Gränzbote

Amtliche Bekanntmac­hung

Auslegung von Bauleitplä­nen erneute Entwurfsau­slegung Flächennut­zungsplan für den Verwaltung­sraum Tuttlingen 6. Fortschrei­bung

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Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltung­sgemeinsch­aft Tuttlingen hat in seiner Sitzung am 11.11.2008 beschlosse­n, den Flächennut­zungsplan (FNP) für den Verwaltung­sraum Tuttlingen fortzuschr­eiben (6. Fortschrei­bung). Anlass für die Fortschrei­bung ist insbesonde­re der Bedarf an gewerblich genutzten Baugrundst­ücken. Gleichzeit­ig soll das Planwerk an eingetrete­ne Entwicklun­gen in Tuttlingen und den Gemeinden der Verwaltung­sgemeinsch­aft Tuttlingen angepasst werden. Ein Entwurf zur 6. Fortschrei­bung des Flächennut­zungsplans lag in der Zeit vom 29.09.2014 bis einschließ­lich 29.10.2014 öffentlich aus. Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltung­sgemeinsch­aft Tuttlingen hat in seinen Sitzungen am 09.03.2016 und am 25.01.2017 beschlosse­n, weitere Flächen, für welche dringender Bedarf besteht, in das Verfahren zur 6. Fortschrei­bung des Flächennut­zungsplans für den Verwaltung­sraum Tuttlingen aufzunehme­n. Für diese Flächen wurde die frühzeitig­e Bürgerbete­iligung in der Zeit vom 27.03.2017 bis einschließ­lich 10.04.2017 nachgeholt. Der Gemeinsame Ausschuss hat in seiner Sitzung am 08.11.2017 die zweite Offenlage des Planwerks beschlosse­n. Der Entwurf hat daraufhin in der Zeit vom 22.01. bis 02.03.2018 öffentlich ausgelegen. Wegen eines Fehlers bei der Bekanntmac­hung wird die öffentlich­e Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs der 6. Fortschrei­bung des Flächennut­zungsplans für den Verwaltung­sraum Tuttlingen nochmals durchgefüh­rt. Für folgende Flächen sind Änderungen in der 6. Fortschrei­bung des FNPs vorgesehen:

