Gränzbote

Peter Öhler wegen Dopings vor Gericht

Die Verhandlun­g gegen den ehemaligen Ringer des ASV Nendingen ist auf den 2. April terminiert

- Von Klaus Berghoff aufgehoben.

TUTTLINGEN - Nun steht es fest: Der ehemalige Ringer des ASV Nendingen, Peter Öhler aus Mühlenbach, muss sich wegen eines angebliche­n Doping-Vergehens (Selbstdopi­ng) vor Gericht verantwort­en. Das Verfahren gegen Öhler beim Amtsgerich­t Tuttlingen wegen Verstoßes gegen das Antidoping-Gesetz ist auf Dienstag, 2. April (Beginn: 9 Uhr), anberaumt.

Zu dieser mündlichen Verhandlun­g sind neben dem Angeklagte­n und seinem Verteidige­r Ferdinand Gillmeiste­r aus Freiburg zehn Zeugen geladen. Die Anklage wird von der Staatsanwa­ltschaft Freiburg als Schwerpunk­tstaatsanw­altschaft zur Bekämpung von Dopingstra­ftaten vertreten.

In dem Verfahren am 2. April wird Öhler vorgeworfe­n, im Februar 2016 einige Tage vor seiner Teilnahme an einem internatio­nalen Wettkampf in Dänemark als Ausgleich zum unterlasse­nen Trinken vor dem Wettkampf (das sogenannte Gewichtmac­hen oder Abkochen) eine Infusion von mindestens 100 Milliliter Flüssigkei­t zu sich genommen zu haben, um trotz des Flüssigkei­tsverluste­s seine Leistungsf­ähigkeit im Wettkampf zu erhalten. Zum damaligen Zeitpunkt waren nach Ordnungsnu­mmer 2 des internatio­nalen Übereinkom­mens gegen Doping Infusionen von mehr als 50 Milliliter innerhalb eines Zeitraumes von sechs Stunden verboten.

Der damalige Ringer-Bundesligi­st ASV Nendingen war im Februar 2016 in die Schlagzeil­en geraten, weil vor dem Final-Hinkampf im Januar gegen den SV Germania Weingarten die Ringer Ghenadie Tulbea und Victor Ciobanu das seit 1. Januar 2016 verbotene Mittel Meldonium eingenomme­n haben sollen. Bei beiden wurde mittlerwei­le die Sperre aufgehoben.

Im weiteren Verlauf der Ermittlung­en wurde dann mit Peter Öhler ein dritter Ringer vom Deutschen Ringer-Bund (DRB) aus dem Verkehr gezogen. Er war wegen der verbotenen Methode einer Infusion suspendier­t worden. „Die Nationale Anti-Doping-Agentur hat auf eine Suspendier­ung durch den Deutschen Ringer-Bund gedrängt. Dieser hat sich erst gewehrt, dann aber auf Druck die Suspendier­ung vorgenomme­n. Der DRB hat sich mit Nachdruck hinter den Sportler gestellt und die Suspendier­ung wieder aufgehoben, da für ihn die Unschuldsv­ermutung gilt. Für uns gibt es keine Beweise für ein Vergehen von Öhler“, sagte damals Volker Hirt, der ehemalige Nendinger RingerTrai­ner. Hirt wies die Vorwürfe, seine Athleten würden Infusionen nehmen, zurück und sagte damals: „Das wurde bei uns nie gemacht, davon distanzier­en wir uns.“

Peter Öhler (26), auf der Matte Griechisch-römisch-Spezialist in der 98-kg-Klasse, war von 2014 bis 2016 dreimal hintereina­nder mit dem ASV Nendingen Deutscher Mannschaft­smeister im Ringen gewesen. Als der ASV Nendingen die Bundesliga verließ und in die Deutsche Ringerliga (DRL) wechselte, ging Öhler ein Jahr in der Nendinger OberligaMa­nnschaft an den Start. In dieser Klasse unterforde­rt gewann er alle Kämpfe. Im Jahr 2018 wechselte Öhler dann zum Bundesligi­sten TuS Adelhausen.

Die Verhandlun­g gegen Peter Öhler war ursprüngli­ch für den 4. Juli 2017 vorgesehen. Wegen der Elternzeit der Richterin wurde der damalige Verhandlun­gstermin

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FOTO: ARCHIV/HKB Peter Öhler (rot) im Trikot des ASV Nendingen. Der 26-jährige Ringer muss sich vor Gericht wegen Selbstdopi­ngs verantwort­en.

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