Amtliche Bekanntmachung
Auslegung von Bauleitplänen erneute Entwurfsauslegung Flächennutzungsplan für den Verwaltungsraum Tuttlingen 6. Fortschreibung
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen hat in seiner Sitzung am 11.11.2008 beschlossen, den Flächennutzungsplan (FNP) für den Verwaltungsraum Tuttlingen fortzuschreiben (6. Fortschreibung). Anlass für die Fortschreibung ist insbesondere der Bedarf an gewerblich genutzten Baugrundstücken. Gleichzeitig soll das Planwerk an eingetretene Entwicklungen in Tuttlingen und den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen angepasst werden. Ein Entwurf zur 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans lag in der Zeit vom 29.09.2014 bis einschließlich 29.10.2014 öffentlich aus. Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen hat in seinen Sitzungen am 09.03.2016 und am 25.01.2017 beschlossen, weitere Flächen, für welche dringender Bedarf besteht, in das Verfahren zur 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Verwaltungsraum Tuttlingen aufzunehmen. Für diese Flächen wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung in der Zeit vom 27.03.2017 bis einschließlich 10.04.2017 nachgeholt. Der Gemeinsame Ausschuss hat in seiner Sitzung am 08.11.2017 die zweite Offenlage des Planwerks beschlossen. Der Entwurf hat daraufhin in der Zeit vom 22.01. bis 02.03.2018 öffentlich ausgelegen. Wegen eines Fehlers bei der Bekanntmachung wird die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs der 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Verwaltungsraum Tuttlingen nochmals durchgeführt. Für folgende Flächen sind Änderungen in der 6. Fortschreibung des FNPs vorgesehen:
TUTTLINGEN
1. Im Flächennutzungsplan ist im Bereich der „Eltamündung“die Erweiterung des Gewerbegebiets vorgesehen. Es sollen ca. 2,5 ha als gewerbliche Baufläche dargestellt werden, siehe Abgrenzung im Planausschnitt. 2. Derzeit ist die Fläche „Gänsäcker – Erweiterung“als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. In der 6. Fortschreibung sollen angrenzend am bestehenden Gewerbegebiet ungefähr 17 ha weitere gewerbliche Bauflächen dargestellt werden, siehe Abgrenzung im Planausschnitt. 3. In der 6. Fortschreibung soll der rechtskräftige Bebauungsplan „Nordstadt Teilbereich Gewerbe“aufgenommen werden. Derzeit sind noch ca. 4 ha als Wohnbaufläche in der Nordstadt dargestellt. diese soll nun entsprechend dem Bebauungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt werden, siehe Abgrenzung im Planausschnitt. 4. Im südlichen Bereich des Gewerbegebiets Nord (Areal Storz Verkehrswegebau) soll das Gewerbegebiet der Wohnnutzung und Dienstleistung zugeführt werden. Hierzu soll das Gebiet als gemischte Baufläche und mit einem Sondergebiet dargestellt werden, siehe Abgrenzung im Planausschnitt. 5. Die Fläche zwischen der Bodenseestraße, der Gemeinbedarfsfläche der Schule und dem Grünbereich des Honbergrükkens ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Im nördlichen Bereich besteht bereits ein Altenpflegeheim. Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist die Fläche bereits als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Dies soll nun in der 6. Fortschreibung übernommen werden, siehe Abgrenzung im Planausschnitt. 6. Die Feuerwehr war an der Gaußstraße, östlich der Innenstadt, hinter der Stadthalle, untergebracht. Sie wurde in einen Neubau an der Stockacher Straße umgesiedelt. Die bisherige Gemeinbedarfsfläche soll daher als Wohnbaufläche dargestellt werden, siehe Abgrenzung im Planausschnitt. 7. An der Freiburgstraße ist im Flächennutzungsplan noch eine Gemeinbedarfsfläche für das ehemalige Gesundheitsamt dargestellt. Das Gebäude wird schon länger nicht mehr vom Gesundheitsamt des Landkreises genutzt. Die Fläche wird daher zur Wohnbaufläche, siehe Abgrenzung im Planausschnitt. 8. An der Friedrichstraße ist im Flächennutzungsplan eine Gemeinbedarfsfläche für Kindergarten dargestellt. Der bestehende Kindergarten wurde geschlossen. Die Fläche wird als Wohnbaufläche dargestellt, siehe Abgrenzung im Planausschnitt. 9. Im Bebauungsplangebiet „Gewerbegebiet Stockacher Straße Teil I“ist der Neubau des Feuerwehr - Magazins realisiert worden. Der überwiegende Teil des Gesamtgrundstücks ist als Gewerbegebiet festgesetzt. Die südöstliche Fläche an der Straße „Im jungen Steigle“ist Mischgebiet. Es werden die Festsetzungen der Bebauungsplanänderung für die 6. Fortschreibung übernommen und entsprechend angepasst, siehe Abgrenzung im Planausschnitt. 10. Der Bereich zwischen der Katharinenstraße und dem Honberg hat sich als Mischgebiet entwickelt. Diese Entwicklung soll nun auch in der 6. Fortschreibung dargestellt werden, siehe Abgrenzung im Planausschnitt. 11. An der Kronenstraße wurde in einem ehemaligen Fabrikgebäude die Hochschule untergebracht. Der Hochschulcampus wird daher als Fläche für Gemeinbedarf dargestellt. Bisher war hier eine gemischte Baufläche dargestellt, siehe Abgrenzung Planausschnitt. 