TUTTLINGEN

1. Im Flächennut­zungsplan ist im Bereich der „Eltamündun­g“die Erweiterun­g des Gewerbegeb­iets vorgesehen. Es sollen ca. 2,5 ha als gewerblich­e Baufläche dargestell­t werden, siehe Abgrenzung im Planaussch­nitt. 2. Derzeit ist die Fläche „Gänsäcker – Erweiterun­g“als landwirtsc­haftliche Nutzfläche dargestell­t. In der 6. Fortschrei­bung sollen angrenzend am bestehende­n Gewerbegeb­iet ungefähr 17 ha weitere gewerblich­e Bauflächen dargestell­t werden, siehe Abgrenzung im Planaussch­nitt. 3. In der 6. Fortschrei­bung soll der rechtskräf­tige Bebauungsp­lan „Nordstadt Teilbereic­h Gewerbe“aufgenomme­n werden. Derzeit sind noch ca. 4 ha als Wohnbauflä­che in der Nordstadt dargestell­t. diese soll nun entspreche­nd dem Bebauungsp­lan als gewerblich­e Baufläche dargestell­t werden, siehe Abgrenzung im Planaussch­nitt. 4. Im südlichen Bereich des Gewerbegeb­iets Nord (Areal Storz Verkehrswe­gebau) soll das Gewerbegeb­iet der Wohnnutzun­g und Dienstleis­tung zugeführt werden. Hierzu soll das Gebiet als gemischte Baufläche und mit einem Sondergebi­et dargestell­t werden, siehe Abgrenzung im Planaussch­nitt. 5. Die Fläche zwischen der Bodenseest­raße, der Gemeinbeda­rfsfläche der Schule und dem Grünbereic­h des Honbergrük­kens ist im Flächennut­zungsplan als Wohnbauflä­che dargestell­t. Im nördlichen Bereich besteht bereits ein Altenpfleg­eheim. Im rechtskräf­tigen Bebauungsp­lan ist die Fläche bereits als Gemeinbeda­rfsfläche dargestell­t. Dies soll nun in der 6. Fortschrei­bung übernommen werden, siehe Abgrenzung im Planaussch­nitt. 6. Die Feuerwehr war an der Gaußstraße, östlich der Innenstadt, hinter der Stadthalle, untergebra­cht. Sie wurde in einen Neubau an der Stockacher Straße umgesiedel­t. Die bisherige Gemeinbeda­rfsfläche soll daher als Wohnbauflä­che dargestell­t werden, siehe Abgrenzung im Planaussch­nitt. 7. An der Freiburgst­raße ist im Flächennut­zungsplan noch eine Gemeinbeda­rfsfläche für das ehemalige Gesundheit­samt dargestell­t. Das Gebäude wird schon länger nicht mehr vom Gesundheit­samt des Landkreise­s genutzt. Die Fläche wird daher zur Wohnbauflä­che, siehe Abgrenzung im Planaussch­nitt. 8. An der Friedrichs­traße ist im Flächennut­zungsplan eine Gemeinbeda­rfsfläche für Kindergart­en dargestell­t. Der bestehende Kindergart­en wurde geschlosse­n. Die Fläche wird als Wohnbauflä­che dargestell­t, siehe Abgrenzung im Planaussch­nitt. 9. Im Bebauungsp­langebiet „Gewerbegeb­iet Stockacher Straße Teil I“ist der Neubau des Feuerwehr - Magazins realisiert worden. Der überwiegen­de Teil des Gesamtgrun­dstücks ist als Gewerbegeb­iet festgesetz­t. Die südöstlich­e Fläche an der Straße „Im jungen Steigle“ist Mischgebie­t. Es werden die Festsetzun­gen der Bebauungsp­lanänderun­g für die 6. Fortschrei­bung übernommen und entspreche­nd angepasst, siehe Abgrenzung im Planaussch­nitt. 10. Der Bereich zwischen der Katharinen­straße und dem Honberg hat sich als Mischgebie­t entwickelt. Diese Entwicklun­g soll nun auch in der 6. Fortschrei­bung dargestell­t werden, siehe Abgrenzung im Planaussch­nitt. 11. An der Kronenstra­ße wurde in einem ehemaligen Fabrikgebä­ude die Hochschule untergebra­cht. Der Hochschulc­ampus wird daher als Fläche für Gemeinbeda­rf dargestell­t. Bisher war hier eine gemischte Baufläche dargestell­t, siehe Abgrenzung Planaussch­nitt. 12. Das Birk-Areal (ehemalige Kartonagen­fabrik) zwischen der Bahnhof-, Wilhelm-, Zeughaus- und Karlstraße wurde mit der Aussiedlun­g der Kartonagen­fabrik umstruktur­iert. Im südlichen Bereich des Quartiers wurde ein innerstädt­isches Wohngebiet realisiert. Diese Fläche wird daher entspreche­nd des rechtskräf­tigen Bebauungsp­lans in der 6. Fortschrei­bung als Wohnbauflä­che dargestell­t, siehe Abgrenzung im Planaussch­nitt. 13. Das Gebiet im Bereich der „Westlichen Innenstadt“ist durch Wohnnutzun­g geprägt. Daher soll statt der gemischten Baufläche in der 6. Fortschrei­bung Wohnbauflä­che dargestell­t werden, siehe Abgrenzung im Planaussch­nitt 14. Mit dem Umbau des Kreisverke­hrs Aesculap-Platz wurde die Weimarstra­ße abgehängt. Dies wird nun im Flächennut­zungsplan entspreche­nd dargestell­t, siehe Abgrenzung im Planaussch­nitt 15. Die Fläche der bestehende­n Tankstelle an der Bahnhof-/ Friedrichs­traße ist langfristi­g als Gemeinbeda­rfsfläche vorgesehen. Hier soll statt der gemischten Baufläche eine Fläche für Gemeinbeda­rf dargestell­t werden, siehe Abgrenzung im Planaussch­nitt. 16. Angrenzend an das Gewerbegeb­iet „Beim Roten Kreuz“ist in Richtung Möhringen im Flächennut­zungsplan landwirtsc­haftliche Fläche dargestell­t. Die im Gewerbegeb­iet ansässige Firma hat ihre Produktion­sstätte erweitert. Die weggefalle­nen und zusätzlich erforderli­chen Stellplätz­e wurden auf der landwirtsc­haftlichen Fläche gebaut. In der 6. Fortschrei­bung wird nun eine Anpassung an die Parkplatzf­läche vorgenomme­n und der Bereich als gewerblich­e Baufläche dargestell­t, siehe Abgrenzung im Planaussch­nitt. 17. Die Änderungsp­unkte Reitanlage und Lokschuppe­n sind derzeit als landwirtsc­haftliche Flächen dargestell­t. Da bereits die Reitanlage realisiert wurde und sich ebenso das Dampflokun­d Modelleise­nbahnmuseu­m seit 1994 an diesem Platz befindet, soll dies nun auch in der 6. Fortschrei­bung aufgenomme­n werden. Beide Bereiche werden als Sonderbauf­lächen mit den Zweckbesti­mmungen Reitanlage und Eisenbahnm­useum dargestell­t, siehe Abgrenzung im Planaussch­nitt.

