Bußgelder vervierfacht
Bundeskartellamt verhängt bislang 273 Millionen Euro an Strafen – Mehr Befugnisse im Internet gefordert
BONN (AFP) - Das Bundeskartellamt hat in diesem Jahr bereits Bußgelder in Höhe von 273 Millionen Euro verhängt und damit viermal so viel wie im gesamten vergangenen Jahr. Im Visier der Wettbewerbshüter standen in diesem Jahr bereits 17 Unternehmen, wie die Behörde am Montag mitteilte. Die fortschreitende Digitalisierung stellt das Amt vor neue Herausforderungen – Kartellamtspräsident Andreas Mundt forderte mehr Befugnisse im Verbraucherschutz.
Einen großen Teil der Bußgelder in diesem Jahr machte die Entscheidung des Amtes aus, gegen sechs Edelstahlunternehmen wegen Preisabsprachen und Austauschs von Geschäftsgeheimnissen 205 Millionen Euro Strafe zu verhängen. Die Hersteller, Weiterverarbeiter und Händler von Edelstahlprodukten, hatten die Höhe von Zuschlägen für Stahlbestandteile untereinander abgesprochen.
Im gesamten Jahr 2017 verhängte das Kartellamt Bußgelder in Höhe von 66 Millionen Euro gegen insgesamt 18 Unternehmen. Abgeschlos- sen wurden unter anderem Ermittlungen gegen Hersteller von Industriebatterien, Hafenschlepper, Bekleidungsfirmen und Automobilzulieferer. Die Kartellverfolgung sei „Kern“der Arbeit seiner Behörde, erklärte Mundt.
Das Amt prüft und genehmigt zudem Fusionen, es kann sie bei einer zu großen Marktbeherrschung aber auch untersagen. Im vergangenen Jahr entschied die Kartellbehörde in 1239 Fällen positiv, sie untersagte aber zum Beispiel den geplanten Zusammenschluss zwischen dem Tickethändler CTS Eventim und der Konzert- und Veranstaltungsagentur Four Artists und begründete das mit der Marktmacht des Tickethändlers.
In ihrem Jahresbericht geht die Behörde auch auf die Herausforderungen durch das Internet ein. Mit der zunehmenden Bedeutung großer Plattformen gingen „neue und veränderte kartellrechtliche und ökonomische Fragestellungen ein- her“, erklärte Mundt. Derzeit liefen etwa ein Verfahren gegen Facebook sowie Sektoruntersuchungen zu Online-Werbung, Vergleichsportalen und smarten Fernsehern. Dabei geht es vor allem um Transparenz für Verbraucher und den Umgang mit Nutzerdaten.
Verbraucher im Blick
Genau an dieser Stelle wünscht sich Mundt mehr Befugnisse. „Eine Stärkung des behördlichen Verbraucherschutzes vor allem im Internetbereich könnte einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, Missstände in der digitalen Wirtschaft schneller abzustellen“, erklärte er. Es sei allein mit dem Wettbewerbsrecht schwierig, die Verfahren zu beschleunigen, sagte er im Deutschlandfunk.
Die Behörde will auch das Thema E-Commerce noch stärker aufgreifen und arbeitet außerdem mit der französischen Wettbewerbsbehörde an einem Projekt zu Algorithmen.