12. Das Birk-Areal (ehemalige Kartonagenfabrik) zwischen der Bahnhof-, Wilhelm-, Zeughaus- und Karlstraße wurde mit der Aussiedlung der Kartonagenfabrik umstrukturiert. Im südlichen Bereich des Quartiers wurde ein innerstädtisches Wohngebiet realisiert. Diese Fläche wird daher entsprechend des rechtskräftigen Bebauungsplans in der 6. Fortschreibung als Wohnbaufläche dargestellt, siehe Abgrenzung im Planausschnitt. 13. Das Gebiet im Bereich der „Westlichen Innenstadt“ist durch Wohnnutzung geprägt. Daher soll statt der gemischten Baufläche in der 6. Fortschreibung Wohnbaufläche dargestellt werden, siehe Abgrenzung im Planausschnitt 14. Mit dem Umbau des Kreisverkehrs Aesculap-Platz wurde die Weimarstraße abgehängt. Dies wird nun im Flächennutzungsplan entsprechend dargestellt, siehe Abgrenzung im Planausschnitt 15. Die Fläche der bestehenden Tankstelle an der Bahnhof-/ Friedrichstraße ist langfristig als Gemeinbedarfsfläche vorgesehen. Hier soll statt der gemischten Baufläche eine Fläche für Gemeinbedarf dargestellt werden, siehe Abgrenzung im Planausschnitt. 16. Angrenzend an das Gewerbegebiet „Beim Roten Kreuz“ist in Richtung Möhringen im Flächennutzungsplan landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die im Gewerbegebiet ansässige Firma hat ihre Produktionsstätte erweitert. Die weggefallenen und zusätzlich erforderlichen Stellplätze wurden auf der landwirtschaftlichen Fläche gebaut. In der 6. Fortschreibung wird nun eine Anpassung an die Parkplatzfläche vorgenommen und der Bereich als gewerbliche Baufläche dargestellt, siehe Abgrenzung im Planausschnitt. 17. Die Änderungspunkte Reitanlage und Lokschuppen sind derzeit als landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Da bereits die Reitanlage realisiert wurde und sich ebenso das Dampflokund Modelleisenbahnmuseum seit 1994 an diesem Platz befindet, soll dies nun auch in der 6. Fortschreibung aufgenommen werden. Beide Bereiche werden als Sonderbauflächen mit den Zweckbestimmungen Reitanlage und Eisenbahnmuseum dargestellt, siehe Abgrenzung im Planausschnitt.
RIETHEIM-WEILHEIM
1. Im Ortsteil Weilheim ist im Flächennutzungsplan die Erweiterung des Gebietes „Langes Gewand“als gewerbliche und gemischte Baufläche dargestellt. Für die gewerbliche Baufläche wurde bereits ein Bebauungsplan aufgestellt. Nördlich der gemischten Baufläche ist die Realisierung einer Mehrzweckhalle vorgesehen. Da eine Mehrzweckhalle Auswirkungen auf die angrenzende Umgebung hat, soll die verbleibende Restfläche ebenfalls einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Die 6. Fortschreibung sieht nun statt der gemischten Baufläche die Darstellung als gewerbliche Baufläche vor. Nördlich angrenzend beidseitig der Gemarkungsgrenze Rietheim/Weilheim wird für die Mehrzweckhalle eine Gemeinbedarfs- und Sportfläche dargestellt, siehe Abgrenzung im Planausschnitt. 2. An den Gemarkungsgrenzen zwischen den Ortsteilen Weilheim und Rietheim befindet sich eine Firma, die nach Norden expandieren möchte. Im Verfahren der 6. Fortschreibung ist bereits der Änderungspunkt „Hinteres Öschle“aufgenommen worden. Die Firma benötigt noch mehr Fläche zur Expansion. Daher soll der Bereich, der noch als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist, ebenso wie der Bereich des Hinteren Öschles nun als der Änderungspunkt „Hinteres Öschle – Erweiterung“in die 6. Fortschreibung aufgenommen und als Gewerbebaufläche dargestellt werden, siehe Abgrenzung im Planausschnitt (2). 3.Das Gewerbegebiet „Hinteres Öschle“liegt am nördlichen Ortsrand von Weilheim zwischen der B 14 und der Bahnlinie. Die dort angesiedelte Firma hat sich nach Norden auf der landwirtschaftlichen Fläche bis zur Gemarkungsgrenze erweitert. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan liegt für den Bereich bereits vor, daher soll die zusätzlich beanspruchte Fläche von ca. 0,3 ha als gewerbliche Baufläche in der 6. Fortschreibung dargestellt werden, siehe Abgrenzung im Planausschnitt (3).
SEITINGEN-OBERFLACHT
4. Im Ortsteil Rietheim soll gegenüber dem Rathaus ein Gemeinschaftshaus entstehen. Statt der gemischten Baufläche wird hierfür die Fläche für den Gemeinbedarf entsprechend erweitert, siehe Abgrenzung im Planausschnitt. 1. Im Ortsteil Seitingen liegt an der L432 das Gewerbegebiet „Bitze“. Das Gewerbegebiet soll nach Süden erweitert worden. Ca. 1,7 ha gewerbliche Baufläche sollen in der 6. Fortschreibung dafür dargestellt werden, siehe Abgrenzung im Planausschnitt. 2. Im Ortskern von Oberflacht ist eine gewerbliche Baufläche dargestellt. Die dort ansässige Firma wurde ausgesiedelt. Diese Fläche und die gegenüberliegende, gemischte Baufläche sollen daher in der 6. Fortschreibung als Wohnbaufläche dargestellt werden, siehe Abgrenzung im Planausschnitt. Fortsetzung auf der nächsten Seite