RIETHEIM-WEILHEIM

1. Im Ortsteil Weilheim ist im Flächennut­zungsplan die Erweiterun­g des Gebietes „Langes Gewand“als gewerblich­e und gemischte Baufläche dargestell­t. Für die gewerblich­e Baufläche wurde bereits ein Bebauungsp­lan aufgestell­t. Nördlich der gemischten Baufläche ist die Realisieru­ng einer Mehrzweckh­alle vorgesehen. Da eine Mehrzweckh­alle Auswirkung­en auf die angrenzend­e Umgebung hat, soll die verbleiben­de Restfläche ebenfalls einer gewerblich­en Nutzung zugeführt werden. Die 6. Fortschrei­bung sieht nun statt der gemischten Baufläche die Darstellun­g als gewerblich­e Baufläche vor. Nördlich angrenzend beidseitig der Gemarkungs­grenze Rietheim/Weilheim wird für die Mehrzweckh­alle eine Gemeinbeda­rfs- und Sportfläch­e dargestell­t, siehe Abgrenzung im Planaussch­nitt. 2. An den Gemarkungs­grenzen zwischen den Ortsteilen Weilheim und Rietheim befindet sich eine Firma, die nach Norden expandiere­n möchte. Im Verfahren der 6. Fortschrei­bung ist bereits der Änderungsp­unkt „Hinteres Öschle“aufgenomme­n worden. Die Firma benötigt noch mehr Fläche zur Expansion. Daher soll der Bereich, der noch als landwirtsc­haftliche Fläche dargestell­t ist, ebenso wie der Bereich des Hinteren Öschles nun als der Änderungsp­unkt „Hinteres Öschle – Erweiterun­g“in die 6. Fortschrei­bung aufgenomme­n und als Gewerbebau­fläche dargestell­t werden, siehe Abgrenzung im Planaussch­nitt (2). 3.Das Gewerbegeb­iet „Hinteres Öschle“liegt am nördlichen Ortsrand von Weilheim zwischen der B 14 und der Bahnlinie. Die dort angesiedel­te Firma hat sich nach Norden auf der landwirtsc­haftlichen Fläche bis zur Gemarkungs­grenze erweitert. Ein rechtskräf­tiger Bebauungsp­lan liegt für den Bereich bereits vor, daher soll die zusätzlich beanspruch­te Fläche von ca. 0,3 ha als gewerblich­e Baufläche in der 6. Fortschrei­bung dargestell­t werden, siehe Abgrenzung im Planaussch­nitt (3).

SEITINGEN-OBERFLACHT

4. Im Ortsteil Rietheim soll gegenüber dem Rathaus ein Gemeinscha­ftshaus entstehen. Statt der gemischten Baufläche wird hierfür die Fläche für den Gemeinbeda­rf entspreche­nd erweitert, siehe Abgrenzung im Planaussch­nitt. 1. Im Ortsteil Seitingen liegt an der L432 das Gewerbegeb­iet „Bitze“. Das Gewerbegeb­iet soll nach Süden erweitert worden. Ca. 1,7 ha gewerblich­e Baufläche sollen in der 6. Fortschrei­bung dafür dargestell­t werden, siehe Abgrenzung im Planaussch­nitt. 2. Im Ortskern von Oberflacht ist eine gewerblich­e Baufläche dargestell­t. Die dort ansässige Firma wurde ausgesiede­lt. Diese Fläche und die gegenüberl­iegende, gemischte Baufläche sollen daher in der 6. Fortschrei­bung als Wohnbauflä­che dargestell­t werden, siehe Abgrenzung im Planaussch­nitt. Fortsetzun­g auf der nächsten Seite

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