Haftstrafen für Teile der Jugendbande
Fünf Jugendliche terrorisierten die Tuttlinger Innenstadt – Diebstahl und Beschädigungen
TUTTLINGEN/ROTTWEIL - Fünf Mitglieder einer Jugendbande sind am Montag vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts in Rottweil verurteilt worden: Vier von ihnen bekamen Haftstrafen von mehr als zwei Jahren, ein weiterer eine Jugendstrafe zur Bewährung. Auf das Konto der Jugendlichen sollen mehr als 100 Straftaten vor allem in der Tuttlinger Innenstadt gehen. Der Schaden: annähernd 125 000 Euro.
Die Nachricht, dass jugendliche Intensivtäter für die Verwüstungen im Tuttlinger Straßenraum, den Sachbeschädigungen und Beleidigungen verantwortlich sind, brachte im August 2018 die „Ermittlungsgruppe Innenstadt“ans Licht, ein Zusammenschluss von Kriminalpolizei und Polizeirevier Tuttlingen. Auch im Kreis Konstanz und dem Schwarzwald-Baar-Kreis soll die Bande aktiv gewesen sein.
Drei der damals ermittelten Jugendlichen – alle fünf sind zwischen 2000 und 2003 geboren – kamen daraufhin in Untersuchungshaft nach Freiburg, Stuttgart und Adelsheim. Diese räumlich getrennte Unterbringung wird vom Gesetzgeber verlangt.
In U-Haft genommen
Ein vierter Angeklagter ist am Montag im Amtsgericht in Rottweil verhaftet worden und – da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist – ebenfalls in U-Haft genommen worden, wie Amtsgerichtssprecherin Beier sagte: „Bei diesem Angeklagten bestand Wiederholungsgefahr.“Er soll während des gegen ihn laufenden Strafverfahrens bereits neue Taten begangen haben. Sein Strafmaß: zwei Jahre und acht Monate.
Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass schwerer Bandendiebstahl in vier Fällen mit versuchtem schweren Bandendiebstahl, räuberischem Diebstahl mit Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung in sechs Fällen mit Bedrohung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf sein Konto gehen.
Das höchste Strafmaß erging gegen einen 2001 geborenen Jugendlichen: Zwei Jahre und zehn Monate Haft wegen Raubs, drei Fällen schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung und weiteren Vergehen.
Zwei Jahre und sechs Monate müssen die beiden anderen in Haft. Ihnen wird in acht beziehungsweise sieben Fällen schwerer Bandendiebstahl vorgeworfen, auch hier gesellen sich versuchte schwere Bandendiebstähle hinzu, ebenso Computerbetrug, Sachbeschädigung und mehr.
„Wenn ein Gericht in einem rechtsstaatlichen Verfahren mehrjährige Haftstrafen ohne Bewährungen verhängt, macht dies sehr deutlich, wie schwer die begangenen Taten wiegen“, kommentierte Tuttlingens Oberbürgermeister Michael Beck das Urteil. Bleibe zu hoffen, dass diese Urteile eine abschreckende Wirkung entfalten.
Der fünfte Angeklagte wurde vom Gericht teilweise freigesprochen und erhielt eine Bewährungsstrafe wegen Diebstahls in drei Fällen, Sachbeschädigung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Hausfriedensbruchs in sechs Fällen. Ein weiterer Angeklagter erhielt vom Gericht eine Verwarnung wegen Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung und dem unbefugten Gebrauch eines Fahrzeugs.
Die bereits verbüßte Zeit in UHaft von drei der Verurteilten wird auf das Strafmaß angerechnet. In fast alle Urteilen gingen vorherige Urteile des Amtsgerichts Tuttlingen in das Strafmaß mit ein.
Nichtöffentlich verhandelt
Da alle sechs Angeklagten zur Tatzeit unter 18 Jahren alt waren, wurde nichtöffentlich verhandelt. Vier Verhandlungstage gab es, drei Zeugen waren geladen. Bei der hohen Zahl an Geschädigten sind das relativ wenige, deshalb geht Beier davon aus, dass die Jugendlichen überwiegend geständig gewesen sein müssen.
Drei der Verurteilten sind Deutsche, einer ist Bulgare, einer Rumäne. Zur Nationalität des Verwarnten konnte die Sprecherin des Gerichts keine Angaben machen.
Ein Anwohner der Tuttlinger Innenstadt, der an seinem Haus Sachbeschädigungen durch die Jugendlichen zu beklagen hatte sowie Beleidigungen zu spüren bekam, sagt zum Urteil: „Wenigstens sind die meisten für eine Weile weg.“Denn seit August sei es deutlich ruhiger in der Stadt.
Ein Video zum Thema finden Sie ab Dienstagnachmittag im Internet: www.schwaebische.de/ jugendbande-urteil