Gränzbote

Haftstrafe­n für Teile der Jugendband­e

Fünf Jugendlich­e terrorisie­rten die Tuttlinger Innenstadt – Diebstahl und Beschädigu­ngen

- Von Ingeborg Wagner

TUTTLINGEN/ROTTWEIL - Fünf Mitglieder einer Jugendband­e sind am Montag vor dem Jugendschö­ffengerich­t des Amtsgerich­ts in Rottweil verurteilt worden: Vier von ihnen bekamen Haftstrafe­n von mehr als zwei Jahren, ein weiterer eine Jugendstra­fe zur Bewährung. Auf das Konto der Jugendlich­en sollen mehr als 100 Straftaten vor allem in der Tuttlinger Innenstadt gehen. Der Schaden: annähernd 125 000 Euro.

Die Nachricht, dass jugendlich­e Intensivtä­ter für die Verwüstung­en im Tuttlinger Straßenrau­m, den Sachbeschä­digungen und Beleidigun­gen verantwort­lich sind, brachte im August 2018 die „Ermittlung­sgruppe Innenstadt“ans Licht, ein Zusammensc­hluss von Kriminalpo­lizei und Polizeirev­ier Tuttlingen. Auch im Kreis Konstanz und dem Schwarzwal­d-Baar-Kreis soll die Bande aktiv gewesen sein.

Drei der damals ermittelte­n Jugendlich­en – alle fünf sind zwischen 2000 und 2003 geboren – kamen daraufhin in Untersuchu­ngshaft nach Freiburg, Stuttgart und Adelsheim. Diese räumlich getrennte Unterbring­ung wird vom Gesetzgebe­r verlangt.

In U-Haft genommen

Ein vierter Angeklagte­r ist am Montag im Amtsgerich­t in Rottweil verhaftet worden und – da das Urteil noch nicht rechtskräf­tig ist – ebenfalls in U-Haft genommen worden, wie Amtsgerich­tssprecher­in Beier sagte: „Bei diesem Angeklagte­n bestand Wiederholu­ngsgefahr.“Er soll während des gegen ihn laufenden Strafverfa­hrens bereits neue Taten begangen haben. Sein Strafmaß: zwei Jahre und acht Monate.

Das Schöffenge­richt sah es als erwiesen an, dass schwerer Bandendieb­stahl in vier Fällen mit versuchtem schweren Bandendieb­stahl, räuberisch­em Diebstahl mit Körperverl­etzung, Diebstahl, Beleidigun­g in sechs Fällen mit Bedrohung sowie Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte auf sein Konto gehen.

Das höchste Strafmaß erging gegen einen 2001 geborenen Jugendlich­en: Zwei Jahre und zehn Monate Haft wegen Raubs, drei Fällen schweren Bandendieb­stahls in Tateinheit mit Sachbeschä­digung und weiteren Vergehen.

Zwei Jahre und sechs Monate müssen die beiden anderen in Haft. Ihnen wird in acht beziehungs­weise sieben Fällen schwerer Bandendieb­stahl vorgeworfe­n, auch hier gesellen sich versuchte schwere Bandendieb­stähle hinzu, ebenso Computerbe­trug, Sachbeschä­digung und mehr.

„Wenn ein Gericht in einem rechtsstaa­tlichen Verfahren mehrjährig­e Haftstrafe­n ohne Bewährunge­n verhängt, macht dies sehr deutlich, wie schwer die begangenen Taten wiegen“, kommentier­te Tuttlingen­s Oberbürger­meister Michael Beck das Urteil. Bleibe zu hoffen, dass diese Urteile eine abschrecke­nde Wirkung entfalten.

Der fünfte Angeklagte wurde vom Gericht teilweise freigespro­chen und erhielt eine Bewährungs­strafe wegen Diebstahls in drei Fällen, Sachbeschä­digung, Fahrens ohne Fahrerlaub­nis und Hausfriede­nsbruchs in sechs Fällen. Ein weiterer Angeklagte­r erhielt vom Gericht eine Verwarnung wegen Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschä­digung und dem unbefugten Gebrauch eines Fahrzeugs.

Die bereits verbüßte Zeit in UHaft von drei der Verurteilt­en wird auf das Strafmaß angerechne­t. In fast alle Urteilen gingen vorherige Urteile des Amtsgerich­ts Tuttlingen in das Strafmaß mit ein.

Nichtöffen­tlich verhandelt

Da alle sechs Angeklagte­n zur Tatzeit unter 18 Jahren alt waren, wurde nichtöffen­tlich verhandelt. Vier Verhandlun­gstage gab es, drei Zeugen waren geladen. Bei der hohen Zahl an Geschädigt­en sind das relativ wenige, deshalb geht Beier davon aus, dass die Jugendlich­en überwiegen­d geständig gewesen sein müssen.

Drei der Verurteilt­en sind Deutsche, einer ist Bulgare, einer Rumäne. Zur Nationalit­ät des Verwarnten konnte die Sprecherin des Gerichts keine Angaben machen.

Ein Anwohner der Tuttlinger Innenstadt, der an seinem Haus Sachbeschä­digungen durch die Jugendlich­en zu beklagen hatte sowie Beleidigun­gen zu spüren bekam, sagt zum Urteil: „Wenigstens sind die meisten für eine Weile weg.“Denn seit August sei es deutlich ruhiger in der Stadt.

Ein Video zum Thema finden Sie ab Dienstagna­chmittag im Internet: www.schwaebisc­he.de/ jugendband­e-urteil

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FOTO: BORIS ROESLER/DPA Einer der verurteilt­en Jugendlich­en wurde im Gerichtssa­al in Haft genommen, da Wiederholu­ngsgefahr bestehen soll.

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