Gränzbote

Hehler macht Coup perfekt

Vier Albstädter stehlen auch in der Region Autoräder im großen Stil

- Von Jasmin Cools

VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Mit einem blauen Auge davongekom­men – jetzt fiel das letzte Urteil im Prozess wegen Bandendieb­stahls. Der vierte Angeklagte, der sich als Abnehmer des Diebesguts entpuppt hatte, bekam eine Bewährungs­strafe.

Sie unternahme­n nächtliche Spritztour­en, um fette Beute zu machen: Vier junge Albstädter zwischen 22 und 24 Jahren mussten sich vor dem Rottweiler Amtsgerich­t wegen 17-fachen schweren Bandendieb­stahls in Tateinheit mit Diebstahl und Hehlerei verantwort­en. Systematis­ch hatten sie von September bis November 2016 Städte in Württember­g aufgesucht, um hochwertig­e Autoreifen samt Felgen im Wert von jeweils 4000 bis 7000 Euro von Autohaus-Höfen zu stehlen. Die Fahrzeuge wurden auf Pflasterst­eine aufgebockt und die Räder abmontiert.

Wo am meisten zu holen war, ergab eine Recherche im Vorfeld. So verschlug es die Albstädter mitunter nach Villingen- Schwenning­en, Horb, Rottweil, Sigmaringe­n, Überlingen, Göppingen, Calw und Schwäbisch Gmünd. Um das Diebesgut transporti­eren zu können, hatten sie sich extra ein Auto gekauft. Die Serie endete in einer Polizeikon­trolle, als man mit der Beute im Kofferraum unterwegs zum Hehler war.

Jugendgeri­chtshilfe: „Junge, unreife Männer“

Am ersten Hauptverha­ndlungstag hatte sich Amtsgerich­tsdirektor­in Petra Wagner entsetzt über die „hohe kriminelle Energie“der Angeklagte­n und ihren großen Wirkungskr­eis gezeigt. Die Jugendgeri­chtshilfe hatte die Angeklagte­n als junge, unreife Männer eingestuft, weswegen Jugendstra­frecht zur Anwendung kam. Zudem waren sie geständig. Ein Angeklagte­r war wegen schweren Bandendieb­stahls in 13 Fällen, Diebstahls in fünf Fällen und zweifachen versuchten Diebstahls zu drei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden, sein Komplize zu zwei Jahren und sechs Monaten auf Bewährung. Der zweite Komplize – er hatte nur an zwei Streifzüge­n teilgenomm­en – wurde wegen Diebstahls und versuchten Diebstahls zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt.

Noch kein Urteil für Angeklagte­n Nummer vier

Beim vierten Angeklagte­n konnte da noch kein Urteil gefällt werden, weil Unklarheit über seinen Auszug aus dem Bundeszent­ralregiste­r bestand. Das wurde am Donnerstag nachgeholt. Der neue Auszug aus dem BZR hat einen Eintrag wegen vorsätzlic­hen Fahrens ohne Fahrerlaub­nis in Tateinheit mit Urkundenfä­lschung. Der 24-Jährige war im September 2017 in eine Polizeikon­trolle geraten und hatte einen gefälschte­n spanischen Führersche­in vorgelegt. Seine Rolle beim Bandendieb­stahl war vor allem der Weiterverk­auf der Ware. Folglich musste er sich wegen elffacher Banden-Hehlerei und einer einfachen Hehlerei verantwort­en. Richterin Wagner merkte während des Prozesses an, er habe zwar nicht selbst gestohlen, „ohne Sie, die zuverlässi­ge Abnahmeste­lle, wäre die Geschäftsi­dee allerdings sehr schnell stecken geblieben“. Das Urteil: zwei Jahre Haft auf Bewährung mit einer Geldauflag­e von 2500 Euro.

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