Hehler macht Coup perfekt
Vier Albstädter stehlen auch in der Region Autoräder im großen Stil
VILLINGEN-SCHWENNINGEN (sbo) - Mit einem blauen Auge davongekommen – jetzt fiel das letzte Urteil im Prozess wegen Bandendiebstahls. Der vierte Angeklagte, der sich als Abnehmer des Diebesguts entpuppt hatte, bekam eine Bewährungsstrafe.
Sie unternahmen nächtliche Spritztouren, um fette Beute zu machen: Vier junge Albstädter zwischen 22 und 24 Jahren mussten sich vor dem Rottweiler Amtsgericht wegen 17-fachen schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit Diebstahl und Hehlerei verantworten. Systematisch hatten sie von September bis November 2016 Städte in Württemberg aufgesucht, um hochwertige Autoreifen samt Felgen im Wert von jeweils 4000 bis 7000 Euro von Autohaus-Höfen zu stehlen. Die Fahrzeuge wurden auf Pflastersteine aufgebockt und die Räder abmontiert.
Wo am meisten zu holen war, ergab eine Recherche im Vorfeld. So verschlug es die Albstädter mitunter nach Villingen- Schwenningen, Horb, Rottweil, Sigmaringen, Überlingen, Göppingen, Calw und Schwäbisch Gmünd. Um das Diebesgut transportieren zu können, hatten sie sich extra ein Auto gekauft. Die Serie endete in einer Polizeikontrolle, als man mit der Beute im Kofferraum unterwegs zum Hehler war.
Jugendgerichtshilfe: „Junge, unreife Männer“
Am ersten Hauptverhandlungstag hatte sich Amtsgerichtsdirektorin Petra Wagner entsetzt über die „hohe kriminelle Energie“der Angeklagten und ihren großen Wirkungskreis gezeigt. Die Jugendgerichtshilfe hatte die Angeklagten als junge, unreife Männer eingestuft, weswegen Jugendstrafrecht zur Anwendung kam. Zudem waren sie geständig. Ein Angeklagter war wegen schweren Bandendiebstahls in 13 Fällen, Diebstahls in fünf Fällen und zweifachen versuchten Diebstahls zu drei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden, sein Komplize zu zwei Jahren und sechs Monaten auf Bewährung. Der zweite Komplize – er hatte nur an zwei Streifzügen teilgenommen – wurde wegen Diebstahls und versuchten Diebstahls zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt.
Noch kein Urteil für Angeklagten Nummer vier
Beim vierten Angeklagten konnte da noch kein Urteil gefällt werden, weil Unklarheit über seinen Auszug aus dem Bundeszentralregister bestand. Das wurde am Donnerstag nachgeholt. Der neue Auszug aus dem BZR hat einen Eintrag wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Urkundenfälschung. Der 24-Jährige war im September 2017 in eine Polizeikontrolle geraten und hatte einen gefälschten spanischen Führerschein vorgelegt. Seine Rolle beim Bandendiebstahl war vor allem der Weiterverkauf der Ware. Folglich musste er sich wegen elffacher Banden-Hehlerei und einer einfachen Hehlerei verantworten. Richterin Wagner merkte während des Prozesses an, er habe zwar nicht selbst gestohlen, „ohne Sie, die zuverlässige Abnahmestelle, wäre die Geschäftsidee allerdings sehr schnell stecken geblieben“. Das Urteil: zwei Jahre Haft auf Bewährung mit einer Geldauflage von 2500 Euro.