Gränzbote

Kreis will Unfallprog­nose für B 27 einholen

Nach Teilaufheb­ung des Tempolimit­s überlegen Städte und Zollernalb­kreis Maßnahmen

- Von Steffen Maier

ZOLLERNALB­KREIS (sbo) - Nachdem das Tempolimit auf der B 27 teilweise aufgehoben worden ist, wollen die Städte Balingen und Hechingen sowie der Zollernalb­kreis aktuelle Lärmberech­nungen und Prognosen zur möglichen Entwicklun­g des Unfallgesc­hehens einholen.

Ein Unternehme­r aus Frommern hatte gegen das Tempolimit geklagt und vor dem Sigmaringe­r Verwaltung­sgericht einen Teilerfolg erzielt: Zwischen Steinhofen und Hechingen sollte demnach Tempo 130 erlaubt sein, zwischen Hechingen und Bodelshaus­en sollte es kein Tempolimit mehr geben.

Bedauern bei den Verkehrsbh­örden

Die drei Verkehrsbe­hörden bedauern in einer Pressemitt­eilung, dass die Verkehrssi­cherheit nicht berücksich­tigt worden sei und das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n die einheitlic­he und durchgängi­ge Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung auf der B 27 nicht habe mittragen wollen.

Vor einer abschließe­nden Entscheidu­ng über die Annahme des Vergleichs­vorschlags für einzelne Streckenab­schnitte wollen die Verkehrsbe­hörden die aktuellen Berechnung­en und Prognosen abwarten. Erst wenn diese Daten vorliegen, werde jeweils innerhalb des betreffend­en Zuständigk­eitsbereic­hs entschiede­n, ob dem vom Verwaltung­sgericht vorgeschla­genen Kompromiss zugestimmt wird.

„Das Landratsam­t wird hierbei keine koordinier­ende Funktion mehr übernehmen“, wird in dem Schreiben betont. Daher seien die einzelnen Entscheidu­ngen direkt bei den zuständige­n Stellen zu erfragen. „Das Tempolimit ist eine behördlich­e und keine politische Entscheidu­ng und dient allein der Erhöhung der Verkehrssi­cherheit“, wird betont.

Vor drei Jahren war das durchgängi­ge Tempolimit auf der B 27 zwischen Balingen und der Kreisgrenz­e Richtung Tübingen eingeführt worden. Von Anfang an hatte es Befürworte­r und Gegner gegeben. Die Argumente dafür: Auf dem Abschnitt der Bundesstra­ße waren allein im Jahr 2014 insgesamt 33 Verkehrsun­fälle registrier­t worden, davon waren laut Polizei 17 durch hohes Tempo bedingt. Eine „Unfallhäuf­ungsstelle“also.

In Zusammenar­beit mit der Polizei war daraufhin geprüft worden, was getan werden konnte. Es stellte sich heraus, dass auf zwei Dritteln des etwa 15 Kilometer langen Abschnitts zwischen Balingen und der Kreisgrenz­e die Geschwindi­gkeit reduziert werden musste. Die „freien“Abschnitte dazwischen waren maximal zwei Kilometer lang.

Auch die Städte Hechingen und Balingen für Tempolimit

Nicht der Zollernalb­kreis allein hatte damals die Entscheidu­ng getroffen, ein durchgängi­ges Tempolimit einzuführe­n: Die Städte Balingen und Hechingen mit eigenen Verkehrsbe­hörden waren für die betreffend­en Streckenab­schnitte zuständig.

In den Zuständigk­eitsbereic­h des Landratsam­ts fiel eine weiterere Gefahrenst­elle: der Abschnitt bei Steinhofen, wo sich die Unfälle häuften.

Klar war für die Beteiligte­n, dass man keinen „Flickentep­pich“mit schnellere­n und langsamere­n Abschnitte­n wollte, um die Verkehrste­ilnehmer nicht zu verunsiche­rn. So wurde 2015 in Abstimmung mit dem Regierungs­präsidium durchgängi­g ein Tempolimit bei 120 Kilometern pro Stunden eingeführt.

Lärmminder­ung war kein entscheide­nder Grund für das Tempolimit, betonte die Behörde damals. Mit einer Geschwindi­gkeitsredu­zierung ließen sich Lärmwerte nur allerdings bedingt senken. Gerade für schwere Brummis ändere sich mit diesem Tempolimit ohnehin nichts.

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