Wohnungen sei aber zulässig gewesen.
Das Bundesinnenministerium hatte Indymedia nach den Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg verboten. Die Seite sei die bedeutendste Plattform für gewaltbereite Linksextremisten in Deutschland gewesen, hieß es seinerzeit zur Begründung.
Das Verbotsverfahren ist Hintergrund des VGH-Beschlusses. Im Zuge dessen hatten die Freiburger Richter auf Antrag des Regierungspräsidiums Freiburg die Durchsuchung angeordnet. Ziel war es, Vereinsvermögen sicherzustellen und Beweismittel zu beschlagnahmen. Am 25. August 2017 schlugen Beamte des Landeskriminalamts zu.
Die Mannheimer Richter bemängeln, dass ihre Freiburger Kollegen die möglichen Gegenstände der Beschlagnahme nicht genau benannten – etwa CDs, USB-Sticks und Computer. Das Verwaltungsgericht habe zu umfassend sämtliche Gegenstände in möglichem Zusammenhang mit dem Verbotsverfahren einbezogen.
Über das Verbot der Internetplattform an sich verhandelt das Bundesverwaltungsgericht im Januar 2019.