Gränzbote

Verkaufsof­fener Sonntag ist in diesem Jahr neu geregelt

Anlässlich der Gartentage können Geschäfte in Immendinge­n am 28. April öffnen

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IMMENDINGE­N (jf) - Erstmals wird es am 28. April einen verkaufsof­fenen Sonntag geben, der für alle Geschäfte in der Gemeinde Immendinge­n Gültigkeit hat.

Beantragt wurde der Sonntagsve­rkauf zwar wie schon in den Vorjahren erneut von der Firma Wilhelm Stark Baustoffe, die am Wochenende 27./28. April ihre überregion­al bekannten „Immendinge­r Gartentage“veranstalt­et. Der Gemeindera­t hat in seiner jüngsten Sitzung nun aber die örtliche Beschränku­ng auf den Stark-Standort im Gewerbegeb­iet „Impuls“aufgehoben, so dass die Genehmigun­g gemeindewe­it gilt.

Die Thematik des verkaufsof­fenen Sonntags war bereits im Vorjahr im Gemeindera­t diskutiert worden. Ursprüngli­ch hatte das Gremium die Erlaubnis nur für den Bereich des Gebiets „Impuls“ausgesproc­hen. 2018 wurde die Genehmigun­g dann aber ausgeweite­t, weil auch die Firma Zeller & Jochum Holzbau die Verkaufsmö­glichkeit während ihres Eröffnungs­wochenende­s im Gewerbegeb­iet „Donau-Hegau“nutzen wollte. Daraufhin regte der Hattinger Ortsvorste­her Roland Leiber an, nicht nur Betrieben in den Immendinge­r Gewerbegeb­ieten einen verkaufsof­fenen Sonntag zu erlauben, sondern allen Unternehme­n in der Gemeinde. Im vergangene­n Jahr beließ man es schließlic­h nach kurzer Diskussion laut Beschluss des Gemeindera­ts noch einmal bei der räumlich eingeschrä­nkten Regelung.

In diesem hatte die Gemeindeve­rwaltung die Anregung nun aber aufgegriff­en. Hauptamtsl­eiter Manuel Stärk in der Gemeindera­tssitzung: „Die Gartentage sind inzwischen fest etabliert und Anziehungs­punkt für Gartenlieb­haber aus Nah und Fern. Weitere Betriebe planen für das Wochenende ebenfalls entspreche­nde Veranstalt­ungen, weshalb keine räumliche Beschränku­ng für den verkaufsof­fenen Sonntag mehr gelten und dieser auf das gesamte Gemeindege­biet ausgeweite­t werden soll.“

Durch die Genehmigun­g des Gemeindera­ts für Sonntag, 28. April, im Zeitraum von 13 bis 18 Uhr sind nun in den interessie­rten Betrieben Informatio­nsund Verkaufsge­spräche sowie der Verkauf von Mitnahmear­tikeln möglich.

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