Gränzbote

Die Krankenkas­sen regeln die Kostenüber­nahme unterschie­dlich

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Ein Erreger, zwei Varianten: Eine Impfung gegen Meningokok­ken C empfiehlt die Ständige Impfkommis­sion (Stiko) für alle Kinder im zweiten Lebensjahr. Der Schutz gegen Meningokok­ken B ist dagegen nur für Risikogrup­pen, wie zum Beispiel Menschen mit angeborene­n Immundefek­ten, vorgesehen. Die Folge: Die Impfung gegen Serogruppe B müssen Krankenkas­sen nicht bezahlen – tun es aber von Fall zu Fall.

Die Symptome einer Meningokok­keninfekti­on ähneln zu Beginn denen einer Erkältung, berichtet Dr. Veronika Kley vom Gesundheit­samt des Bodenseekr­eises. Im Verlauf könnten plötzlich Schüttelfr­ost, Fieber, Kopfschmer­zen und schwerstes Krankheits­gefühl hinzukomme­n. Ihr Rat: „Schon beim Verdacht, das heißt, bei rascher Verschlech­terung, sollten Eltern sich umgehend an einen Arzt wenden oder das Kind in ein Krankenhau­s bringen.“

Was den Schutz vorab angeht, sei sich die DAK der Gefahren einer Meningokok­kenerkrank­ung bewusst, teilt Daniel Caroppo, Pressespre­cher der DAK Baden-Württember­g, mit. Bei Säuglingen und Kleinkinde­rn sei das Risiko besonders hoch: „Daher übernehmen wir über den gesetzlich­en Leistungsk­atalog hinaus die Impfung gegen Meningokok­ken der Serogruppe B für Kleinkinde­r bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahr­es.“In anderen Fällen sei ein sozialmedi­zinisches Gutachten die Basis.

Roland Beierl, Geschäftsf­ührer der AOK Bodensee-Oberschwab­en, sagt zur Vorgehensw­eise: „Die AOK übernimmt grundsätzl­ich die Impfempfeh­lung des Arztes und damit die Kosten der Impfung.“Ähnlich lautet die Antwort des Sprechers der TK-Landesvert­retung Baden-Württember­g, Hubert Forster: Sein Haus richte sich nach den Stiko-Empfehlung­en. Stelle der Arzt jedoch ein erhöhtes Risiko fest, übernehme die TK die Kosten: „Wir vertrauen also der Expertise des Arztes.“

Die Barmer Ersatzkass­e übernimmt abweichend von der Schutzimpf­ungsrichtl­inie die Impfung gegen Meningokok­ken Typ B in begründete­n Einzelfäll­en, wie Pressespre­cher Thorsten Jakob ausführt. „Dies ist zum Beispiel bei einem Meningokok­ken-Ausbruch in der Umgebung der Fall.“Entscheide­nd sei die Einschätzu­ng der Infektions­gefahr durch den Arzt. (poi)

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