Donauwehr: Entscheidung missachtet den Bürgerwillen
Zur Entscheidung über die Absenkung des Donauwehrs hat uns folgender Leserbrief erreicht:
Die Entscheidung des Landratsamtes missachtet den mehrheitlichen Bürgerwunsch des Vollaufstaus. Dies führt zu weiterer Politikverdrossenheit. Alle fachlichen Argumente der Bürgerschaft und der Verwaltung wurden weggewischt.
Die Genehmigungsbehörden nehmen den Verlust von bis zu 200 Bäumen mitten in der Innenstadt in Kauf. Im Untersuchungszeitraum kam es 2014 bereits Ende März zu einer Vollversinkung. Nach der vorliegenden Erlaubnis wäre ein Aufstau dann nicht mehr möglich, da eine doppelt so hohe Gesamtabflussmenge wie in den früheren Genehmigungen gefordert wird. Wer trägt die Verantwortung, wenn Bäume absterben oder wegen fehlender Standsicherheit gefällt werden müssen? Lt. Herrn Helbig hat das Landratsamt die Entscheidung getroffen, ist es dann auch in der Haftung? In den Medien wurde wegen des heißen Sommers diskutiert, wie man die Innenstädte für die Klimaerwärmung aufwerten kann, hier zählen besonders große Bäume und Wasserflächen. Die Absenkung verringert die Wassermenge drastisch, neben der Wasserfläche ist auch die Wassermenge relevant. Die geforderte Halbierung der Wassermenge führt zu einer stärkeren Erwärmung und somit auch zur Reduzierung des Sauerstoffgehaltes. Diese negative Auswirkung für die Innenstadt darf nicht übersehen werden.
Auch die jetzt geforderte Fischaufstiegsanlage bei gleichzeitigem EinMeter-Abstau ist unverhältnismäßig. Ergibt die Schaffung einer Durchwanderbarkeit Sinn, wenn die Abflussmenge unterhalb des Wehrs so gering wie in diesem Sommer ist und sich das Wasser dadurch stark erwärmt? Ferner fehlt der Nachweis, ob die Fließgewässer typischen Fischarten nach dem Abbau des Ludwigstaler Wehrs die Flachbereiche bis zum Scala-Wehr noch besiedeln beziehungsweise durchwandern können. Übrig bleibt das Gefühl, dass die Stadt und ihre Bürger mittels dieser wasserrechtlichen Erlaubnis abgestraft werden sollen.
Thomas Rohrbach, Tuttlingen